Anfrage Lorenz Habicher und Roland Scheck, Zürich, betreffend Radargeräte im Kanton Zürich, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 201/2014
Sitzung vom 5. November 2014
1151. Anfrage (Radargeräte im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Lorenz Habicher und Roland Scheck, Zürich, haben am 25. August 2014 folgende Anfrage eingereicht: Geschwindigkeitskontrollen sollen der Verbesserung des Fahrverhal- tens und der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Unter dem Ober- begriff Radargeräte sind verschiedene Arten von Messgeräten (Doppler- radar, Laser etc.) zur Geschwindigkeitskontrolle des Strassenverkehrs zusammengefasst. In den letzten Wochen wurde der Sinn bzw. Unsinn des Kontrollaufwands bzw. Bussen-Regimes, nach Kritiken des Polizisten- verbands, auch medial hinterfragt. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die voll- ständige Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Gesamtzahl stationärer und mobiler Radaranlagen sind im Kanton Zürich heute in Betrieb? Mit der Bitte um tabellarische Auf- stellung inkl. Veränderung zur Antwort KR-Nr. 183/2010.
2. Bussgelder aus Geschwindigkeitskontrollen werden vom Kanton bud- getiert. Welches sind die eingestellten Einzelbeträge von 2010 bis 2015? Mit der Bitte um eine tabellarische Auflistung nach Jahr, Betrag und Veränderung zum Vorjahr.
3. Welche Kosten sind für Erneuerung und Unterhalt von Radaranlagen im Zeitraum von 2010 bis 2014 angefallen, welche für 2015 budgetiert?
4. Die Kantonspolizei prüfte in Absprache mit dem zuständigen Bundes- amt die Durchführung eines Pilotversuchs von Abschnitts-Geschwin- digkeitskontrollanlagen auf dem Nationalstrassennetz im Kantons- gebiet. Was ist der heutige Stand dieser Abklärungen? Wo sind Ab- schnitts-Geschwindigkeitskontrollanlagen vorgesehen oder die Voraus- setzungen dafür gegeben?
5. Wo (welche genauen Standorte, evtl. mit Karteneintrag zu visualisieren) auf Kantonsstrassen wurden am 01.11.2013, 17.04.2014 und 16.08.2014 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt? Welcher Bussgeldertrag wurde an diesen drei Stichtagen insgesamt erwirtschaftet?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Lorenz Habicher und Roland Scheck, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Gemäss Art. 3 Abs. 2 der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 2007 (SR 741.013) hat die Polizei unter anderem den Auftrag, Widerhandlungen zu verhindern, Fehlbare zu verzeigen und Ordnungs- bussen nach dem Ordnungsbussengesetz zu erheben. Nach § 3 des Polizei- gesetzes vom 25. April 2007 (LS 550.1) und § 10 des Polizeiorganisations- gesetzes vom 29. November 2004 (LS 551.1) trifft die Polizei Massnah- men zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verhütung von Unfällen und verfolgt Verstösse gegen das Verkehrsrecht. Überhöhte Geschwindig- keit ist nach wie vor eine zentrale Unfallursache und Tempokontrollen sind eine erwiesenermassen wirksame Sicherheitsmassnahme (vgl. dazu VUSTA 2013; bfu-Sicherheitsdossier Nr. 6 «Der Faktor Geschwindig- keit im motorisierten Strassenverkehr», S. 73 ff., Medienmitteilung vom 26. August 2014). Vor diesem Hintergrund führt die Kantonspolizei Zürich ihre Ge- schwindigkeitskontrollen vor allem aus präventiven Überlegungen dort durch, wo sie Unfallhäufungen erkennt, zunehmendes Fehlverhalten be- obachtet, neue sicherheitsrelevante Phänomene feststellt oder von Be- hörden und Privaten um Kontrollen ersucht wird. Besondere Aufmerk- samkeit wird dabei der Einhaltung der Tempovorschriften namentlich auf Schulwegen, im Bereich von Altersheimen, Baustellen und an Unfall- schwerpunkten geschenkt. Der Kantonspolizei stehen stationäre, halb- stationäre und mobile Messmittel zur Verfügung, die sie verhältnismäs- sig und wirkungsvoll einsetzt. Dies belegen die stetig gesunkene Über- tretungsanzahl im Verhältnis zu den gemessenen Fahrzeugen sowie der Rückgang der Gesamtanzahl von Verkehrsunfällen trotz stetig zuneh- mendem Verkehrsaufkommen. Von zunehmender Bedeutung sind dabei die mobilen Kontrollen und die halbstationären Anlagen, weil sie es er- lauben, rascher und flexibler auf sicherheitsrelevante Entwicklungen sowie auf die Anliegen von Behörden und Gemeinden zu reagieren. Ab nächstem Jahr sollen daher anstelle der festinstallierten Anlagen ver- mehrt halbstationäre Messanlagen eingesetzt werden.
Die Einnahmen aus Ordnungsbussen werden nicht finanzpolitisch bud- getiert, sondern beruhen auf Erfahrungswerten unter der Annahme der- selben polizeilichen Kontrollintensität und berücksichtigen vor allem die jährliche Zunahme der Motorfahrzeuge mit entsprechendem Anstieg der Verkehrsfrequenzen. Zum Budget ist sodann festzuhalten, dass es nicht nur Einnahmen aus Bussen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen umfasst, sondern sämtliche Einnahmen aus Verstössen gegen das Stras- senverkehrsrecht. Umgekehrt sind die Einnahmen aus Ordnungsbussen der Kommunalpolizeien sowie die Bussenerträge aus Strassenverkehrs- delikten, die aufgrund ihrer Schwere in die Kompetenz der Statthalter- ämter oder Staatsanwaltschaften fallen, im Budget der Kantonspolizei nicht enthalten. Zu Frage 1: Die Tabelle gibt Aufschluss über die Geschwindigkeitsmessmittel der Kantonspolizei seit 2010. Jahr Stationäre Mobile Rotlicht- Semi- Veränderung Radarkabinen Messmittel anlagen stationäre +/– (Radar/Laser) Anlagen 2010 16 6/8 2 5 +5 semistationäre Anlagen 2011 15 5/8 2 8 –1 Radarkabine –1 mobiles Messmittel +3 semistationäre Anlagen 2012 15 5/8 2 8 2013 13 5/8 2 8 –2 Radarkabinen 2014 13 5/8 2 8 2015 3 5/8 2 12 –10 Radarkabinen +4 semistationäre Anlagen
Zu Frage 2: Entsprechend dem jährlichen Budget führt die Tabelle sämtliche Busseneinnahmen aus Übertretungen nach Strassenverkehrsrecht auf. Geschwindigkeitsbussen werden nicht separat budgetiert. Jahr Budget Budget-Veränderung (in Franken) +/– (in Franken) 2010 22 000 000 –2 800 000 2011 22 000 000 2012 24 000 000 +2 000 000 2013 24 000 000 2014 24 500 000 +500 000 2015 24 500 000
Zu Frage 3: Die Tabelle gibt Auskunft über die Erneuerungs- und Unterhaltskos- ten (in Franken) von Radaranlagen im Zeitraum 2010–2015: Jahr Erneuerungskosten Unterhaltskosten Gesamtkosten 2010 250 000 40 000 290 000 2011 203 749 116 376 320 125 2012 464 113 168 799 632 912 2013 434 605 130 813 565 418 2014 (Budget) 500 000 130 000 630 000 2015 (Budget) 500 000 70 000 570 000
Zu Frage 4: Im Kanton Zürich werden zurzeit keine Abschnitts-Geschwindigkeits- kontrollanlagen eingesetzt. Die starken Verkehrsfrequenzen, die vielen Verzweigungsbereiche, die intensive Bautätigkeit und die sich kurzzeitig ändernden Geschwindigkeitssignalisationen verunmöglichen die sinn- volle Durchführung eines Pilotversuchs auf dem Gebiet des Kantons Zürich. Anzufügen ist auch, dass sich das Bundesamt für Strassen in sei- nem Abschlussbericht zu den Versuchen im Jahre 2011 auf der A 9 zwi- schen Aigle und Bex sowie im Arisdorftunnel auf der A 2 lediglich zu Geschwindigkeitsverhalten und Unfällen, jedoch nicht zu den Voraus- setzungen, die an die zu überwachenden Streckenabschnitte zu stellen sind, geäussert hat und ein Entscheid über einen weiteren punktuellen oder flächendeckenden Einsatz bis anhin nicht gefällt wurde. Zu Frage 5: Um das Entstehen rechtsfreier Räume zu verhindern, werden Ge- schwindigkeitskontrollen verteilt über das ganze Kantonsgebiet ausser- orts, innerorts sowie auf Autobahnen und Autostrassen durchgeführt. Die nachfolgende Auflistung der Kontrollörtlichkeiten samt jeweiligen Busseneinnahmen an drei Stichtagen ist damit nicht repräsentativ. Die Tabelle gibt Auskunft über die durch die Kantonspolizei durchgeführten mobilen Geschwindigkeitskontrollen am 1. November 2013, am 17. April 2014 sowie am 16. August 2014 und die dabei erzielten Einnahmen (in Franken); die Messungen durch die täglich betriebenen stationären und semistationären Anlagen sind dabei nicht aufgeführt.
1. November 2013 Kontrollort Strasse Streckentyp Einnahmen in Franken Schlieren Uitikonerstrasse ausserorts 940 Dietikon Ueberlandstrasse ausserorts 2 480 Adliswil Albisstrasse 76 innerorts 1 990 Dübendorf Ueberlandstrasse innerorts 1 210 6 620
17. April 2014 Kontrollort Strasse Streckentyp Einnahmen in Franken Wiesendangen A 1, Km 333.100 Autobahn 960 Volketswil A 53, Km 18.550 Autobahn 69 520 Illnau Kempttalstrasse ausserorts 5 280 Flaach Andelfingerstrasse ausserorts 720 Volketswil Uster-/Industrie-/ ausserorts 240 Umfahrungsstrasse Binz Zollikonstrasse innerorts 1 780 Egg Usser-Vollikon, Meilenerstrasse innerorts 8 080 Hinwil Winterthurerstrasse innerorts 410 Neftenbach Schaffhauserstrasse 121 innerorts 1 160 Hombrechtikon Rütistrasse 80 innerorts 80 88 230
16. August 2014 Kontrollort Strasse Streckentyp Einnahmen in Franken Hittnau Pfäffikerstrasse innerorts 14 710 Neftenbach Hauptstrasse innerorts 160 Bauma Gublenstrasse innerorts 4 810 Hombrechtikon Rütistrasse 80 innerorts 200 19 880
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi