RRB Nr. 1155/2020
Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2020, 3. Serie, Ermächtigung
25 novembre 2020Tedesco17 min
Source zh.ch
Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2020, 3. Serie, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2020
1155. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Mittel, Beiträge 2020, 3. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den all- gemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Fran- ken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht über- steigen. Zulasten der Quote 2020 wurden bis anhin Fr. 2 353 000 bewilligt. So- mit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2020 noch Fr. 17 647 000 für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 3. Serie 2020 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:
Erwägungen
1. Verlag Scheidegger & Spiess, Publikation «Immer nur das Paradies» Bereich Kultur Gesuchstellende Verlag Scheidegger & Spiess: Der seit 1997 be- Organisation stehende Verlag vertreibt Sachbücher in den Be- reichen Kunst, Fotografie und Architektur. Ausgangslage Die einzigen von Augusto Giacometti (*1877, Stampa; †1947, Zürich) verfassten Tagebücher – vier Hefte aus den Jahren 1932 bis 1937 – sind nie publiziert worden. Scheidegger & Spiess plant, die Tagebücher in transkribierter und kommen- tierter Form zu veröffentlichen. Projektziel Herausgabe der Tagebücher Projektbeschrieb Augusto Giacometti lebte von 1894 bis 1897 und wiederum ab 1915 in Zürich, wo er sich als Kunst- politiker engagierte. Die Tagebücher ermögli- chen einen Einblick in das Kulturleben der 30er- Jahre in der Stadt Zürich. Die rund 250 Seiten starke Publikation umfasst zwölf Faksimile- Abbildungen, 20 Fotografien und rund 50 Abbil- dungen von Werken Giacomettis. Die Auflage beträgt 1000 Exemplare. Angestrebt wird ein Verkaufspreis von Fr. 49.
Kosten Fr. 120 000 Gewünschter Beitrag Fr. 10 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Verlages beträgt Fr. 6000 (Einnahmen aus dem Verkauf). Die Stadt Zürich und der Kanton Graubünden leisten je Fr. 5000. Vom Bund wird ein Beitrag von Fr. 10 000 er- wartet, von Stiftungen Fr. 84 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Giacomettis Aufzeichnungen er- möglichen Einblicke in die Tätigkeit des Malers und die damalige Kulturszene von Zürich. Da sich die Stadt Zürich und der Heimatkanton des Künstlers mit je Fr. 5000 beteiligen, ist auch ein Beitrag des Kantons Zürich von Fr. 5000 ange- messen. Bewilligter Beitrag Fr. 5 000
2. Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt, Ausbau Fachstelle Bereich Soziales Gesuchstellende Die Stiftung zur Förderung einer behinderten- Organisation gerechten baulichen Umwelt besteht seit 1981. Sie betreibt in Zürich die «Schweizer Fachstelle hindernisfreie Architektur», welche die Interes- sen von Menschen mit Behinderung insbeson- dere auf dem Gebiet des Bauwesens und des Ver- kehrs wahrnimmt. Das Hochbauamt arbeitet sporadisch mit der Fachstelle zusammen, z. B. bei der Begutachtung subventionsberechtigter Bau- vorhaben. Ausgangslage Das Gebäude, in dem die Stiftung seit 2003 ein- gemietet ist, genügt den heutigen Anforderungen an hindernisfreies Bauen nicht mehr. Es weist grossen Erneuerungsbedarf auf. Unsicher ist, in welchem Umfang die Mietkosten bei einer allfälligen Sanierung steigen werden. Die Fach- stelle hat sich deshalb entschlossen, ihre Büros in die Liegenschaft Kalkbreite an der Zollstrasse 125 zu verlegen. Projektziel Planung, Ausbau und Bezug neuer Büroräume im Neubau der Genossenschaft Kalkbreite in Zürich
Projektbeschrieb Die neue Vermieterin stellt die Mietflächen als Rohbau zur Verfügung. Die Fachstelle erhält da- durch die Möglichkeit, den gesetzlichen Grund- lagen entsprechende, vorbildliche Büro- und Serviceräume einzurichten. Auf 101 m² entste- hen in zwei Grossraumbüros Arbeitsplätze für acht Mitarbeitende und ein Gesprächszimmer. Dazu gehören die entsprechenden Nebenräume sowie ein rollstuhlgerechter WC-Raum. Die Fachstelle erhält zudem eine langfristige Sicher- heit bezüglich Miete. Kosten Fr. 360 000 Gewünschter Beitrag Fr. 150 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 80 000. Die Stadt Zürich leistet Fr. 50 000. Von Stiftungen und Pri- vaten wird eine Unterstützung von Fr. 80 000 er- wartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Umzug und der Ausbau der neuen Büroräume ermöglichen es der Fachstelle, ihre Vorbildfunktion für hindernisfreies Bauen glaubwürdig wahrzunehmen. Die vorgeschlage- nen baulichen Massnahmen sind angemessen und sichern der Fachstelle langfristig den Stand- ort Zürich. Bewilligter Beitrag Fr. 150 000
3. Verein Archäologie mobil, Archäomobil Ostschweiz Bereich Denkmalpflege, Bildung Gesuchstellende Der Verein besteht seit 2018. Er bezweckt u. a. Organisation den Aufbau und Betrieb eines mobilen Informa- tions- und Vermittlungsangebots zum Thema Archäologie. Ausgangslage Der Kanton Zürich verfügt über kein eigenes archäologisches Museum. Vor allem im Schul- bereich besteht ein zunehmender Bedarf an In- formationen zum Thema Archäologie. 2018 star- tete in Schaffhausen das archäologische Vermitt- lungs-Pilotprojekt «Archäomobil Schaffhau- sen» mit einem fahrbaren Informationszentrum, das archäologische Originalfunde zeigt und die
Arbeit archäologischer Fachstellen erlebbar ver- mittelt. Dieses Schaffhauser Projekt soll nun zu einem kantonsübergreifenden Vorhaben in der Ostschweiz (Archäomobil Ostschweiz) aus- gebaut werden. Projektziel Aufbau eines mobilen Archäologie-Informa- tionszentrums für die Kantone St. Gallen, Schaff- hausen, Thurgau und Zürich, das einem breiten Publikum einen fachlich fundierten Zugang zu archäologischen Objekten und Themen ermög- licht Projektbeschrieb Das Archäomobil Ostschweiz ist ein mit ver- schiedenen interaktiven Modulen ausgestatteter Minibus. Alle Module enthalten Anschauungs- material sowie auch Originalfunde aus den be- teiligten Kantonen. Der Bus wird zur Haupt- sache für buchbare Workshops an Schulen der Mittelstufe der beteiligten Kantone eingesetzt. Geleitet werden die Workshops von didaktisch ausgebildeten Fachpersonen. Im Archäomobil stehen das aktive Anfassen, Ausprobieren, Er- leben und Erfahren im Vordergrund. Es wird auch an öffentlichen Veranstaltungen, für Mu- seen und im Rahmen von Ferienpass-Angebo- ten präsent sein. Rund 30% der Archäomobil- Einsätze werden im Kanton Zürich stattfinden. Das Projekt ist vorerst auf eine Laufzeit von drei Jahren befristet. Der Betrieb des Mobils ist durch Beiträge der Trägerschaft (kantonale Denkmalpflegen) gesichert. Kosten Fr. 155 000 Gewünschter Beitrag Fr. 45 000 Übrige Finanzierung Von anderen Kantonen werden Fr. 110 000 ge- wünscht. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ist begrüssenswert, dass ein mobiler Bus Schülerinnen und Schülern eine direkte Erfahrung mit archäologischem Mate- rial ermöglicht. Darüber hinaus profitiert auch die breite Bevölkerung des Kantons Zürich vom Projekt.
Hinweis Grundsätzlich verlangt der Lotteriefonds von einer gesuchstellenden Organisation einen Leis- tungsausweis über mindestens fünf Jahre. In Aus- nahmefällen, u. a. wenn der Kanton an der ra- schen Umsetzung eines Vorhabens überdurch- schnittlich stark interessiert ist, kann der Lot- teriefonds auf die Fünfjahresfrist verzichten. Im vorliegenden Fall ist dies angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 45 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die anderen Kantone beteiligen sich mit ins- gesamt Fr. 110 000 am Vorhaben. Andernfalls erfolgt am Zürcher Beitrag eine anteilmäs- sige Kürzung. – Beim Einsatz im Kanton Zürich muss an ge- eigneten Stellen auf die Vermittlungsangebote von Archäologie & Denkmalpflege des Kan- tons Zürich (Führungen, Archäologiekoffer usw.) hingewiesen werden.
4. Universität Zürich, Zentrum für Gerontologie, Pilotprojekt «Music Circles» Bereich Soziales Gesuchstellende Zentrum für Gerontologie: Das Zentrum er- Organisation arbeitet wissenschaftliche Grundlagen für ein Altern mit guter Lebensqualität. Zu diesem Zweck strebt es die interdisziplinäre Vernetzung von Forschung und Lehre auf allen Gebieten der Alterswissenschaften an. Ausgangslage Menschen mit Demenz haben oft Sprachdefizi- te, was die Kommunikation zwischen Erkrank- ten und ihren Angehörigen sowie dem Betreu- ungspersonal erschwert. Deshalb gewinnt die nonverbale Kommunikation an Bedeutung. Eine Form nonverbaler Kommunikation erfolgt über Musik. Sie ist mittlerweile ein bewährtes Me- dium, um demenzkranke Menschen auf der emo- tionalen Ebene zu erreichen. Projektziel Mit dem Pilotprojekt «Music Circle» soll getes- tet werden, ob und wie in Zürcher Betreuungs- institutionen mithilfe musikalischer Improvisa- tionen die Kommunikation mit Demenzerkrank- ten verbessert werden kann.
Projektbeschrieb Das Projekt orientiert sich am Modell «Music for Life», das seit mehreren Jahren erfolgreich in London angewendet wird. Dieses Londoner Konzept soll nun für den Kanton Zürich ange- passt, im Kanton getestet und eingeführt wer- den. Im Rahmen des Pilotprojektes erhalten Menschen mit einer demenziellen Erkrankung sowie Mitarbeitende der betreffenden Institu- tionen die Möglichkeit, im Rahmen von musika- lischen Improvisationen den kommunikativen Austausch und den Aufbau von Beziehungen zu entwickeln. Das auf viereinhalb Jahre ange- legte Pilotprojekt wird wissenschaftlich beglei- tet und ausgewertet. Für die Durchführung geht das Zentrum für Gerontologie eine Kooperation mit dem neu gegründeten Verein «Music Cir cles» ein. Es besteht die Absicht, die Methode mit- telfristig breit in Alters- und Pflegeinstitutionen einzuführen. Kosten Fr. 479 136 Gewünschter Beitrag Fr. 240 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 94 000. Von Stiftun- gen und Privaten werden Fr. 145 136 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es verspricht eine Verbesserung der Lebensqualität für Menschen mit Demenz sowie positive Auswirkungen zugunsten des Pflegepersonals. Bewilligter Beitrag Fr. 240 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Das Zentrum für Gerontologie orientiert die Sicherheitsdirektion und die Gesundheitsdi- rektion nach der ersten Phase darüber, welche Institutionen am Projekt teilnehmen werden. – Das Zentrum für Gerontologie erbringt gegen- über der Sicherheitsdirektion spätestens im Rahmen der Evaluation den Nachweis, wie die Finanzierung des Projekts nach Ablauf der viereinhalbjährigen Startphase sicherge- stellt wird.
5. Stiftung Info fauna, Gelbbauchunkenförderung am Zimmerberg Bereich Ökologie Gesuchstellende Stiftung Info fauna: Die Stiftung besteht seit Organisation 1979. Sie fördert Aktivitäten, die der Erforschung und dem Schutz einheimischer Amphibien und Reptilien dienen, und versucht, diese Bestrebun- gen zu koordinieren. Die Stiftung gilt als ver- lässliche Auskunfts- und Dokumentationsstelle für Verwaltungen, Naturschutzorganisationen und Privatpersonen. Sie ist zudem Kooperations- partnerin des Kantons. Ausgangslage Die Gelbbauchunke ist schweizweit stark gefähr- det. Der Kanton Zürich gehört zu einem der drei aktuellen Verbreitungsschwerpunkte in der Schweiz, in der Zimmerbergregion leben noch kleinere Restpopulationen dieser Amphibie. Projektziel Neuerstellen von Fortpflanzungsgewässern für die Gelbbauchunke an mehreren Standorten Projektbeschrieb Mit dem Projekt werden die noch vorhandenen Vorkommen der Gelbbauchunke in der Region Zimmerberg und auf dem Gebiet der Gemein- den Horgen und Wädenswil gestärkt bzw. geför- dert. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, an meh- reren Standorten neue Fortpflanzungsgewässer zu erstellen. Das Vorhaben teilt sich auf in eine Umsetzungs- (2019–2021) und eine Betriebsphase (2021–2028). Während der Umsetzungsphase sol- len 50–60 Laichgewässer an insgesamt 14 Stand- orten angelegt werden (u. a. indem Brunnen- tröge versenkt werden). Die Betriebsphase um- fasst die zielartengerechte Pflege der erstellten Gewässer und eine Wirkungskontrolle. Der Unterhalt der neuen Gewässer wird für vorerst acht Jahre vertraglich gesichert. Kosten Fr. 295 000 Gewünschter Beitrag Fr. 111 700 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 30 000. Die Stand- ortgemeinden leisten einen Beitrag von Fr. 15 500. Von Stiftungen und Privaten ist ein Beitrag von Fr. 107 800 vorgesehen. Der Bund leistet Fr. 30 000.
Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das vorliegende Projekt wurde mit der kantonalen Naturschutzfachstelle abge- sprochen. Es ergänzt die Bestrebungen des Kan- tons zur Erhaltung dieser national und kanto- nal prioritären Amphibienart. Das Projekt hat insofern Pioniercharakter, als die Eigenmotiva- tion und Kompetenz der Akteure gefördert wer- den soll. Mit dem Projekt wird ein einfach zu pflegender Laichgewässertyp geschaffen, der auch den Einsatz von Laiinnen und Laien ohne grosse fachliche Kenntnisse ermöglicht. Bewilligter Beitrag Fr. 111 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Bei der Suche nach weiteren geeigneten Stand- orten sind die seitens Bodenschutz erwähn- ten Grundsätze zu berücksichtigen. – Für die geplante Massnahme Nr. M01 ist vor der Umsetzung eine Koordination mit dem Projekt Hochwasserentlastungsstollen Thal- wil vorzunehmen. – Im Baubewilligungsverfahren müssen sämtli- che baulichen Eingriffe in Böden aufgezeigt sowie die Menge von abgetragenem Boden und dessen Verwertung ausgewiesen werden. – Die Stiftung Info fauna wird ersucht, mit der Gemeinde Horgen intensiv das Gespräch zu suchen, um eine Erhöhung des Standortbei- trages zu erreichen, allenfalls auch über Na- turalleistungen.
6. Schweizerische Gesellschaft für Industrie- und Technikgeschichte, «Industriekultur Spot» Bereich Kultur Gesuchstellende Der Verein besteht seit 1995. Er bezweckt die Organisation Förderung der Technikgeschichte und deren Anerkennung als Teil des industriekulturellen Erbes.
Ausgangslage Der Verein inventarisiert das industriekultu- relle Erbe der Schweiz. Damit dieses Erbe be- kannter und genutzt wird, sind gezielte Massnah- men notwendig. Der Verein hat sich entschie- den, seine Aktivitäten in der Förderung von Ver- mittlungsprojekten zu bündeln. Mit Unterstützung des Bundesamtes für Kultur beabsichtigt er, eine Vermittlungsplattform «Industriekultur Spot» aufzubauen. Die Pilotphase dieses Projektes soll in den Kantonen Graubünden, Thurgau und Zü- rich durchgeführt werden. Projektziel Über die Plattform «Industriekultur Spot» sol- len bedeutende Objekte der Industriekultur in Vermittlungsprojekte eingebunden werden. Projektbeschrieb Im Rahmen der Pilotphase sucht der Verein einerseits den Austausch mit der Basis, indem er in jedem der drei Kantone rund 20 Gespräche mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren führt (z. B. mit Betreiberinnen und Betreibern von historischen Industrieanlagen, Kulturorga- nisationen und Behörden). Anderseits werden im Rahmen von Runden Tischen in Befragungen von Expertinnen und Experten grundlegende Informationen zum Umgang mit Industriekultur gesammelt werden. Gestützt auf diese Erkennt- nisse soll auf Mitte 2021 modellhaft eine erste Version der Plattform «Industriekultur Spot» entstehen. Das Angebot der Plattform umfasst folgende Produkte: direkte Beratungsangebote, kurze Wegleitungen, Hilfe zur Vernetzung der Akteurinnen und Akteure. Die im Rahmen der Pilotphase gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für eine schrittweise schweizweite Erweiterung. Kosten Fr. 181 200 Gewünschter Beitrag Fr. 20 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 31 200. Der Bund leistet Fr. 40 000. Von Stiftungen und Privaten werden Fr. 50 000 gewünscht, von den anderen Kantonen Fr. 40 000.
Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die geplante Bestandsaufnahme ist zweckmässig. Das Projekt weist einen ande- ren methodischen Ansatz auf als andere Vorha- ben zur Inwertsetzung des industriekulturellen Erbes. Der Kanton Zürich verfügt über ver- schiedene Industriekultur-Schauplätze. Da im Kanton bereits vielseitige Bemühungen rund um die Vermittlung von Industriekultur im Gange sind, ist es sinnvoll, die Pilotphase auch im Kan- ton durchzuführen. Bewilligter Beitrag Fr. 20 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass die ebenfalls zur Mitfinan- zierung der Pilotphase eingeladenen Kantone Graubünden und Thurgau sich mit insgesamt Fr. 40 000 am Vorhaben beteiligen und der vom Bund zugesicherte Beitrag von Fr. 40 000 aus- bezahlt wird. Sollte die Leistung der anderen Kantone und des Bundes insgesamt geringer aus- fallen, erfolgt eine anteilmässige Kürzung am Beitrag des Kantons Zürich.
7. Publikation «Giessen im Tösstal» Bereich Ökologie Gesuchstellende Dr. Rudolf Bolliger, Weisslingen: Der Gesuch- Person steller beschäftigt sich seit Jahren mit Giessen im Tösstal. Ausgangslage Die Töss und ihre Zuflüsse weisen zahlreiche na- türliche Abstürze (kleine Wasserfälle, soge- nannte Giessen) auf. Im Laufe der vergangenen fünf Jahre hat der Gesuchsteller zahlreiche die- ser Giessen aufgesucht und 230 von ihnen doku- mentiert. Projektziel Herausgabe einer Publikation zu Giessen im Tösstal
Projektbeschrieb Mit einer rund 130-seitigen, bebilderten Publi- kation sollen diese sehr unterschiedlichen «Was- serfälle» einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Die Publikation ist in vier Teile gegliedert: Geologische Voraussetzungen, Typologie bzw. Besonderheiten der Erschei- nungsbilder, Beschrieb des Flussgebietes von der Quelle bis Winterthur und Beschrieb der ein- zelnen Giessen (Benennung, Foto, Koordinaten, Kurzbeschrieb mit Höhe, allfälliger Besonder- heit, Hinweis zur Erreichbarkeit). Die Publika- tion erscheint bei Bucherer Druck AG, Wetzikon, in einer Auflage von 500 Exemplaren. Der an- gestrebte Verkaufspreis beträgt rund Fr. 48. Druckkosten Fr. 15 300 Gewünschter Beitrag Fr. 8 000 Übrige Finanzierung Der Verfasser übernimmt durch das Erfassen und Dokumentieren der Giessen eine grosse Eigenleistung. Er rechnet mit einem Verkaufs- erlös von rund Fr. 20 000. An die Druckkosten wird von den Standortgemeinden ein Beitrag von Fr. 4000 erwartet. Hinweis Grundsätzlich werden keine Gesuche von Ein- zelpersonen unterstützt. Die Richtlinien des Lotteriefonds erlauben jedoch Ausnahmen bei Druckkostenbeiträgen, da in zahlreichen Fällen die Autorin oder die Herausgeberin bzw. der Autor oder der Herausgeber und nicht der Ver- lag für die Deckung der offenen Kosten bzw. die Gesuchseingabe an den Lotteriefonds zustän- dig ist. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Buch leistet einen wichtigen Beitrag zur Dokumentation und letztlich auch zur Wertschätzung dieser geologischen Klein- ode. Das Buch dient für Interessierte auch als Wegleitung. Bewilligter Beitrag Fr. 8 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass dem Lotteriefonds gratis zehn Publikationsexemplare zur Verfügung gestellt werden.
8. Jüdischer Schulverein Zürich, Investitionen Bauvorhaben Bereich Bildung Gesuchstellende Jüdischer Schulverein Zürich: Der Verein be- Organisation steht seit 1954. Er führt eine jüdische Schule für Mädchen auf Primar- und Sekundarstufe. Ausgangslage Die Schule muss die bisherige Liegenschaft ver- lassen, da die Vermieterin den bestehenden Miet- vertrag gekündigt hat. Der Schulverein erstellt auf dem städtischen Sihlhölzliareal ein neues Schulhausprovisorium für die Dauer von 20 Jah- ren. Um die Schülerinnen vor Anschlägen und Übergriffen zu schützen, sind zahlreiche bauli- che Sicherheitsmassnahmen notwendig. Projektziel Schulneubau unter Gewährleistung der Sicher- heit der Schülerinnen und des Lehrpersonals durch bauliche und technische Sicherheitsvor- kehrungen Projektbeschrieb Das neue Schulhaus, ein dreigeschossiger Holz- bau, bietet Platz für rund 350 Schülerinnen der Unter-, Mittel- und Oberstufe und ihre Lehr- kräfte. Fassaden, Fenster und Türen werden auf- gerüstet sowie auf jedem Geschoss ein geschütz- ter Raum eingerichtet. Zusätzlich zu den um- fangreichen elektronischen Sicherheits- und Alarmanlagen wird das Gelände durch einen be- grünten Zaun und eine Zutrittsschleuse gesi- chert. Die gesamten Projektkosten betragen rund 12,5 Mio. Franken, davon entfallen Fr. 708 700 auf die Sicherheitsmassnahmen. Kosten Fr. 708 700 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Stadt Zürich leistet einen Beitrag von Fr. 30 000, der Bund Fr. 60 000 und die Sicher- heitsdirektion des Kantons Zürich Fr. 30 000. Die restlichen Kosten sollen durch Beiträge von Stiftungen und Privaten sowie durch den Lotteriefonds gedeckt werden.
Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die vorgeschlagenen Sicherheits- massnahmen gewährleisten den Schutz der jü- dischen Schülerinnen und des Lehrpersonals. Die Schule hat angesichts der verschärften Be- drohungslage gegenüber anderen Schulen we- sentliche Mehrkosten zu tragen. Aus diesem Grund ist eine Beitragsleitung angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken 1. Verlag Scheidegger & Spiess Druckkostenbeitrag für «Immer nur das Paradies. Augusto Giacometti – Die unveröffentlichten Tagebücher (1932–1937)» 5 000 2. Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt Investitionsbeitrag zum Ausbau der Fachstelle hindernisfreie Architektur 150 000 3. Verein Archäologie mobil Investitionsbeitrag für «Archäomobil Ostschweiz» 45 000 4. Universität Zürich, Zentrum für Gerontologie Starthilfebeitrag an Projekt «Music Circles» 240 000 5. Stiftung Info fauna Beitrag an Projekt zur Förderung der Gelbbauchunken in der Zimmerbergregion 111 000 6. Schweizerische Gesellschaft für Industrie- und Technikgeschichte Beitrag an Pilotprojekt «Industriekultur Spot» 20 000 7. Dr. Rudolf Bolliger Druckkostenbeitrag für Publikation über Giessen im Tösstal 8 000 8. Jüdischer Schulverein Zürich Investitionsbeitrag für Sicherheitsmassnahmen 500 000 Total 1 079 000
II. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden verpflichtet, die bei den einzelnen Projekten aufgeführten Auflagen einzuhalten.
III. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden verpflich- tet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmäs- sigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen.
IV. Resultiert nach Abschluss des Projektes eine Überfinanzierung, ist dem Lotteriefonds davon eine Rückerstattung entsprechend seinem Anteil an der Finanzierung des Projektes zu leisten.
V. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auflagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auf- lagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Beitrages werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der Rechenschafts- bericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Rechenschaftsbericht akzeptiert hat.
VI. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrages wird für die ersten 90% auf drei Jahre seit diesem Beschluss und für die restlichen 10% auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Das Generalsekretariat der Finanzdirektion kann diese Fristen aus besonderen Gründen erstrecken.
VII. Der Lotteriefonds ist an geeigneter Stelle als Geldgeber zu er- wähnen (wenn möglich unter Verwendung des Logos des Lotteriefonds).
VIII. Mitteilung an die Finanzkommission des Kantonsrates, die Mit- glieder des Regierungsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli