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Decisione

RRB Nr. 1125/2012

Zürich, Kantonsschulstrasse 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16, Übertragung Liegenschaft ins Finanzvermögen

7 novembre 2012Tedesco5 min

Source zh.ch

Zürich, Kantonsschulstrasse 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16, Übertragung Liegenschaft ins Finanzvermögen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. November 2012

1125. Zürich, Kantonsschulstrasse 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16 (Übertragung Liegenschaft ins Finanzvermögen)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Liegenschaft Kantonsschulstrasse 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16 sowie Rämistrasse 59, Zürich, Kat.-Nr. AA3179, steht im Eigentum des Kan- tons Zürich. Sie ist dem Verwaltungsvermögen der Bildungsdirektion zugeordnet. Bis anhin wurden die Gebäulichkeiten und das Areal mit einer Gesamtfläche von 14 854 m2 durch die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) genutzt. Mit dem Bezug der Sihlpost durch die PHZH im September 2012 wurden diese Nutzungen aufgegeben. Im Einzelnen werden das Gebäude «alte Kantonsschule» (Rämistrasse 59), fünf Schul- pavillons (Kantonsschulstrasse 6, 10, 12, 14 und 16) und zwei Turnhallen (Kantonsschulstrasse 4 und 8) von der PHZH nicht mehr benötigt. Die Universität Zürich übernimmt das denkmalgeschützte Schul- gebäude «alte Kantonsschule», Rämistrasse 59, mit einer Teilfläche der Kat.-Nr. AA3179 von 6854 m2 für universitäre Zwecke. Dieser Grund- stücksteil verbleibt im Verwaltungsvermögen der Bildungsdirektion (Buchungskreis Nr. 7401, Hochschulen). Über die restliche Fläche von 8000 m2 der Kat.-Nr. AA3179, welche die fünf Schulpavillons und die beiden Turnhallen umfasst, besteht seit 19. August 2010 ein Baurechtsvertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Stiftung Zürcher Kunsthaus, mit dem das künftige Baurechtsver- hältnis für die geplante Kunsthauserweiterung auf dem Areal zwischen der Kantonsschul- und Rämistrasse geregelt wird (RRB Nr. 1224/2011). Das beschränkt übertragbare Baurecht zugunsten der Stiftung Zürcher Kunsthaus wurde auf die Dauer von 80 Jahren vereinbart. Der Baubeginn für die Kunsthauserweiterung ist frühestens auf Mitte 2013 geplant. Der Grundbucheintrag des Baurechtes ist gleich- zeitig auf diesen Zeitpunkt vorgesehen. Bis dahin verbleibt diese Teil- fläche von 8000 m2 in der Verantwortung des Kantons. Die Gebäulich- keiten werden bis zum Baubeginn der Kunsthauserweiterung durch verschiedene externe Nutzende zwischengenutzt. Ab dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung des Baurechtes steht der baurechtsbelastete Grundstücksteil gemäss Baurechtsvertrag vom 19. August 2010 für eine kantonale Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Die Turnhallen und die Schulpavillons werden gemäss Baurechtsvertrag unmittelbar vor Bau- beginn von der Baurechtsberechtigten zu ihren Lasten abgebrochen.

B. Übertragung ins Finanzvermögen Der nachstehend aufgeführte Liegenschafts- bzw. Grundstücksteil der Kat.-Nr. AA3179 wird aus den genannten Gründen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt und ist deshalb gestützt auf § 44 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) zum Buchwert in das Finanzvermögen zu übertragen. Gebäude- Buchwert versicherungs- in Franken per Kat.-Nr. Beschrieb m2 Nr. Adresse 31. August 2012 Turnhalle (West) 28100782 Kantonsschulstrasse 4 299 682 Turnhalle (Ost) 28101077 Kantonsschulstrasse 8 327 779 Schulpavillon 28101088 Kantonsschulstrasse 6 0 Schulpavillon 28100699 Kantonsschulstrasse 10 0 Schulpavillon 28101090 Kantonsschulstrasse 12 0 Schulpavillon 28100702 Kantonsschulstrasse 14 6 881 Schulpavillon 28101093 Kantonsschulstrasse 16 0 AA3179 Land (Anteil gemäss Baurechtsvertrag mit Situationsplan vom 19. August 2010) 8 000 Total 8 000 Gebäude 634 342 Land 8 560 000 Total 9 194 342 Der Übertragungswert beträgt berechnet auf den 31. August 2012 für den Grundstücks- bzw. Landanteil von 8000 m2 der Kat.-Nr. AA3179 Fr. 8 560 000 und für die Gebäude Fr. 634 342. Insgesamt ergibt sich ein Übertragungswert von Fr. 9 194 342. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. c des Geset- zes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) ist der Regierungs- rat für die Übertragung zuständig. Die Übertragung der Liegenschaft bzw. des Grundstücksanteils der Kat.-Nr. AA3179 im Wert von Fr. 8 560 000 erfolgt in der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7406, Fachhochschule, Buchungs- kreis Nr. 7401, Hochschulen, über das Konto 6000 0 00000, Übertragung VV in FV Grundstücke. Die Passivierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 7401, Hochschulen, über das Konto 1400 0 00000, Grundstücke VV. Die Übertragung der Gebäude im Wert von Fr. 634 342 erfolgt in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7406, Fach- hochschule, Buchungskreis Nr. 7401, Hochschulen, über das Konto 6040 0 00000, Übertragung VV in FV Hochbauten. Die Passivierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 7401, Hochschulen, über das Konto 1404 0 00000, Hochbauten, Gebäude VV.

Die Übertragungswerte werden in der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaftenerfolg, im Konto 1084 0 00000, Gebäude FV (Gebäude und überbaute Grundstücke), verbucht. Nach der Übertragung sind die Liegenschaftsanteile zum Verkehrswert zu bewerten. Allfällige Buchgewinne oder Verluste fallen der Leistungsgruppe Nr. 8710 zu. Die Übertragung der Liegenschaften ins Finanzvermögen erfolgte auf den 1. September 2012.

C. Weiterführung im Finanzvermögen Die Liegenschaft bzw. der Grundstücksanteil der Kat.-Nr. AA3179, Kantonsschulstrasse 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16, wird im Finanzvermögen des Kantons Zürich gehalten und ist aufgrund des Baurechtsvertrages für die nächsten 80 Jahre dinglich gebunden. Auf eine Abparzellierung bzw. Grundstücksteilung wird, wegen der baurechtsvertraglichen Bin- dung und der Weiterführung der Hochschulnutzung des Gebäudes «alte Kantonsschule», Rämistrasse 59, vorderhand verzichtet. Die Kantag Liegenschaften AG bewirtschaftet den Grundstücksanteil im Finanz- vermögen bis zur Kunsthauserweiterung bzw. zur Eintragung des Bau- rechts.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Liegenschaft Kantonsschulstrasse 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16, Zürich, Kat.-Nr. AA3179, Grundstücksanteil von 8000 m2, wird auf den 1. September 2012 zum Übertragungswert von Fr. 9 194 342 vom Ver- waltungsvermögen der Bildungsdirektion, Leistungsgruppe Nr. 7406, Fachhochschule, in das Finanzvermögen, Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaftenerfolg, übertragen.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi