RRB Nr. 1082/2023
Gemeindegrenzen, Kloten und Nürensdorf, Gemeindegrenzregulierung, Genehmigung
20 settembre 2023Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindegrenzen, Kloten und Nürensdorf, Gemeindegrenzregulierung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. September 2023
1082. Gemeindegrenzen, Gemeindegrenzregulierung,
Erwägungen
Kloten und Nürensdorf (Genehmigung) Auf Initiative des Stadtrates Kloten und des Gemeinderates Nürensdorf und unter Einbezug der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner soll der Weiler Obholz per 1. Januar 2024 vom Gemeindegebiet Kloten in das Gemeindegebiet Nürensdorf übergeführt werden. Dazu muss die Gemeindegrenze Kloten–Nürensdorf angepasst werden. Der Nachfüh- rungsgeometer der Stadt Kloten, Acht Grad Ost AG, hat den benötigten Regulierungsplan im Massstab 1:1000 ausgearbeitet. Er erfüllt die An- forderungen gemäss § 6 der Kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung vom 27. Juni 2012 (LS 704.12), wonach Hoheitsgrenzen Grundstücke nicht durchschneiden dürfen. Die betroffenen Gemeinden Kloten und Nürensdorf haben dem Re- gulierungsprojekt zugestimmt und die Regulierungspläne unterzeichnet. Gestützt auf § 161 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) regeln die Gemeinden den Verlauf der Grenzen. Die Änderung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Nach Eintritt der Rechtskraft sind die neuen Grenzen dem Bundesamt für Landestopografie (Eidge- nössische Vermessungsdirektion) mitzuteilen.
Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Gemeindegrenzregulierungsplan 1:1000 und die Vereinbarung vom 21. März 2023 betreffend den vom Gemeinderat Kloten am 6. Juni 2023 und von der Gemeindeversammlung Nürensdorf am 14. Juni 2023 beschlossenen Wechsel des Ortsteils Obholz werden genehmigt.
II. Die Baudirektion (Amt für Raumentwicklung) wird beauftragt, je einen Regulierungsplan an den Stadtrat Kloten, den Gemeinderat Nürensdorf, den Bezirksrat Bülach, das Grundbuchamt Bassersdorf, die Nachführungsstellen der amtlichen Vermessung Acht Grad Ost AG, Kloten, und die Ingesa AG, Elgg, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und drei Regulierungspläne an die Baudirektion (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Amt für Landschaft und Natur sowie Tiefbauamt) zuzustellen.
III. Die Gemeinden Kloten und Nürensdorf werden eingeladen, die amtliche Vermessung nachzuführen und die erforderlichen Grenzmuta- tionen in Auftrag zu geben.
IV. Mitteilung an – Stadtrat Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten – Gemeinderat Nürensdorf, Kanzleistrasse 2, 8309 Nürensdorf – Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach – Notariat und Grundbuchamt Bassersdorf, Plätzliweg 4, Postfach, 8303 Bassersdorf – Acht Grad Ost AG, Steinackerstrasse 2, 8302 Kloten – Ingesa AG, Florahof 5a, 8353 Elgg – Direktion der Justiz und des Innern – Baudirektion
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli