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Decisione

RRB Nr. 1056/2009

Strassen, Mönchaltorf und Egg, 339 Uster-/ Esslingerstrasse, Projekt, Festsetzung, Ausgabenbewilligung

1 luglio 2009Tedesco7 min

Source zh.ch

Strassen, Mönchaltorf und Egg, 339 Uster-/ Esslingerstrasse, Projekt, Festsetzung, Ausgabenbewilligung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2009

1056 Strassen (Mönchaltorf und Egg, 339 Uster-/Esslingerstrasse) Die Industriegebiete Isenriet und Mettlenbach sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Die Isenriet- und Mettlenbachstrasse, die in die Uster-/Esslingerstrasse münden, sind im Verkehrsfluss stark beein- trächtigt. Auch ist die heutige Situation für alle Verkehrsteilnehmer an dieser Kreuzung gefährlich. Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde Mönchal- torf ausgearbeitete Projekt sieht die Erstellung eines Verkehrskreisels in Beton mit einem Aussendurchmesser von 28 m vor. Die Fahrbahn weist eine Breite von 7 m auf. Die Esslingerstrasse ist eine Ausnahme- transportroute Typ II. Die Ein- und Ausfahrtsbreiten wurden mittels Schleppkurvenprogramm ermittelt und betragen 4 bis 4,5 m. Die beste- henden Trenninseln, die Beleuchtung, Signalisation und Strassenmar- kierungen werden den neuen Verhältnissen angepasst. Der Standort der bestehenden Bushaltestelle Richtung Esslingen nach der Kreuzung ist nicht kundengerecht. Sie wird deshalb zurückgebaut und vor den Krei- sel verlegt. Dies verkürzt die Gehdistanz zu den Gewerbezonen um rund 100 m. Die Bushaltestelle Richtung Uster wird am bestehenden Standort belassen. Beide Bushaltestellen werden als Busbuchten in Beton ausgebildet und behindertengerecht gestaltet. Im ganzen Pro- jektperimeter wird der Belag ersetzt. Die Linienführung des Rad-/Geh- wegübergangs bei der Isenrietstrasse wird durch die normgerechte Er- stellung einer Schutzinsel und der daraus sich ergebenden Ablenkung sicherer gestaltet. Die Gefahrenstelle des Radwegübergangs kann somit deutlich entschärft werden. Eine Anpassung im Bereich des Wihalden- baches (Vergrösserung des Rohrdurchmessers unter der Usterstrasse), öffentliches Gewässer Nr. 6.2, ist nicht nötig. Die Lage des neuen Krei- sels signalisiert das Eingangstor zur Gemeinde Mönchaltorf. Als Neben- effekt wird die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Esslingerstrasse abnehmen, was die Wohnqualität verbessert. Da es sich bei der Isenriet- und Mettlenbachstrasse um Sackgassen handelt, muss die Zu- und Weg- fahrt während der Bauzeit immer gewährleistet sein. Der Gemeinderat von Mönchaltorf hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) am 30. Sep- tember 2008 zugestimmt. Die Gemeinde Egg hat das Projekt mit Schreiben vom 27. Januar 2009 zur Kenntnis genommen. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft hat mit Verfügung Nr. 2244 vom

13. November 2008 dem Projekt mit Nebenbestimmungen in wasser-

Erwägungen

baupolizeilicher Hinsicht zugestimmt. Die öffentliche Planauflage des Strassenprojekts im Sinne von § 13 StrG hat vom 3. Oktober bis 3. No- vember 2008 im Gemeindehaus von Mönchaltorf stattgefunden. Es sind keine Einwendungen und Anregungen eingegangen. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Ver- bindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 27. Februar bis 30. März 2009 in Mönchaltorf und Egg. Gleichzeitig wurde den betroffenen Grund- eigentümern die persönliche Anzeige eingeschrieben zugestellt. Innerhalb der Auflagefrist ging eine Einsprache ein. Diese Einspra- che betrifft die Zu- und Wegfahrt zum Betriebsgelände sowie die Ver- kehrsführung während der Bauzeit. Die Zu- und Wegfahrt wurde mit dem Schleppkurvenprogramm aufgezeichnet. Diese Bereiche werden überfahrbar gestaltet. Die Verkehrsführung während den Bauphasen wird mit einem Minimum an Platzbedarf gestaltet und die Parkierung sowie die Zulieferung werden gewährleistet. Der Einsprecher hat das Anpassungsprotokoll in Kenntnis der geänderten Projektpläne am 14. April 2009 unterzeichnet. Die Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamtes hat das Projekt mit Schreiben vom 14. April 2009 beurteilt. Aus lärmtechnischer Sicht ergibt sich keine wesentliche Veränderung der Lärmsituation für die angren- zenden Liegenschaften. Im Bereich des neuen Kreisels kann künftig mit einer eher geringeren Geschwindigkeit der verkehrenden Fahrzeuge gerechnet werden. Der Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzufüh- ren. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entge- gen. Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 14. April 2009 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 65 000 Bauarbeiten 1 455 000 Nebenarbeiten 213 500 Technische Arbeiten 310 500 Total 2 044 000

Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Erneuerung Staatsstrassen (92%) 1 877 000 Staatsstrassen Anteil öV (8%) 167 000 Total 2 044 000

Die Gemeindeversammlung Mönchaltorf hat mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 einen Beitrag an die Erstellung des Kreisels von Fr. 480 000 zugesichert und den entsprechenden Kredit bewilligt. Dieser Betrag wird der Gemeinde nach Inbetriebnahme der Anlage in Rech- nung gestellt. Die Einnahmen sind dem Konto 8400.6130080010, Rück- zahlungen Investitionsausgaben Fahrbahnen (Beitrag der Gemeinde), für das Objekt 84S-70015, gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: in Franken Staat Gemeinde Total Erneuerung Staatsstrassen 1 397 000 480 000 1 877 000 Staatsstrassen Anteil öV 167 000 – 167 000 1 564 000 480 000 2 044 000

Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Gemeinde Mönchal- torf eine Netto-Ausgabe von Fr. 1 564 000 zulasten der Investitionsrech- nung zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung gehen vom Gesamtbetrag von Fr. 2 044 000 Fr. 1 877 000 zulasten des Kontos 8400.50111 00000, Erneuerung Staatsstrassen (Objekt 84S-70015), und sind somit gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG) gebundene Ausgaben. Als neue Ausgaben gehen Fr. 167 000 zulasten des Kontos 8400.50110 80020, Staatsstrassen Anteil öV. Die Bruttoinvestitionskosten von Fr. 2 044 000 verringern sich um den Beitrag der Gemeinde Mönchaltorf von Fr. 480 000 auf Nettoinves- titionskosten von Fr. 1 564 000. Demnach verursacht das Vorhaben Kapi- talfolgekosten von jährlich Fr. 156 400. In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist der mit Verfügung von Verkehr und Infrastruktur Strasse Nr. 5208/2007 bewilligte Kredit von Fr. 80 000 für die Projektierungsarbeiten enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich des Kredits aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-70015, Mönchal- torf, 339 Uster-/Esslingerstrasse, Kreuzung Isenrietstrasse, aufzuneh- men. Der Kostenanteil für Staatsstrassen Anteil öV ist umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2009 mit Fr. 140 000 enthalten und im KEF 2009–2012 für das Jahr 2010 mit Fr. 1 424 000 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erstellung eines Kreisels, die Erneuerung von zwei Bushaltestellen und die Erneuerung der 339 Uster-/Esslingerstras- se in den Gemeinden Mönchaltorf und Egg wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung wird eine gebundene Ausgabe von netto Fr. 1 397 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

III. Für die Bauausführung wird eine neue Ausgabe von Fr. 167 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tief- bauamt, bewilligt.

IV. Die Verfügung Nr. 5208/2007 von Verkehr und Infrastruktur Stras- se wird aufgehoben.

V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird eingeladen, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nö- tigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösserbei- träge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis Verträge abzuschliessen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht wer- den. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit mög- lich beizulegen.

VII. Mitteilung an den Gemeinderat Mönchaltorf, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf, und den Gemeinderat Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg (je unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Pro- jekts [E]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi