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Decisione

RRB Nr. 1139/2018

Gemeindewesen, Sicherheits-Zweckverband Thurtal-Süd, neue Statuten, Genehmigung

28 novembre 2018Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Sicherheits-Zweckverband Thurtal-Süd, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2018

1139. Gemeindewesen (Sicherheits-Zweckverband Thurtal-Süd)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Ge- nehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungs- rates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon a. d. Th. und Rickenbach bilden seit 2001 einen Zweckverband für den gemeinsamen Betrieb einer Feuerwehrorganisation sowie einer zivilen Gemeindefüh- rungsorganisation und eines zivilen Gemeindeführungsstabs zur Bewäl- tigung von ausserordentlichen Lagen und Katastrophen (RRB Nr. 947/ 2001). Am 10. Juni 2018 haben die Stimmberechtigten der vier Verbands- gemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Sicherheits-­ Zweckverbands Thurtal-Süd enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere führen sie den eigenen Verbandshaus- halt ein. Sie ersetzen auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens am 1. Januar 2019 die bis dahin geltenden Statuten aus dem Jahr 2009.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Sicherheits-Zweckverbands Thurtal-Süd werden genehmigt.

II. Mitteilung an – die Sicherheitskommission des Sicherheits-Zweckverbands Thurtal-­ Süd, c/o Gemeinderatskanzlei Altikon, Schloss 2, 8479 Altikon, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Altikon, Gemeinderatskanzlei, Schloss 2, 8479 Altikon, – Dinhard, Gemeinderatskanzlei, Welsikerstrasse 4, 8474 Dinhard, – Ellikon a. d. Th., Gemeindekanzlei, Andelfingerstrasse 3, 8548 Ellikon an der Thur, – Rickenbach, Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, – den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli