RRB Nr. 1117/2013
Musikschule Konservatorium Zürich MKZ, Beitragsberechtigung, Anerkennung
2 ottobre 2013Tedesco5 min
Source zh.ch
Musikschule Konservatorium Zürich MKZ, Beitragsberechtigung, Anerkennung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Oktober 2013
1117. Musikschule Konservatorium Zürich MKZ
Erwägungen
(Beitragsberechtigung) 1875 wurde auf Initiative des damaligen Chefdirigenten des Tonhallen- orchesters und des gemischten Chors Zürich, Friedrich Hegar, die Musik- schule Zürich gegründet. Ziel war es, in der Stadt Zürich eine qualitativ hochstehende Musikschule mit einem breiten Fächerangebot zu institu- tionalisieren, an der sowohl Jugendliche als auch Erwachsene Instru- mental- und Gesangsunterricht erhielten. 1986 errichteten die damaligen Stiftungen Konservatorium und Musik- schule Zürich und Musikakademie Zürich die neue Stiftung Konserva- torium und Musikschule Zürich (KMZ) mit Sitz in Zürich. Die Stiftung bezweckte die Führung einer Schule zur Ausbildung von Berufsmusike- rinnen und -musikern und einer allgemeinen Musikschule. Die Finanzie- rung der KMZ erfolgte bis zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und dem Erlass des Fachhochschulgesetzes 1998 zu 80% durch den Kanton Zürich und zu 20% durch die Stadt Zürich. Mit dem Aufbau der Fachhochschule ging die Finanzierung der KMZ an den Kanton über. 2005 haben sich die Stiftung Konservatorium und Musikschule Zürich und der Verein Jazzschule Zürich unter dem Namen Zürich Konserva- torium Klassik und Jazz (ZKKJ) zusammengeschlossen. Von 1998 bis 2007 war die Stiftung ZKKJ einer der vier Träger der privaten Hoch- schule Musik und Theater (HMT), die mit Erlass des neuen Fachhoch- schulgesetzes vom 2. April 2007 kantonalisiert wurde. Der Trägerverein Hochschule Musik und Theater wurde in der Folge der Kantonalisierung der HMT aufgelöst. Die Stiftung Zürich Konservatorium Klassik und Jazz führte weiterhin eine Musikschule für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die vorwie- gend in der klassischen Musik und im Jazz unterrichtet wurden. Zudem arbeitete sie eng mit privaten und öffentlichen Bildungsinstitutionen zusammen, die musikalische Ausbildungsgänge auf Sekundarstufe (Gym- nasien) und Tertiärstufe (Hochschulen) anbieten. Die Erfolge der letz- ten Jahre haben gezeigt, dass eine feste Einbindung dieser Ausbildungs- institution und vor allem der überregionalen Begabtenförderung in der musikalischen Ausbildungslandschaft im Kanton Zürich, ergänzend zu den allgemeinen Musikschulen und als wichtiges Bindeglied zur Zürcher Hochschule der Künste, sinnvoll und wichtig ist. Die Finanzierung der ZKKJ erfolgte durch Einnahmen aus Schulgeldern und den Beiträgen
von Stadt und Kanton Zürich, wobei der Kanton zusätzlich zu den Bei- trägen gemäss Musikschulverordnung einen pauschalen Kostenanteil von Fr. 980 000 jährlich an die anrechenbaren Betriebskosten der ZKKJ geleistet hat (RRB Nr. 938/2009). Um auch langfristig die Existenz sichern zu können, schlossen sich am 1. September 2011 die Stiftung ZKKJ als Trägerin der Schule Zürich Konservatorium Klassik und Jazz mit der Jugendmusikschule der Stadt Zürich zusammen und werden nun als Musikschule Konservatorium Zürich MKZ unter einheitlicher Trägerschaft geführt. Die MKZ als städtische Musikschule erbringt gemäss Übernahmevertrag weiterhin die Leistungen der ehemaligen Stiftung ZKKJ. Vor allem steht die MKZ auch weiterhin interessierten Schülerinnen und Schülern aus dem gan- zen Kanton offen und gewährt ihnen – bei erfolgreichem Bestehen der Aufnahmeprüfung – den Zugang zum MKZ-Förderprogramm, das sich an besonders talentierte und begabte Schülerinnen und Schüler richtet. Die zielgerichteten Förderprogramme und die enge Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) sind Leistungsmerk- male, die im Gegensatz zum klassischen Leistungskatalog der MKZ, der sich an die städtischen Schülerinnen und Schüler wendet, allen begab- ten Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton offen stehen. Diese Förderprogramme sind ein wichtiges Bindeglied für den Zugang an die ZHdK. Zurzeit werden die Programme von rund 56 Schülerinnen und Schülern besucht, wobei 27 ausserhalb der Stadt Zürich und 22 davon in anderen Gemeinden des Kantons wohnen. Die Beitragsberechtigung bezieht sich ausschliesslich auf die Leistungen, die im Rahmen der För- derprogramme bzw. Begabtenförderung angeboten werden. Der Beitrag wird auf pauschal Fr. 250 000 jährlich festgelegt und soll dazu beitragen, dass die Förderprogramme der MKZ allen talentierten Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton offen stehen. Gemäss § 15 Abs. 1 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 leistet der Kanton Zürich an die vom Regierungsrat anerkannten Aus- und Wei- terbildungsinstitutionen Kostenanteile bis zu 80% des anrechenbaren Betriebsaufwandes. Der anrechenbare Betriebsaufwand der MKZ be- trägt gemäss Rechnung 2012 rund 48 Mio. Franken. Der MKZ soll ein jährlicher Kostenanteil von Fr. 250 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7406, Zürcher Fachhochschule, ausgerichtet werden. Die Ausrichtung des Betrages liegt in der Zuständigkeit der Bildungsdirektion. Die benötigten Mittel sind im Budgetentwurf 2014 und im KEF 2014–2017 nicht eingestellt. Sie werden durch Umvertei- lungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7406 sichergestellt. Im Hinblick auf das sich in Erarbeitung befindende kantonale Musikschulgesetz ist die Beitragsberechtigung bis 2017 zu befristen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Musikschule Konservatorium Zürich MKZ wird im Sinne von § 15 des Bildungsgesetzes als beitragsberechtigt anerkannt. Die Beitrags- berechtigung bezieht sich auf die im Rahmen der Förderprogramme bzw. Begabtenförderung angebotenen Leistungen.
II. Die Beitragsberechtigung gilt ab 1. Januar 2014 bis zum 31. De- zember 2017.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Musikschule Konservatorium Zürich, Direktion, Hainerweg 6, Postfach, 8032 Zürich (E), sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli