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Decisione

RRB Nr. 1105/2018

Gemeindewesen, Schulgemeinde Uitikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

21 novembre 2018Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. November 2018

1105. Gemeindeordnung (Schulgemeinde Uitikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Uitikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 23. September 2018 die Totalrevision der Ge- meindeordnung der Schulgemeinde Uitikon beschlossen. Die Gemeinde- ordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und enthält die notwendigen An- passungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Schulgemeinde Uitikon am 23. September 2018 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Schulpflege Uitikon, Lättenstrasse 55, 8142 Uitikon, den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli