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Decisione

RRB Nr. 1112/2013

Anfrage Anita Borer, Uster, betreffend leerstehende Wohnungen des Sozialamtes, Beantwortung

2 ottobre 2013Tedesco3 min

Source zh.ch

Anfrage Anita Borer, Uster, betreffend leerstehende Wohnungen des Sozialamtes, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 278/2013

Sitzung vom 2. Oktober 2013

1112. Anfrage (Leerstehende Wohnungen des Sozialamtes) Kantonsrätin Anita Borer, Uster, hat am 9. September 2013 folgende Anfrage eingereicht: Im Sommer 2011 flammte die Diskussion um eine Errichtung eines Durchgangszentrums für Asylbewerber in der Liegenschaft der Birken- strasse in Wangen-Brüttisellen auf (vgl. auch Anfrage KR-Nr. 209/2011). Ein Durchgangszentrum wurde bisher nicht errichtet, allerdings wurden leer werdende Wohnungen der genannten Liegenschaft in den letzten Jahren nicht mehr besetzt. Mehrere Wohnungen sind inzwischen unbe- wohnt. Eigentümer der Liegenschaft ist das kantonale Sozialamt. In dem Zusammenhang wird der Regierungsrat um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie viele Wohnungen an der Birkenstrasse in Wangen-Brüttisellen stehen frei?

2. Weshalb stehen diese Wohnungen frei bzw. werden nicht mehr be- setzt? Welche Kosten entstehen daraus für den Kanton Zürich?

3. Was beabsichtigt der Regierungsrat mit diesen leerstehenden Woh- nungen zu unternehmen? Wem sollen diese Wohnungen künftig zur Verfügung stehen?

4. Zu welchen Bedingungen werden Liegenschaften des Sozialamtes ganz allgemein weitervermietet? Ist die Weitervermietung auf bestimmte Personengruppen beschränkt bzw. an bestimmte Kriterien gebunden? Wenn ja, um welche Personengruppen bzw. Kriterien handelt es sich konkret? Besten Dank für die Beantwortung.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Anita Borer, Uster, wird wie folgt beantwortet: Anfang 2011 hat der Regierungsrat entschieden, die kantonale Liegen- schaft Birkenstrasse 26/28/30 in Brüttisellen nicht zu veräussern, son- dern im Sinne einer strategischen Reserve dem Kantonalen Sozialamt für Zwecke des Asylwesens zuzuweisen. Wie in Beantwortung der Anfragen KR-Nrn. 28/2011 betreffend Zukunft Asylzentrum Hard und 209/2011

betreffend Keine Mietvertragskündigungen wegen Asylanten ausgeführt, bedarf der Kanton zur Erfüllung seines Auftrages im Asylbereich eines Grundstockes an Liegenschaften, die ihm dauerhaft zur Verfügung ste- hen. An dieser Situation hat sich seither nichts verändert. Zu Frage 1: Zurzeit stehen drei Wohnungen leer, 15 Wohnungen sind belegt (Stand 25. September 2013). Zu Fragen 2 und 3: Die frei gewordenen Wohnungen an der Birkenstrasse 26/28/30 wer- den vom Kantonalen Sozialamt für die Unterbringung im Flüchtlings- und Asylbereich oder vorübergehend von der Gemeinde Wangen-Brütti- sellen genutzt. Aufgrund der ordentlichen Fluktuation im Asylwesen sind vorübergehende Leerstände unvermeidlich. Für die zeitweise leer- stehenden Wohnungen fallen neben den entgangenen Mietzinsen gering- fügige Unterhaltskosten an (namentlich Heizkosten). Zusätzliche Kos- ten entstehen demgegenüber nicht. Aufgrund der nicht voraussehbaren künftigen Entwicklung im Asyl- und Flüchtlingswesen rechtfertigt es sich, die Liegenschaft auch weiter- hin zur Verfügung zu halten. Zu Frage 4: Einzelne Liegenschaften oder Wohnungen des Kantonalen Sozial- amtes, die nicht für Zwecke des Asyl- und Flüchtlingswesens benötigt werden, werden zu marktüblichen Bedingungen weitervermietet. Die Mieterinnen und Mieter werden nach den üblichen Kriterien ausgewählt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli