RRB Nr. 1107/2020
Verordnung über die amtliche Vermessung, Aufhebung
11 novembre 2020Tedesco1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. November 2020
1107. Verordnung über die amtliche Vermessung (Aufhebung)
Erwägungen
Die etappenweise Überführung der kantonalen Mehranforderungen ge- mäss § 5 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. De- zember 1997 (LS 255) in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigen- tumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) wurde mit dem Abschluss der flächendeckenden Einführung des ÖREB-Katasters im Kanton Zürich am 25. Oktober 2019 abgeschlossen. Die Verordnung über die amtliche Vermessung ist damit gegenstandslos geworden und aufzuheben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997 (LS 255) wird auf den 1. Januar 2021 aufgehoben. Wird ein Rechts- mittel ergriffen, wird über die Aufhebung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt.
IV. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli