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Decisione

RRB Nr. 1147/2022

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2022, 2. Serie

31 agosto 2022Tedesco16 min

Source zh.ch

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2022, 2. Serie

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. August 2022

1147. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2022, 2. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmi- gung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auf‌lagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auf‌lagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxis- gemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben ge- währt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffentlich- rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugute- kommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2022 bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in den mit einem * bezeichneten Fällen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates): RRB Nr. 71/2022 Ein Naturmuseum für Zürich Fr. 6 000 000 RRB Nr. 73/2022* Special Olympics World Winter Games 2029 Fr. 1 800 000 RRB Nr. 357/2022 Soforthilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Fr. 1 000 000 RRB Nr. 720/2022 Beiträge 2022, 1. Serie Fr. 2 046 000 RRB Nr. 813/2022 Soforthilfe für die Ukraine Fr. 100 000 RRB Nr. 971/2022 Soforthilfe für die Hungersnot in Ostafrika Fr. 300 000 Total Fr. 11 246 000 Die Finanzdirektion hat zu weiteren Gesuchen die erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Be- rücksichtigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:

1. Verlag Scheidegger & Spiess AG (Buchpublikation «Fotografische Langzeit- beobachtung Schlieren 2005–2020. Stadtentwicklung in der Agglomeration») Gesuchsteller/in Verlag Scheidegger & Spiess: Der seit 1997 bestehende Verlag ver- treibt Sachbücher in den Bereichen Kunst, Fotografie und Architektur. Vorhaben Seit 2005 dokumentiert die Fotografische Langzeitbeobachtung Schlieren 2005–2020 die Siedlungsentwicklung in einer typischen schweizerischen Agglomerationsgemeinde. Bei diesem Forschungs- projekt der Zürcher Hochschule der Künste ist ein einzigartiges Archiv von rund 1500 Fotografien entstanden, die den Transforma- tionsprozess der vergangenen 15 Jahre festhalten. 63 Standorte in ganz Schlieren sind unter identischen Bedingungen alle zwei Jahre fotografiert worden und zeigen die Veränderungen im räumlichen Zusammenspiel von Gebäuden, Strassen und Grünflächen. Parallel dazu wurden themenbezogene Serien von Detailaufnahmen erstellt, die auf einzelne Objekte fokussieren. Die so zustande gekommene Langzeitbeobachtung kann als neues Instrument für das Monitoring räumlicher Veränderungen genutzt werden. Zum Abschluss der 15-jährigen Beobachtungsperiode erfolgt nun die Schlussauswertung im Rahmen des vorliegenden Buchprojekts, das diese für die Schweiz einmalige Dokumentation der Raumentwicklung vorstellt, interpre- tiert und analysiert. Neben der umfassenden visuellen Präsentation der wiederkehrend dokumentierten städtischen Situationen und der themenbezogenen Serien leistet das Buch auch eine vertiefte inter- disziplinäre Auseinandersetzung mit Essays, Analysen, Interviews und Interpretationen von Fachpersonen unterschiedlicher Disziplinen. Das geplante Buchprojekt besteht aus zwei gebundenen Bänden in einem Schuber (Bd. 1: 160 Seiten, Bd. 2: 256 Seiten) mit rund 900 Fotografien, in einer Auf‌lage von 2000 deutschsprachigen und 1000 englischsprachigen Exemplaren. Kosten Fr. 198 780 Beantragter Beitrag Fr. 84 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 80 000 Stiftungen und Private Fr. 5 000 Standortgemeinde Fr. 20 000 Sponsoren Fr. 5 000 Andere Fr. 5 000 Gewährter Beitrag Fr. 84 000 Bedingungen – Auf‌lagen Das Staatsarchiv übernimmt gemäss Vereinbarung mit den Projekt- trägern die Langzeitarchivierung der Bilder. Bis jetzt wurden die Bilder aus dem Zeitraum 2005 bis 2015 archiviert. Die Projektträger müssen auch noch die jüngsten Bilder dem Staatsarchiv abliefern. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 2 Abs. 3 VGF, wonach einer juristischen Person nur alle vier Jahre ein Beitrag gewährt werden kann. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann davon abgewichen werden, da es sich um einen (Zürcher) Verlag handelt, was auch der langjährigen Praxis des Fonds entspricht. Die vorliegende Langzeitbeobachtung ist innovativ und wichtig für den Kanton Zürich, und sie hat Ausstrahlung über die Kantonsgrenzen hinaus. Es handelt sich daher um eine Publikation von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung (§ 3 Abs. 2 lit. g VGF), für die gemäss Praxis des Fonds Beiträge an die Druckkosten gewährt werden können.

2. Interessengemeinschaft «Lesebuch», vertreten durch den Verein für das Schweizerdeutsche Wörterbuch (Gibisnüt, Seefahrt, Zumpernell. Ein Lesebuch zu den Siedlungsnamen im Kanton Zürich) Gesuchsteller/in Der Verein besteht seit 1862 (Neugründung im Jahr 1950) und bezweckt die Herausgabe des Schweizerdeutschen Wörterbuchs (Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache, Schweizerisches Idiotikon) in gedruckter und digitaler Form sowie dessen Fortführung und Vermittlung. Die Interessengemeinschaft «Lesebuch» ist eine Kooperation des Vereins für das Schweizerdeutsche Wörterbuch und der Antiquarischen Gesellschaft Zürich. Vorhaben Auf Basis des Forschungsprojekts «Die Siedlungsnamen des Kantons Zürich (TopZH)» soll ein Lesebuch erstellt werden, das einen niedrigschwelligen Einstieg in die geleistete Ortsnamensforschung ermöglichen soll. Ziel ist, dass auch Leserinnen und Leser ohne spezifische wissenschaftliche Vorbildung einen Zugang zu den Sied- lungsnamen als immaterielles Kulturgut und identitätsstiftende Ressource haben. Das Buch soll ebenfalls im Schulunterricht einsetz- bar sein. Die Antiquarische Gesellschaft Zürich veröffentlicht das Buch in ihrer Schriftenreihe beim Chronos Verlag und übernimmt den Gross- teil der Druckkosten. Die im Forschungsprojekt erarbeiteten Daten werden vom Verein für das Schweizerdeutsche Wörterbuch kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Buch soll im Januar 2024 veröffentlicht werden. Kosten Fr. 129 000 Beantragter Beitrag Fr. 95 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 19 000 Stiftungen und Private Fr. 15 000 Gewährter Beitrag Fr. 95 000 Bedingungen – Auf‌lagen Der Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds darf ausschliesslich für die Realisierung des Lesebuchs verwendet werden, um eine Doppelfinanzierung durch den Betriebsbeitrag, den der Verein von der Bildungsdirektion erhält, zu verhindern. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, wonach ein Vorhaben von den Gemeinden, in denen es verwirklicht wird, in angemessenem Um- fang unterstützt werden muss, und von § 4 Abs 2 VGF, wonach an jedes Vorhaben nur ein Beitrag gewährt wird. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da es sich um ein nicht kommunales Zürcher Vorhaben handelt (keine Standort- gemeinde) und in der seinerzeitigen (gekürzten) Beitragsgewährung (RRB Nr. 979/2015) bereits auf einen späteren Druckkostenbeitrag hingewiesen wurde. Das Projekt leistet einen Beitrag zur kulturellen und historischen Bildung. Die regionale Bedeutung sowie der regionale Bezug zum Kanton sind mit dem Inhalt des Buchs gegeben, das auch für die Schulen nutzbar ist. Das Staatsarchiv hat zudem seine Bereitschaft signalisiert, das Projekt zusätzlich zu unterstützen, indem es historische Karten- und Planausschnitte für die Publikation unentgeltlich zur Verfügung stellt.

3. Verein Lehrblätz Bläsihof (Landwirtschaftsweg und Klimapfad Lindau) Gesuchsteller/in Der Verein Lehrplatz Bläsihof bezweckt, in der Region an die Ent- wicklung der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bildung zu erinnern, die Bedeutung der heimischen Landwirtschaft für Umwelt, Gesundheit, Versorgungssicherheit und Klima in konkreten Projekten und an Beispielen bekannt zu machen und den nachhaltigen Konsum von Nahrungsmitteln zu fördern. Vorhaben Der Verein plant die Erstellung eines Landwirtschaftsweges. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich die Landwirtschaft entwickelt hat und welche Bedeutung sie für Umwelt, Versorgungssicherheit, Ernäh- rung, Gesundheit und Klima hat. Der nachhaltige Konsum von Nah- rungsmitteln soll ebenfalls thematisiert werden. Zielgruppe ist die breite Öffentlichkeit, insbesondere Familien mit Kindern ab Mittelstu- fe. Sowohl Tafeln als auch interaktive Elemente (sogenannte Action- bounds) werden innovativ gestaltet und verschiedene Alters- und Bildungsstufen ansprechen. Der ebenfalls geplante Musterklimapfad basiert auf dem Projekt Klimapfad21: Oberstufenlehrkräfte sollen Zusatzinformationen und Weiterbildungskurse erhalten, die aufzeigen, wie sie in der eigenen Gemeinde mit einer Oberstufenklasse einen Klimapfad erstellen können. Das Projektdossier soll im Internet publiziert werden. Kosten Fr. 140 000 Beantragter Beitrag Fr. 50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 23 000 Standortgemeinde Fr. 40 000 Sponsoren Fr. 27 000 Gewährter Beitrag Fr. 50 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Aufzeigen der Bedeutung der Landwirtschaft, ihrer Leistungen und Vielfältigkeit zusammen mit den Aspekten Ernährung, Klima und Umwelt sind wichtige Themen. Mit dem Landwirtschaftsweg wird ein breites Publikum angesprochen. Das Amt für Landschaft und Natur unterstützt das vorliegende Projekt ideell in den relevanten und von Zielkonflikten geprägten Themenfeldern Landwirtschaft, Klimaeffekte und Konsumverhalten und stellt dem Klimapfad Flächen, personelle Mittel sowie seine Expertise zur Verfügung.

4. Verein Wohnbaugenossenschaften Schweiz Regionalverband Zürich (Netz Genossenschaften – genossenschaftlich Vorstände entlasten und Raum für strategische Fragen und Wachstum schaffen) Gesuchsteller/in Der Verein besteht seit 1919. Er ist ein Organ der Wohnbaugenossen- schaften Schweiz – Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger und bezweckt die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in der Region Zürich, insbesondere die Förderung der gemeinnützigen Wohnbauträger und die Vermehrung des gemeinnützigen Wohnraums. Vorhaben Der Regionalverband Zürich der Wohnbaugenossenschaften Schweiz weist eine grosse Heterogenität an Mitgliedern bzw. gemeinnützigen Wohnbauträgern im Kanton Zürich auf. Neben einigen wenigen grossen gibt es eine Vielzahl kleiner bis mittlerer gemeinnütziger Bauträger. Während die grossen Bauträger sehr professionell organi- siert sind, werden bei kleinen und mittleren gemeinnützigen Bau- trägern die nötigen Funktionen mehrheitlich im Milizsystem wahrge- nommen. Ihnen fehlt es oft am nötigen Knowhow, an Zeit, an der kritischen Grösse für eine effiziente Bewirtschaftung und am Nach- wuchs. Das führt zu hohen Belastungen, sowohl auf finanzieller als auch personeller Ebene, und damit zu Unsicherheit und Stillstand in der Entwicklung. Der Regionalverband Zürich möchte hier durch das Projekt «Netz Genossenschaften» für Stabilität sorgen, indem ein modulares Dienstleistungsangebot mit einem einheitlichen Qualitäts- standard geschaffen wird, das gemeinnützige Bauträger bei ihrer operativen Arbeit entlastet, sodass ihnen mehr Zeit für ihre eigent- liche Arbeit zur Verfügung steht, nämlich die strategische Weiterent- wicklung ihrer Genossenschaft und die Realisierung von mehr ge- meinnützigem Wohnraum. Dies soll auch zur Professionalisierung und Vereinheitlichung des qualitativen Standards der Branche führen. Kosten Fr. 771 000 Beantragter Beitrag Fr. 200 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 230 000 Standortgemeinde Fr. 150 000 Andere Kantone Fr. 50 000 Bund Fr. 50 000 Stiftungen und Sponsoren Fr. 91 000 Gewährter Beitrag Fr. 200 000 Bedingungen – Auf‌lagen Der Gesuchsteller informiert den Kanton während fünf Jahren über den Verlauf der Tätigkeiten und den Erfolg von «Netz Genossen- schaften» (jährliches Reporting) sowie die räumliche Verteilung der erbrachten Dienstleistungen im Kanton. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 2 Abs. 3 VGF, wonach einer juristischen Person nur alle vier Jahre ein Beitrag gewährt werden kann. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da die vierjährige Sperrfrist am 4. Dezember 2022 abläuft und der Kanton ein grosses Interesse an der raschen Verwirklichung des Vorhabens hat. Es deckt ein echtes Bedürfnis ab und leistet einen Beitrag zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Sinne von Art. 110 der Kantonsverfassung (LS 101) und zur Stärkung und Stabilisierung einer grossen Zahl preisgünstiger Wohnungen im Kanton Zürich.

5. RADIX Schweizerische Gesundheitsstiftung (Communities That Care – Pilotprojekt Kanton Zürich) Gesuchsteller/in RADIX besteht seit 1972 als gemeinnützige, privatrechtliche Stiftung und bezweckt, dass Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen und Behörden auf kommunaler und regionaler Ebene die Gesundheitsför- derung als wichtige laufende Aufgabe erkennen und entsprechende Massnahmen treffen. Vorhaben «Communities That Care (CTC)» ist ein wirksamkeitsgeprüftes, gemeindezentriertes Projekt zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen, das in verschie- denen Ländern durchgeführt wird. Das Projekt wurde nach einem Modellversuch in drei Schweizer Gemeinden für den Kanton Zürich modifiziert und ermöglicht den Gemeinden mit unterschiedlichen Bausteinen die Umsetzung von Gesundheitsförderungs- und Präven- tionsangeboten gemäss ihrem Bedarf und ihren Ressourcen. Mit dem Pilotprojekt soll die Umsetzung und Wirksamkeit des CTC- Prozesses in 25 Gemeinden des Kantons Zürich evaluiert werden, insbesondere ob sich bei Gemeinden, die den CTC-Prozess durch­ liefen, die Risiko- und Schutzfaktoren bei Kindern und Jugendlichen reduziert bzw. erhöht haben. Auch soll sichergestellt werden, dass die CTC-Methode auf den Kanton Zürich adaptiert ist und die Rahmen- bedingungen in den Zürcher Gemeinden sowie die kantonalen Strukturen berücksichtigt sind. Kosten Fr. 1 109 014 Beantragter Beitrag Fr.  474 754 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 51 480 Standortgemeinden Fr. 582 780 Gewährter Beitrag Fr. 474 000 Bedingungen Am Projekt müssen sich mindestens 20 Zürcher Gemeinden beteili- gen, ansonsten erfolgt eine anteilmässige Kürzung am Beitrag. Auf‌lagen – Die Gesuchstellerin reicht dem Kanton jährlich eine detaillierte Übersicht der Aufwände und Erträge des Projekts ein. – Aus den Projektmitteln dürfen keine Reserven gebildet werden. – Nach Abschluss des Pilotprojekts steht dem Kanton zuhanden der Gemeinden ein zürichspezifischer, evaluierter CTC-Prozess zur Verfügung. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Pilotprojekt ist umfangreich und richtet sich mit einem modularen Konzept gezielt an die jeweiligen Gemeinden im Bereich Gesund- heitsförderung und Präventionsmassnahmen. Es ist zudem eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung der regionalen Suchtpräven- tionsstellen und der offenen Jugendarbeit im Kanton und ermöglicht weitere Vernetzungen.

6. Verein neZSwerk (Jubiläumsprojekt 100 Jahre Zürcher Student/in, Zürcher Studierendenzeitung) Gesuchsteller/in Der Verein neZSwerk besteht seit 2016 und bezweckt die Förderung Engagierter beim Medienverein ZS. Vorhaben Unter der Schirmherrschaft des Vereins und in Zusammenarbeit mit der aktuellen Redaktion sowie der Beteiligung zahlreicher Ehemali- ger soll das 100-jährige Bestehen der Zürcher Studierendenzeitung ZS (ursprünglich «Zürcher Student») gefeiert werden. Es wurden bereits alle Jahrgänge auf der Plattform E-Periodica der ETH digital zugänglich gemacht. Weitere Aktivitäten und Vorhaben sind geplant, u.a. eine Jubiläumspublikation, die sich an ein breites Publikum richtet und die Aufarbeitung der hundertjährigen Geschichte der Studierendenzeitung, des studentischen Engagements in Studieren- denpolitik, Journalismus und Publizistik zum Thema hat. Kosten Fr. 145 110 davon Publikation: Fr. 70 000 Beantragter Beitrag Fr.  30 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 15 600 Standortgemeinde Fr. 5 000 Stiftungen/Private/übrige Fr. 94 510 Gewährter Beitrag Fr. 30 000 Bedingungen – Auf‌lagen Der Beitrag ist ausschliesslich für die Druckkosten der Publikation zu verwenden. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Geschichte der ZS ist eng mit der Geschichte und verschiedenen Persönlichkeiten der Stadt und des Kantons Zürich verwoben. Die Publikation ist daher von breitem allgemeinem Interesse und kanto- naler Bedeutung (§ 3 Abs. 2 lit. g VGF), weshalb gemäss langjähriger Praxis des Fonds Beiträge an die anrechenbaren Druckkosten geleistet werden können.

7. Politische Gemeinde Stadel (Ersatzneubau Stadler Aussichtsturm) Gesuchsteller/in Politische Gemeinde Stadel Vorhaben Der 55-jährige Aussichtsturm auf dem Stadler Berg hat seine Lebens- dauer erreicht, ist stark sanierungsbedürftig und die Unterhaltskosten zur Gewährleistung der Sicherheit steigen jährlich an. Aus einem Konkurrenzverfahren ging in Anlehnung an das Gemeindewappen der neue «Lilienturm» hervor, der auch als zukunftsweisendes Projekt mit einer Botschaft für den einheimischen und klimaneutralen Werk- stoff Holz verstanden wird. Er hat vergleichbare Ausmasse wie der Bestand, übernimmt die dreieckige Grundform und wird auf einem neuen Fundament, abgesehen von der innenliegenden Treppenkon­ struktion, mit möglichst regionalem Holz erstellt. Die nötige Bau­ bewilligung liegt vor. Kosten Fr. 895 000 Beantragter Beitrag Fr. 200 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Standortgemeinden Fr. 455 000 Sponsoren Fr. 250 000 Gewährter Beitrag Fr. 190 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projektbudget ist nachvollziehbar und plausibel. Vom Aussichtsturm kann man neben der Weitsicht auf bis zu hundert Alpengipfel insbe- sondere sehr gut Landeanflüge auf den Flughafen Zürich beobachten. Dies macht den Ort zu einem regionalen und überregionalen Aus- flugsziel für Familien, Wanderinnen und Wanderer sowie Schulen. Diese Bedeutung wird durch die bereits gewährten Beiträgen der Nachbargemeinden sowie der deutlichen Annahme des Projekts anlässlich der Gemeindeversammlung vom 9. September 2020 untermauert. Der Beitrag wird auf Fr. 190 000 festgesetzt, da an- sonsten eine Überfinanzierung vorliegen würde.

Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:

1. Verlag Scheidegger & Spiess AG (Buchpublikation «Fotografische Fr. 84 000 Langzeitbeobachtung Schlieren 2005–2020. Stadtentwicklung in der Agglomeration»)

2. Verein für das Schweizerdeutsche Wörterbuch (Gibisnüt, Seefahrt, Fr. 95 000 Zumpernell. Ein Lesebuch zu den Siedlungsnamen im Kanton Zürich)

3. Verein Lehrblätz Bläsihof (Landwirtschaftsweg und Klimapfad Lindau) Fr. 50 000

4. Verein Wohnbaugenossenschaften Schweiz Regionalverband Zürich Fr. 200 000 (Netz Genossenschaften – genossenschaftlich Vorstände entlasten und Raum für strategische Fragen und Wachstum schaffen)

5. RADIX Schweizerische Gesundheitsstiftung (Communities That Care – Fr. 474 000 Pilotprojekt Kanton Zürich)

6. Verein neZSwerk (Jubiläumsprojekt 100 Jahre Zürcher Student/in, Fr. 30 000 Zürcher Studierendenzeitung)

7. Politische Gemeinde Stadel (Ersatzneubau Stadler Aussichtsturm) Fr. 190 000 Total Fr. 1 123 000

II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auf‌lagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auf‌lagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elektronisch die Erfüllung aller Auf‌lagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Auszah- lung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszah- lung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwal- tung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser akzeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Aus- zahlung).

d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auf‌lage). e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auf‌lage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Über- finanzierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemein- nützigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auf‌lage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auf‌lagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli