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Decisione

RRB Nr. 1071/2024

Strassen, Birmensdorf, 636 Ramernstrasse, Risistrasse bis Chilenstund, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

23 ottobre 2024Tedesco2 min

Source zh.ch

Strassen, Birmensdorf, 636 Ramernstrasse, Risistrasse bis Chilenstund, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2024

1071. Strassen (Birmensdorf, 636 Ramernstrasse, Risistrasse bis

Erwägungen

Chilenstund, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe) Die 636 Ramernstrasse zwischen Birmensdorf und Uitikon ist ein Teil- stück der regionalen Verbindungsstrasse von Birmensdorf nach Schlieren. Auf dem Strassenabschnitt Risistrasse bis Chilenstund wurde als letzte Instandsetzungsmassnahme 2000 ein Deckbelag eingebaut. Heute weist der Fahrbahnbelag Ausmagerungen, Risse, leichte Spurrinnen und strukturelle Schäden auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Ver- kehrssicherheit muss die Ramernstrasse auf dem Teilstück Risistrasse bis Chilenstund instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvor- schlag ausgearbeitet. Das Projekt umfasst im Wesentlichen folgende Mass- nahmen: – Fahrbahninstandsetzung (neue Binder- und Deckschicht sowie teil- weise Ersatz der Tragschicht und Fundation); – Erneuerung und Neubau der Strassenentwässerung und Ersatz sämt- licher Armaturen der Schlammsammler und Kontrollschächte; – Ersatz sämtlicher Randabschlüsse; – Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung mit LED. Die Bauarbeiten beginnen im Januar 2025 und werden mit dem Deck- belagseinbau im Sommer 2025 abgeschlossen. Die Kosten setzen sich ge- mäss Finanzplan vom 19. September 2024 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 360 000 Nebenarbeiten 190 000 Technische Arbeiten 140 000 Total 1 690 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 690 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-20451), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2025 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 636 Ramernstrasse in der Gemeinde Birmensdorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 690 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli