RRB Nr. 1087/2023
Wasserbau, Projekt Lebendige Limmat, zusätzliche gebundene Ausgabe
20 settembre 2023Tedesco7 min
Source zh.ch
Wasserbau, Projekt Lebendige Limmat, zusätzliche gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. September 2023
1087. Wasserbau, Projekt Lebendige Limmat (zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Limmat bei Schlieren wurde vor über 125 Jahren kanalisiert. Die Verbauungen sind sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den heutigen Hochwasseranforderungen. Zudem weist der Abschnitt grosse ökologische Defizite auf und ist wenig attraktiv für die Bevölkerung. Aus diesem Grund wurde mit RRB Nr. 802/2020 eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 590 000 für die Erarbeitung eines Vor- und Bauprojekts bewilligt. Das Projekt «Lebendige Limmat» (vormals «Limmat Schlieren Hoch- wasserschutz und Revitalisierung») ist in verschiedenen übergeordneten Planungen verankert, so unter anderem im kantonalen Richtplan, im Agglopark Limmattal sowie im Stadtentwicklungskonzept der Stadt Schlieren. In der kantonalen Revitalisierungsplanung gehört das Projekt zur ersten Priorität. Das Projekt liegt auf dem Gebiet der Stadt Schlieren und der zwei Gemeinden Oberengstringen und Unterengstringen. Mit dem Projekt sollen der Hochwasserschutz verbessert, die ökologischen Verhältnisse aufgewertet und auch der Wert als Naherholungsgebiet er- höht werden. Es handelt sich um den letzten Abschnitt der Limmat auf dem Gebiet des Kantons Zürich, wo der Fluss seiner Grösse entsprechend aufgeweitet und aufgewertet werden kann, ohne dass er im Einflussbe- reich eines Kraftwerks liegt. Dieses in verschiedener Hinsicht einmalige Potenzial inmitten eines der am stärksten wachsenden Siedlungsräume der Schweiz soll genutzt werden. Gemäss Art. 38a des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (SR 814.20) sorgen die Kantone für die Revitalisierung von Gewässern. Gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100) ist der Hochwasserschutz Aufgabe der Kantone. Gemäss § 13 Abs. 1 des Wasserwirtschaftsgesetzes vom 2. Juni 1991 (LS 724.11) in Verbindung mit RRB Nr. 377/1993 liegt die Sicherstellung des Hoch- wasserschutzes einschliesslich der Revitalisierungsmassnahmen an der Limmat in der Zuständigkeit des Kantons.
B. Projekt Das Projektgebiet erstreckt sich über rund 3,2 km von der Autobahn- brücke an der Stadtgrenze von Zürich bis zur Überlandstrassenbrücke an der Stadtgrenze Schlieren-Dietikon. Es wird unterteilt in die drei Hauptabschnitte Gaswerk, Betschenrohr und Zelgli. Unmittelbar ober- halb des Projektgebiets liegt der vor rund zehn Jahren ausgebaute Ab- schnitt des Auenparks Werdhölzli. Der damals revitalisierte Abschnitt gibt einen ersten Eindruck, in welche Richtung die Entwicklung gehen soll. Allerdings ist das Potenzial im nun vorgesehenen Gebiet deutlich grösser. Für die Erarbeitung des Projekts wurde von Beginn weg ein breit an- gelegtes Mitwirkungsverfahren mit einer grossen Begleitgruppe gewählt. Der Variantenentscheid durch den Lenkungsausschuss, bestehend unter anderem aus den Präsidenten der Standortgemeinden, erfolgte Ende 2020. 2022 konnte das Vorprojekt abgeschlossen werden. Am 30. Sep- tember 2022 fand beim Kloster Fahr der offizielle Projektstart mit ge- ladenen Gästen aus den Standortgemeinden, dem Kantonsrat sowie den Medien statt. Anfang 2023 wurde die Erarbeitung des Bauprojekts ge- startet, das im Laufe von 2024 vorliegen soll. Bei einem schlanken Be- willigungsprozess kann der Baustart frühestens 2027 erfolgen. Neben den technischen und inhaltlichen Gesichtspunkten wird der Kommunikation eine grosse Bedeutung eingeräumt. Wegen seiner stark landschaftsprägenden Wirkung und der grossen Siedlungsdichte stösst das Projekt in der Öffentlichkeit auf grosses Interesse. Der stufenge- rechte Einbezug der verschiedenen Beteiligten stellt eine Herausforde- rung dar. Vonseiten Familiengartenareal Betschenrohr hat sich Widerstand formiert. Die Pächterinnen und Pächter wehren sich gegen die Aufhebung von rund der Hälfte des Familiengartenareals (im Eigentum der Stadt Schlieren). Sie haben beim Stadtrat Schlieren eine Petition für den Erhalt des Betschenrohrs mit seinem traditionellen Kleingartenareal einge- reicht. Die Stadt Schlieren ist bestrebt, möglichst vielen Menschen das Gärtnern weiterhin zu ermöglichen und erarbeitet dazu zusammen mit einer Vertretung des Familiengartenvereins ein neues Familiengarten- konzept. Angedacht sind neue Bewirtschaftungsformen und eine Ver- kleinerung von teilweise übergrossen Parzellen.
C. Finanzielles Durch den seit Beginn breit angelegten Prozess und den frühen Ein- bezug möglichst vieler Interessengruppen sind Mehraufwendungen in der Planungsphase «Vorprojekt» entstanden. Für die Phasen Bauprojekt bis Objektkredit ist ebenfalls mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Für die weiteren Planungs- und Projektierungskosten gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) bedarf es einer zusätzlichen gebundenen Ausgabe. In der Phase Vorprojekt entstehen im Wesentlichen folgende Mehr- aufwendungen: – Projektkoordination und Bauherrenunterstützung; – zusätzliche technische Abklärungen; – Abklärung und Koordination von Schnittstellen zu verschiedenen Drittplanungen; – Öffentlichkeitsarbeit. In der Phase Bauprojekt sind aufgrund der grösseren Komplexität des Projekts Mehrkosten bei folgenden Planungsarbeiten zu erwarten: – Bauherrenunterstützung für die Projektorganisation und -administ- ration; – Erarbeitung Bauprojekt in den Bereichen Wasserbau, Ökologie, Land- schaftsplanung, Naherholung, Bodenschutz und Erhalt Fruchtfolge- flächen; – Umweltverträglichkeitsprüfung Phase 2 (Hauptuntersuchung); – Mobilitätskonzept; – vertiefte Altlastenuntersuchungen und bodenkundliche Erhebungen; – Schnittstellenleistungen mit Dritten (z. B. Ersatz Grundwasserfas- sungen); – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit; – Qualitätssicherung durch externe Fachexperten; – rechtliche und finanzielle Abklärungen. in Franken Bisher bewilligte Ausgabe (RRB Nr. 802/2020) 3 590 000 Mehrkosten bis Objektkredit 1 840 000 Total 5 430 000
D. Finanzierung Bei den geplanten Ausgaben handelt es sich um Vorleistungen der Gesamtkosten des Projekts «Lebendige Limmat». Der wertmässige An- teil der Revitalisierungsmassnahmen wird auf 50% geschätzt und in der Ausgabenbewilligung festgelegt. Der Hochwasserschutzanteil ist ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren abzuschreiben. Daraus ergeben sich zusätzliche Abschreibungen von jährlich brutto Fr. 11 500 und bei einem mittleren Zinssatz von 0,75% durchschnittliche Zinskosten von jährlich Fr. 3450. Somit betragen die zusätzlichen durchschnittlichen jährlichen Kapitalfolgekosten zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Fr. 14 950. Insgesamt betragen damit die durchschnittlichen jähr- lichen Kapitalfolgekosten neu rund Fr. 44 100. Der Revitalisierungsanteil wird direkt als Aufwand in der Erfolgsrechnung verbucht. Beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird das Projekt nach der Pro- jektfestsetzung und der Bewilligung des Objektkredits als sogenanntes Hochwasserschutzprojekt mit erhöhtem Revitalisierungsanteil einge- reicht. Das BAFU subventioniert Hochwasserschutzprojekte mit einem Mindestsatz von 35%. Zudem können im Bereich Hochwasserschutz Sub- ventionen von 10% für Mehrleistungen im Bereich des integralen Risiko- managements, der technischen Gesichtspunkte und der mitwirkenden Planung beantragt werden. Ferner können im Bereich Revitalisierungen für grösseren Gewässerraum und für Überlänge bis höchstens 40% zu- sätzlich beantragt werden. Somit wird zurzeit mit einem Bundesbeitrag von 60% bis höchstens 80% gerechnet. Im Rahmen der bisherigen Projektierung sind bis Mitte 2023 Ausgaben von rund Fr. 2 220 000 getätigt worden. Die ausstehenden Projektierungs- kosten bezogen auf den neuen Kredit im Umfang von Fr. 3 210 000 sind mehrheitlich im Budgetentwurf 2024 (Fr. 400 000) und im Konsolidier- ten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 enthalten (Planjahr 2025: Fr. 400 000, Planjahr 2026: Fr. 200 000, Planjahr 2027: Fr. 1 500 000). Die fehlenden Beträge für die Jahre 2024–2027 von insgesamt Fr. 710 000 werden innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, kompensiert. Die Umsetzung des projektierten Vor- habens steht unter dem Vorbehalt, dass es im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung «Lebendige Limmat» wird zur Ausgaben- bewilligung gemäss RRB Nr. 802/2020 eine zusätzliche gebundene Aus- gabe von Fr. 1 840 000 je hälftig zulasten der Erfolgs- und der Investi- tionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Aus- gabensumme beträgt Fr. 5 430 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes, Region Zürich, Baugewerbe total, gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli