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Decisione

RRB Nr. 1092/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Neerach, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

6 ottobre 2021Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2021

1092. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Neerach)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge­ meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde­ gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Neerach und der Politischen Gemeinde Neerach haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Neerach sowie sinngemäss die Auf‌lösung der Primarschul­ gemeinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Gemeinde­ ordnung der Politischen Gemeinde Neerach tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindege­ setz. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung werden die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Neerach sowie die Gemeindeordnung der Primar­ schulgemeinde Neerach aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Neerach am 13. Juni 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Neerach, Gemeinderatskanzlei, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, die Primarschulpflege Neerach, Schulhaus Sandbuck, 8173 Neerach, den Bezirksrat Dielsdorf, Geiss­ ackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli