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Decisione

RRB Nr. 1051/2021

Strassen, Winterthur, Solarstrasse, Genehmigung

22 settembre 2021Tedesco3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. September 2021

1051. Strassen (Winterthur, regionale Veloschnellroute, Solarstrasse)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 23. Juni 2021 das Projekt für den Ausbau der regional klassierten Veloschnell- route sowie der Solarstrasse (Bau Nr. 900.01.903), Winterthur, zur Ge- nehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Stras- sengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusiche- rung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Solarstrasse ist eine kommunal klassierte Strasse. Auf ihr verlau- fen je eine regional klassierte Velo- und Fussroute. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 Abs. 1 StrG in Verbindung mit § 1 StrG. Die Solarstrasse ist Teil des öffentlichen Gestaltungsplans «Umfeld Hegi» und wird in Etappen erstellt. Die erste Etappe, das Teilstück zwi- schen Sulzerallee bis zum Bahntrassee der SBB, wurde 2014 erstellt. Das vorliegende Projekt umfasst die zweite Etappe, die parallel zum Bahn- trassee verläuft und den Bereich zwischen der bestehenden Solarstrasse und dem bereits realisierten «Parkband» umfasst. Mit der Verlängerung der Solarstrasse wird die Erschliessung der neuen Überbauung mit der Veloschnellroute kombiniert. Aufgrund einer be- stehenden Interessenlinie der SBB wird die Veloschnellroute nicht auf der Achse des bestehenden Fuss- und Velowegs entlang der Gleise, son- dern leicht abgesetzt davon geführt. Bei einem künftigen Raumbedarf der SBB kann der bestehende Weg durch die SBB beansprucht werden. Bei der Zufahrt zum neuen Bahnhofplatz soll die Veloschnellroute be- wusst unterbrochen bzw. der Veloverkehr verlangsamt werden, um Kon- flikte mit den Nutzenden des Bahnhofzugangs zu vermeiden. Der Baubeginn ist für den Herbst 2021 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 16. Juli 2020 Stellung genommen. Der darin angebrachte Antrag gilt als bereinigt. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit überprüft. Auf die Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs auf überkommunalen Strassen hat das Projekt keinen Einfluss. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101).

Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 19. Februar bis 22. März 2021 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. SR.21.423-1 vom 2. Juni 2021 wurde das Strassenbauprojekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräf- tig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den Ausbau der regionalen Veloschnellroute so- wie der Solarstrasse betragen voraussichtlich Fr. 2 800 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Die Aufwendungen zu- lasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Er- mittlung auf rund Fr. 830 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Die Inanspruchnahme der Stadtratsreserven für überkommunale Zwecke bedarf der vorgängigen Zustimmung des Amts für Mobilität. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Ausbau der regionalen Veloschnellroute sowie der Solarstrasse in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli