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Passbüro Zürich, Erfassungszentrum für biometrische Ausweise, Zusatzkredit

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2009

1149. Passbüro Zürich, Erfassungszentrum für biometrische Ausweise (Zusatzkredit)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 344/2009 hat der Regierungsrat den zwischen der Schweizerischen Gesellschaft für Immobilien AG und dem Kanton Zürich, Immobilienamt, abgeschlossenen Mietvertrag über 1339 m2 Büroräume und 49 m2 Innenhoffläche im Erdgeschoss der Liegenschaft Sihlquai 253 für den Betrieb des Erfassungszentrums für biometrische Ausweise in Zürich genehmigt. Im Mietvertrag war der Vorbehalt ent- halten, dass der Vertrag bei einer Ablehnung des geänderten Ausweis- gesetzes in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 dahinfällt. Das ge- änderte Ausweisgesetz wurde in der Volksabstimmung mit knappem Mehr angenommen. Damit werden in der Schweiz ab 1. März 2010 die Pässe und die Reisedokumente für Ausländerinnen und Ausländer mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten ausgestellt. Diese Anforderung ergibt sich aus dem internationalen Recht (Weiterent- wicklung des Schengen-Besitzstandes). Im gleichen Beschluss wurde eine gebundene Ausgabe von Fr. 350 000 für den Passbüro-spezifischen Mieterausbau bewilligt. Bezüglich der mieterspezifischen Infrastrukturkosten wurde in den Erwägungen fest- gehalten, dass nach der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 dem Regie- rungsrat der Antrag für einen entsprechenden Zusatzkredit vorgelegt werde. Dabei wurde festgehalten, dass zum damaligen Zeitpunkt für die Kantone noch einzelne Bundesvorgaben fehlten. Mit dem geänderten Ausweisgesetz (revAwG) gilt ab 1. März 2010 ein neues Verfahren zur Ausstellung von Pässen mit elektronisch ge- speicherten biometrischen Daten (Datenchip). Die Pässe werden in den von den Kantonen bezeichneten Erfassungszentren ausgestellt (Art. 4 Abs. 1 revAwG). Identitätskarten werden weiterhin ohne Datenchip ausgestellt. Sie können gemäss Übergangsbestimmung zum revAwG aber nur noch während längstens zweier Jahre, d. h. bis Ende Februar 2012, wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Anschlies- send sind die Ausstellungsverfahren für Pässe und Identitätskarten zu vereinigen, womit auch die Identitätskarten in den Erfassungszentren ausgestellt werden müssen.

B. Weiteres Vorgehen und Kosten für das Passbüro Zürich Aufgrund der erwähnten schrittweisen Vereinigung der Verfahren zur Ausstellung von biometrischen Pässen und von Identitätskarten sieht der Projektverlauf für die Bereitstellung des Erfassungszentrums am Sihlquai 253 zwei Phasen vor: In der ersten Phase ist die Infrastruktur so bereitzustellen, dass ab März 2010 die Erstellung bzw. Bearbeitung von über 200 000 Ausweis- geschäften in den Jahren 2010, 2011 und 2012 sichergestellt werden kann. Dafür sind insbesondere vom Bund vorgeschriebene Geräte erforderlich. Aufgrund bisheriger Erfahrung ist für eine biometrische Erfassung von rund 15 Minuten auszugehen, wofür u. a. 18 Erfassungs- stationen erforderlich sind. In der zweiten Phase ist die Infrastruktur an die laufzeitbedingte hö- here Nachfrage an Ausweisen sowie an den bundesrechtlich vorgesehe- nen Einbezug der Identitätskarten mit jährlich rund 160 000 Passbüro- Besucherinnen und -Besuchern ab 2012/2013 anzupassen. Dafür sind u. a. vier weitere Erfassungsstationen erforderlich. Insgesamt ist mit Ausgaben von rund Fr. 2 500 000 zu rechnen, die im Rahmen eines Zusatzkredites zu bewilligen sind. Dieser Zusatzkredit umfasst: in Franken Bundes-Systeme (22 Erfassungsstationen usw.) 1 200 000 Informatik (Hard- und Software) 450 000 Mobiliar/Ausrüstung 300 000 Information, Kommunikation, externe Unterstützung 350 000 Verschiedenes/Unvorhergesehenes 200 000 Total 2 500 000

Die Finanzierung dieser gebundenen Ausgabe erfolgt über die Erfolgs- rechnung (Fr. 350 000) sowie über die Investitionsrechnung (Fr. 2 150 000) der Leistungsgruppe Nr. 3000, Generalsekretariat / Zentrale Vollzugs- aufgaben. Der Betrag von Fr. 2 200 000 ist im Budget 2009 und im KEF 2009–2012 enthalten. Die restlichen Fr. 300 000 sind im KEF 2010–2013, Planjahr 2013, einzustellen.

C. Folgekosten Die Kapitalfolgekosten für Abschreibungen und Zinsen sowie die zusätzlichen Unterhaltskosten sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2009–2012 ab Planjahr 2010 eingestellt und wer- den der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3000, Generalsekre- tariat / Zentrale Vollzugsaufgaben, belastet (jährlich rund Fr. 550 000). Diese infrastrukturbedingten Folgekosten sowie zusätzliche Personal- aufwendungen (vgl. RRB Nrn. 327 und 344/2009) sind durch die zu er- wartenden Gebührenerträge vollumfänglich finanziert.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die mieterspezifischen Infrastrukturkosten wird zur gebunde- nen Ausgabe gemäss RRB Nr. 344/2009 von Fr. 350 000 ein Zusatzkredit von Fr. 2 500 000 zulasten der Erfolgs- und der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3000, Generalsekretariat / Zentrale Vollzugs- aufgaben, bewilligt; die gesamte verfügbare Kreditsumme beträgt Fr. 2 850 000.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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