RRB Nr. 1157/2019
Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2019, 4. Serie
4 dicembre 2019Tedesco32 min
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2019
1157. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Mittel, Beiträge 2019, 4. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungsle- gung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Fran- ken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht über- steigen. Zulasten der Quote 2019 wurden bis anhin Fr. 6 989 000 bewilligt. So- mit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2019 noch Fr. 13 011 000 für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 4. Serie 2019 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:
1. Verein Back to the Roots, Interessenvertretung und Unterstützung Adoptierter aus Sri Lanka auf Herkunftssuche Bereich Soziales Gesuchstellende Verein Back to the Roots: Der Verein besteht seit Organisation Februar 2018. Er engagiert sich für die Interes- sen adoptierter Personen, insbesondere für Ad- optierte aus Sri Lanka. Ausgangslage In den 1970er- bis 1990er-Jahren wurden von europäischen Paaren rund 11 000 Kinder aus Sri Lanka adoptiert, davon mehr als 700 in der Schweiz (rund 140 im Kanton Zürich). Es ist da- von auszugehen, dass die Adoptionsverfahren nicht immer korrekt durchgeführt wurden. Viele der damals adoptierten Kinder fordern nun klare Informationen über ihre Herkunft. Diese Herkunftssuche wird durch die Konfrontation mit illegalen Verfahren und gefälschten Papie- ren erschwert. Die Problematik ist beim Bund und den Kantonen bekannt: Der Nationalrat hat mit einem Postulat Verbesserungen bei der internationalen Adoption und eine Aufarbei- tung der Adoptionsverfahren betreffend Kin- der aus Sri Lanka verlangt. Das Bundesamt für Justiz ist am Erarbeiten eines entsprechenden Berichtes.
Projektziel Der Verein möchte rasch eine umfassende Be- ratungs- und Informationstätigkeit zugunsten der Betroffenen gewährleisten können. Projektbeschrieb Die Dienstleistungen des Vereins umfassen fol- gende Angebote: Betreuung von Adoptierten (psychologisch und fachlich) bei ihrer Herkunfts- suche (Suche nach Informationen bei Behörden bzw. Institutionen), Durchführung von Work- shops zwecks Informationsaustauschs unterei- nander und mit dem Bundesamt für Justiz so- wie Hilfe beim Aufbau von Selbsthilfegruppen. Kosten Fr. 157 000 Gewünschter Beitrag Fr. 30 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 7000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 10 000 gewünscht, von den anderen Kan- tonen wird ein Beitrag von Fr. 110 000 bean- tragt. Hinweis Die Richtlinien des Lotteriefonds verlangen von einer gesuchstellenden Organisation einen Leis- tungsausweis über fünf Jahre. Erst dann wird eine Fonds-Beitragsleistung grundsätzlich möglich. Die Richtlinien erlauben jedoch Aus- nahmen, u. a. wenn seitens Kantons ein über- durchschnittlich grosses Interesse an der raschen Umsetzung des entsprechenden Vorhabens be- steht. Der Kanton erachtet im vorliegenden Fall eine rasche Aufarbeitung der damaligen Ge- schehnisse als notwendig. Somit kann auf den üblichen Leistungsausweis verzichtet werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Einerseits aus menschlicher An- teilnahme, anderseits weil die damalige Aufsicht über die Vermittlungsstellen ausschliesslich im Zuständigkeitsbereich der Kantone lag, hat der Kanton ein grosses Interesse an der Aufarbei- tung der Umstände, die zu den unrechtmässig erfolgten Adoptionen führten. Aufgrund der bis- herigen Anfragen an die Auskunfts- und Be- ratungsstelle für Herkunftssuchende des Amts für Jugend und Berufsberatung (AJB) ist von
einer grösseren Betroffenengruppe auszuge- hen. Seit Juli 2018 sind zudem drei formelle Auskunftsgesuche von Personen aus Sri Lanka beim AJB (Zentralbehörde Adoption) einge- troffen. Der Bedarf an einer möglichst rasch funktionsfähigen Beratungsstelle ist ausgewie- sen. Bewilligter Beitrag Fr. 30 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass sich die anderen Kantone mit mindestens Fr. 110 000 am Vorhaben betei- ligen. Fällt der entsprechende Betrag geringer aus, erfolgt am Beitrag des Kantons Zürich eine anteilmässige Kürzung.
2. Verein zur Förderung des Sauriermuseums Aathal, neue Dauer ausstellung «Meteoriten und das Ende der Dinosaurier» Bereiche Bildung, Naturgeschichte Gesuchstellende Verein zur Förderung des Sauriermuseums Organisation Aathal: Der Verein besteht seit 1996. Er unter- stützt das Sauriermuseum Aathal, indem er u. a. zugunsten des Museums Exponate erwirbt, Bei- träge an die wissenschaftliche und museums- didaktische Aufbereitung von Exponaten leis- tet und Ausstellungen mitfinanziert. Ausgangslage Das Sauriermuseum ist ein bedeutendes natur- historisches Museum in der Schweiz. Es zählt jährlich mehr als 100 000 Besucherinnen und Be- sucher, davon rund 60% aus dem Kanton Zürich. Insbesondere attraktiv ist das Museum für Schul- klassen und Familien. Das Museum fördert mit seinen Ausstellungen das Verständnis für die Paläontologie. Projektziel Der veraltete Ausstellungsteil zum Thema «Me- teoriten und das Ende der Dinosaurier» soll dem heutigen Wissensstand angepasst werden. Projektbeschrieb Auf einer Fläche von rund 200 m2, aufgeteilt auf zwei Räume, entsteht die neue Ausstellung «Me- teoriten und das Ende der Dinosaurier». Im einen Raum wird eine umfangreiche Samm- lung von Originalmeteoriten gezeigt. Besuche- rinnen und Besucher erhalten dort eine inter-
aktive Einführung in die Meteoritenkunde. Im anderen Raum wird eine 180-Grad-Spezial- projektion zum Thema Untergang der Dino- saurier gezeigt. Die Vermittlung der Inhalte ist auf den Lehrplan 21 ausgerichtet. Mittel- und Oberstufenklassen erhalten für den Besuch der Ausstellung ein mit Aufgaben bespieltes iPad. Kosten Fr. 351 000 Gewünschter Beitrag Fr. 200 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 119 000. Die Stand- ortgemeinde leistet einen Beitrag von Fr. 2000, von Stiftungen und Privaten werden Fr. 30 000 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Museum ist bei der Bevölke- rung des Kantons und vor allem bei Familien und Schulen beliebt. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der Erdgeschichte. Das Museum bemüht sich um ein attraktives An- gebot, insbesondere für Schulen. Im vorliegen- den Fall ist ein Beitrag der Standortgemeinde nachrangig, da das Museum keinen direkten Gemeindebezug aufweist. Eine grosszügige Bei- tragsleistung ist gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 200 000
3. Verein oxyd, Winterthur, Projekt «Standortwechsel» Bereich Kultur Gesuchstellende Verein oxyd: Der Verein besteht seit 1992. Er be- Organisation treibt in Winterthur gleichnamige Kunsträume bzw. zeigt dort vorwiegend Werke von Kunst- schaffenden aus der Region. Zudem organisiert er Konzerte, Tanzveranstaltungen und Lesun- gen. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern unterstützt das oxyd mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 50 000. Ausgangslage Der Verein muss seine bisherigen Lokalitäten verlassen, er kann günstig gelegene Ersatzräum- lichkeiten beziehen. Diese müssen den gelten- den Vorschriften und den Bedürfnissen des Ver- eins angepasst werden. Projektziel Bauliche Anpassungen der neuen Räume an den Ausstellungsbetrieb
Projektbeschrieb Vorgesehen sind für die neuen Räumlichkeiten folgende baulichen Massnahmen: Einbau Sani- tärzellen, Einbau einer behindertengerechten Toilette; Anpassung von Haustechnik und In- stallationen zum Betrag von Fr. 250 000 sowie Ausstattungen und Einrichtungen für rund Fr. 150 000. Kosten Fr. 399 825 Gewünschter Beitrag Fr. 180 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 10 000. Die Stadt Winterthur leistet voraussichtlich einen Beitrag von Fr. 160 000. Von Stiftungen und Privaten wird eine Unterstützung von Fr. 49 825 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das oxyd ist ein wichtiger Be- standteil der Winterthurer Kunst- und Kultur- szene. Die vorgesehenen Massnahmen sind not- wendig und zweckmässig, die Arbeiten sind sorg- fältig geplant und die budgetieren Kosten plau- sibel. Bewilligter Beitrag Fr. 180 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass sich die Stadt Winterthur mit einem Beitrag von Fr. 160 000 am Vorhaben beteiligt. Sollte der städtische Beitrag geringer ausfallen, erfolgt eine anteilmässige Kürzung der Beitragsleistung des Kantons.
4. Verein Kino Xenix, Investitionen Kino- und Bürobereich Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Kino Xenix, Zürich: Der Verein besteht Organisation seit 1980. Er feiert im Jahr 2020 sein 40-jähriges Bestehen. Er bezweckt, seinen Mitgliedern das Medium Film auf nichtkommerzielle Weise nä- herzubringen. Die Fachstelle Kultur der Direk- tion der Justiz und des Innern unterstützt den Verein seit 2017 mit einem jährlichen Betriebs- beitrag von Fr. 80 000. Die Stadt Zürich unter- stützt ihn jährlich mit einem Betriebsbeitrag von Fr. 216 000.
Ausgangslage Das Kino Xenix bietet jeden Monat sorgfältig kuratierte thematische Filmreihen mit vorwie- gend künstlerisch und filmgeschichtlich bedeu- tenden Werken, die von den kommerziellen Ki- nos nicht oder nicht mehr gezeigt werden. Projektziel Durch Investitionen den weiteren Betrieb des Kinos sicherstellen bzw. ein vielseitiges und tech- nisch anspruchsvolles Programm gewährleisten Projektbeschrieb Die geplanten Investitionen teilen sich auf in den Kino- und den Bürobereich. Im Kinobe- reich werden insbesondere ein neuer Beamer mit Wechselobjektiv und eine neue Leinwand benötigt, im Bürobereich müssen die EDV und das Mobiliar erneuert werden. Kosten Fr. 88 000 Gewünschter Beitrag Fr. 40 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 8000. Die Stadt Zü- rich leistet einen Beitrag von Fr. 20 000. Von Stif- tungen werden ebenfalls Fr. 20 000 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Dem Kino Xenix kommt grosse kulturpolitische Bedeutung zu: Im Kanton Zü- rich zählt das Xenix – zusammen mit dem Film- podium der Stadt Zürich – zu den wichtigsten nichtkommerziellen Filmeinrichtungen. Zu- dem zählt das Xenix zu den profiliertesten Pro- grammkinos der Schweiz. Die geplanten Mass- nahmen sind notwendig, um einen zeitgemäs- sen und zweckmässigen Betrieb gewährleisten zu können, der den heutigen Ansprüchen des Publikums und des Personals entspricht. Es ist gerechtfertigt, das Vorhaben mit Fr. 30 000 zu unterstützen. Bewilligter Beitrag Fr. 30 000
5. Verein Gesellschaft zur Förderung des Theaters an der Winkelwiese Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Gesellschaft zur Förderung des Theaters Organisation an der Winkelwiese: Der Verein besteht seit 1964. Er bezweckt den Betrieb des Theaters Winkel- wiese. Das Theater gilt als wichtiger Kulturver- anstalter in der Region und über die Region hinaus als anerkanntes Zentrum des zeitgenös- sischen Autorentheaters. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern unter- stützt den Betrieb mit einem jährlichen Be- triebsbeitrag von Fr. 100 000. Ausgangslage 18 Jahre nach der Renovation der Villa Tobler, in welcher sich das Theater Winkelwiese befin- det, fallen Infrastrukturerneuerungen an, die das Betriebsbudget des Theaters übersteigen. Neben Funktionsabnutzungen und Komplett- ausfällen (vor allem bei Ton und Licht) bestehen zum Teil auch Sicherheitsbedenken. Zudem muss die gesamte Technikinfrastruktur auf den heutigen Stand gebracht und für die Zu- kunft leistungsfähig gemacht werden. Projektziel Erneuerung der technischen Infrastruktur (Strom, Licht, Video, Ton) Projektbeschrieb Neben einem neuen Stromsicherungstableau sollen mehrere Dimmer angeschafft werden. Mit dem Ersatz der bestehenden Halogenbeleuch- tung durch LED-Scheinwerfer kann Strom ge- spart sowie der technische Aufwand verringert werden. Vorgesehen ist der Kauf eines neuen Videobeamers und neuer Lautsprecher sowie von Verstärkern einschliesslich Verkabelung und Netzwerk. Kosten Fr. 152 600 Gewünschter Beitrag Fr. 50 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 52 600 und die Stadt Zürich leistet Fr. 50 000.
Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die geplanten Massnahmen sind notwendig und sinnvoll, um einen zeitgemässen, zweckmässigen und sicheren Betrieb zu gewähr- leisten, der den Ansprüchen von Publikum, Mit- arbeitenden und Kulturschaffenden gerecht wird. Die Kosten sind nachvollziehbar und rea- listisch, der Finanzierungsplan, der beachtliche Eigenleistungen und einen Beitrag der Stadt Zürich von Fr. 50 000 enthält, ist ausgewogen. Bewilligter Beitrag Fr. 50 000
6. Verein Historisches Kleinkraftwerk Ottenbach, Vermittlungs konzept Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Verein Historisches Kleinkraftwerk Ottenbach Organisation (VHKO): Der Verein besteht seit 2013. Er be- treibt das gleichnamige Kleinkraftwerk. Auf- grund einer Leistungsvereinbarung mit der Kantonalen Denkmalpflege nimmt der VHKO das Kraftwerk regelmässig in Betrieb und er- möglicht Interessierten im Rahmen festgeleg- ter Öffnungszeiten Einblicke in den Betrieb der Anlage. Die Denkmalpflege entschädigt den Verein für seine Arbeitsstunden und die not- wendigen Verbrauchsmaterialien. Ausgangslage Das Kleinkraftwerk Ottenbach ist eines der äl- testen betriebsfähigen Kleinkraftwerke und das einzig erhaltene Kraftwerk der historischen Zürcher Seidenindustrie. In Absprache mit der Denkmalpflege hat der Verein ein Vermittlungs- konzept erstellen lassen, das nun umgesetzt wer- den soll. Projektziel Das Kleinkraftwerk Ottenbach soll mit Infor- mations- und didaktischem Material (Vermitt- lungsmaterial) ausgestattet werden, damit es dem VHKO möglich wird, anschauliche Be- sichtigungen durchführen zu können.
Projektbeschrieb Im Mittelpunkt des Vermittlungskonzepts steht das Angebot von Führungen für ein breites Pu- blikum (Laien und Schulklassen). Dabei be- stehen zwei thematische Schwerpunkte: die Stromproduktion und das Verständnis für den Erhalt einer Kraftwerkanalage als industrielles Kulturgut. Das Konzept sieht vor, den Maschi- nenraum des Kleinkraftwerks mit vier beweg- lichen Korpussen zu bestücken, die museale Ob- jekte und didaktisches Material (Fotos, Pläne) als Hilfsmittel für die mündlichen Erklärun- gen enthalten. Für den Aussenraum plant der VHKO an mehreren Stellen Informationsta- feln sowie eine Infobox, die Passantinnen und Passanten über die Kraftwerkanlage orientie- ren. Da sich das Informationsangebot des Ver- eins auch an Schulklassen richtet, verstärkt der Verein seine Informationen im schulischen Umfeld. Kosten Fr. 98 500 Gewünschter Beitrag Fr. 54 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 22 400. Von der Gemeinde Ottenbach sind Fr. 6000 zu- gesprochen, von Privaten und Sponsoren wer- den Fr. 16 100 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Gegenwärtig kann der VHKO sein Potenzial für die Information über das Kleinkraftwerk noch nicht ausschöpfen. Mit dem neuen Material kann der VHKO sein Laien- publikum wesentlich besser informieren. Auch dürfte sich dadurch das Kleinkraftwerk als aus serschulischer Bildungsort positionieren. Die Standortgemeinde leistet zwar nur einen gerin- gen Beitrag. Da sich das Kraftwerk im Besitz des Kantons Zürich befindet und der Kanton grosses Interesse daran hat, das Kraftwerk be- triebstüchtig zu erhalten, ist eine Beitragsleis- tung gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 54 000
Hinweis Die Gewährung des Beitrages ist mit dem Hin- weis verbunden, dass der VHKO seine Bemü- hung um die Rekrutierung aktiver Mitglieder verstärken sollte. Er muss mittelfristig eine Ver- grösserung des Vereins und eine Verjüngung in der Altersstruktur erreichen.
7. Verein «Am Steuer Nie!», Kauf von Simulatoren Bereiche Gesundheit, Sicherheit Gesuchstellende Verein «Am Steuer Nie!»: Der Verein besteht Organisation seit 1992. Er bezweckt, durch Präventionsmass- nahmen einen Beitrag zur Verringerung von Verkehrsunfällen zu leisten. Seit 1994 arbeitet die Bildungsdirektion mit dem Verein zusam- men, alle Berufsfachschulen und viele Mittel- schulen im Kanton Zürich nehmen die Ange- bote des Vereins in Anspruch. Ausgangslage Velos und E-Bikes werden im Kanton Zürich sowohl in der Freizeit als auch für den Arbeits- weg vermehrt genutzt. Parallel dazu steigen die Velo-/E-Bike-Unfallzahlen: Im vergangenen Jahr verletzten sich gemäss Unfallstatistik der Kantonspolizei Zürich im Kanton rund 1000 Velofahrerinnen und Velofahrer sowie 260 E- Bike-Lenkerinnen und -Lenker. Dabei fällt die Zunahme schwerer E-Bike-Unfälle (+32% ge genüber dem Vorjahr) und von Unfällen im städtischen Nahverkehr besonders auf. Die grosse Mehrheit dieser Unfälle ist selbstverur- sacht, durch Alkoholeinfluss, Unaufmerksam- keit, Fehlverhalten und mangelnde Fahrzeug- beherrschung. Der Verein «Am Steuer Nie!» will dieser Entwicklung entgegenwirken. Projektziel Mit modernen Simulatoren sollen im Kanton Zü- rich Velo- und E-Bike-Fahrerinnen- und -Fah- rer für die Risiken und Gefahren im Veloverkehr sensibilisiert und über die Auswirkungen von Unaufmerksamkeit und Substanzkonsum auf- geklärt werden.
Projektbeschrieb Das Projekt umfasst mehrere Schritte: Zuerst legt der Verein fest, welches geophysikalische Daten- material er für die Simulatorenprogramme nut- zen will. In einem nächsten Schritt erfolgt die Programentwicklung, wobei grösstes Gewicht auf möglichst echte Situationen gelegt wird (öf- fentliche Verkehrsmittel, Abbiegen und Ein- spuren von Autos usw.). Danach werden verfüg- bare Virtual-Reality-Autosimulatoren zu Velo- simulatoren umgebaut. Es folgt eine Testphase mit Anpassungen. Gleichzeitig werden ein Kom- munikations- und ein Ausbildungskonzept er- arbeitet, welche die Grundlage für den Einsatz der insgesamt zwölf neuen Simulatoren bilden. Der Betrieb erfolgt nach dem bewährten Ein- satzmuster der bisher verfügbaren Simulatoren. Für Oberstufenschulen werden Unterrichtsse- quenzen zur Velounfallprävention angeboten. Andere Interessierte können den Einsatz der Simulatoren im Rahmen einer Präventionsver- anstaltung buchen. Kosten Fr. 305 000 Gewünschter Beitrag Fr. 175 800 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 30 000. Von den Gemeinden wird ein Beitrag von Fr. 30 000 ge- wünscht, vom Fonds für Verkehrssicherheit eine Leistung von Fr. 20 000. Rund Fr. 49 200 werden von Stiftungen und Privaten erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Einsatz von Simulatoren hat sich als wirkungsvolles Präventionsmittel ge- zeigt. Der Verein hat grosse Erfahrung mit der Entwicklung und dem Einsatz von Simulatoren und moderner Virtual-Reality-Technologien. Gleichwohl ist die Übernahme eines Kosten- anteils von mehr als 50% nicht gerechtfertigt. Deshalb wird der nachgesuchte Beitrag auf Fr. 152 000 gekürzt. Bewilligter Beitrag Fr. 152 000
8. Verein Hot Spots, Förderung seltener Ackerbegleitpflanzen auf Extensiv-Äckern 2020–2025 Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein Hot Spots: Der Verein besteht seit 2002. Organisation Er setzt sich für den Schutz und die Aufwertung von Flächen und Landschaften mit hoher Arten- vielfalt ein. Im Fokus stehen insbesondere struk- turreiche Kulturlandschaften mit besonderen Artenvorkommen. Ausgangslage Es gibt zahlreiche (mittlerweile seltene und ge- fährdete) Pflanzen- und Tierarten, die auf ex- tensiv bewirtschaftete Äcker als Lebensraum spezialisiert sind und einen wichtigen Teil unse- rer Kulturlandschaft bilden. 2012 bis 2017 hat der Bund dazu ein Ressourcenprojekt durch- geführt, das im Kanton Zürich durch ein Er- gänzungsprojekt des Amts für Landschaft und Natur (ALN) bis 2019 weitergeführt wurde. Es hat gezeigt, dass auch im Kanton Zürich noch Restbestände von Ackerbegleitarten vorkom- men, die dringend zu erhalten sind. Das vorlie- gende Projekt schliesst an das ALN-Vorhaben an. Es sieht vor, entsprechende Äcker mit noch hoher Artenvielfalt zu erhalten und Potenzial- flächen zu fördern und aufzuwerten. Projektziel Förderung der typischen Ackerbegleitarten und somit auch eines Lebensraumes, der angepass- ten Wildbienen, Käfern und weiteren Arten dient. Projektbeschrieb Auf 20 Ackerflächen in zehn Regionen (sieben im Kanton Zürich, drei im Kanton Schaffhau- sen) werden 40 autochthone Ackerbegleitpflan- zen bzw. deren Wiederansiedlung gefördert. Damit die Produktion von Nahrungsmitteln und der gleichzeitige Schutz der Naturwerte gut zusammenspielen, erhalten die am Projekt beteiligten Landwirtschaftsbetriebe eine enge Begleitung. Um die Öffentlichkeit und die land- wirtschaftlichen Ausbildungsstätten für dieses Thema zu sensibilisieren, werden die Projekt- ergebnisse publikumsgerecht zur Verfügung gestellt (z. B. für die Erstellung von Lehrmit- teln für die Primarschule oder für Unterrichts- einheiten an landwirtschaftlichen Schulen).
Kosten Fr. 739 300 Gewünschter Beitrag Fr. 240 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 38 000. Die Fach- stelle Naturschutz des Kantons hat die Vorbe- reitungsarbeiten für das Projekt mit einem Bei- trag von Fr. 12 400 unterstützt. Von den Pro- jektstandortgemeinden wird ein Beitrag von Fr. 50 000 gewünscht, vom Fonds Landschaft Schweiz Fr. 75 000. Der Kanton Schaffhausen beteiligt sich mit Fr. 170 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 153 900 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Verein Hot Spots hat zahl- reiche Naturschutzprojekte erfolgreich durch- geführt und damit staatliche Leistungen, die sich auf den Kernauftrag konzentrieren müssen, in wertvoller Weise ergänzt. Aus Sicht des Natur- schutzes leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zum Schutz und Erhalt der Biodiversi- tät der Lebensgemeinschaft von Ackerbegleit- flora und den entsprechenden Tieren wie Wild- bienen und Käfern. Ein Beitrag von Fr. 240 000 ist gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 240 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgenden Auflagen verbunden: – Wo immer möglich, müssen Verträge die Be- wirtschaftung und somit den Erhalt der wert- vollen Arten regeln. Der Verein Hot Spots hat die Baudirektion entsprechend zu infor- mieren. – Das Unterrichtsmaterial für Schulen muss kostenlos zur Verfügung stehen. – Funde von gefährdeten Arten (gemäss roter Liste der gefährdeten Arten) sind der Fach- stelle Naturschutz zu melden.
9. Verein myblueplanet, App «Ritt auf der Welle» Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein myblueplanet: Der Verein besteht seit Organisation 2007. Er will mit konkreten Aktionen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ausgangslage Myblueplanet entwickelt eine Smartphone-Ap- plikation, die es Nutzerinnen und Nutzern er- möglicht, einen persönlichen täglichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Projektziel Mit einer neuen App sollen Menschen zu akti- vem Klimaschutz-Handeln angeregt werden. Projektbeschrieb Die App enthält konkrete Tipps zum klimaför- derlichen Verhalten und bietet aktuelle Infor- mationen und Fakten zu den Themen Klima und Klimaschutz. Sie ermöglicht es den Nutze- rinnen und Nutzern, ihr Verhalten betreffend Klimafreundlichkeit zu beobachten und zu prü- fen. Zudem wird eine Plattform eingerichtet, auf der sich Nutzerinnen und Nutzer austau- schen können. Das Vorhaben ist in drei Phasen gegliedert: – Vorbereitungsarbeiten (bis August 2019), – Entwicklung der App (bis Juli 2020) mit mehreren Anlässen in der gesamten Schweiz zwecks Vorstellung der App und – kostenlose Nutzung der App (ab Juli 2020) durch Interessierte. Es werden eine deutsche, französische und englische Version zur Ver- fügung gestellt. Nach einigen Monaten wird gemeinsam mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine anonyme Auswertung der Nutzerdaten zwecks Ver- besserung der App durchgeführt. Kosten Fr. 270 000 Gewünschter Beitrag Fr. 51 200 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 60 000. Die Stadt Winterthur leistet einen Beitrag von Fr. 42 000, die Stadt Zürich übernimmt Fr. 20 000. Von Stiftungen und Dritten werden Fr. 20 000 geleis- tet. Von fünf weiteren kantonalen Lotteriefonds (ohne Zürich) werden Fr. 76 800 gewünscht.
Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Mit der geplanten App dürfte bei vielen Personen eine Sensibilisierung für die Auswirkungen des eigenen Verhaltens auf das Klima erreicht werden. Der Anteil, der vom Kanton an den von der öffentlichen Hand ins- gesamt gewünschten Beitrag geleistet werden soll, ist hoch. Aus diesem Grund ist eine geringe Kürzung am nachgesuchten Beitrag auf Fr. 50 000 angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 50 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass andere Kantone sich an der Projektfinanzierung mit mindestens Fr. 70 000 beteiligen. Fällt dieser Beitrag geringer aus, so erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrages des Kantons Zürich.
10. Th. Gut Verlag, Biografie «Alfred Gilgen» Bereich Diverse Einzelgesuche Gesuchstellende Th. Gut Verlag: Der Verlag wurde 2012 vom Organisation Buchverlag Baeschlin übernommen, wird aber unter dem alten Namen weitergeführt. Schwer- gewichtig veröffentlicht er Publikationen mit inhaltlichem Bezug zur Region Zürichsee bzw. zum Kanton. Ausgangslage Der im Februar 2018 verstorbene alt Regie- rungsrat Dr. med. Alfred Gilgen stand der Bil- dungsdirektion (Erziehungsdirektion) von 1971 bis 1991 als Vertreter des Landesrings der Un- abhängigen (LdU), dann bis 1995 als Parteilo- ser vor. Projektziel Herausgabe einer Biografie über Alfred Gilgen Projektbeschrieb Als Regierungsrat prägte Alfred Gilgen annäh- rend ein Vierteljahrhundert die Erziehungspoli- tik des Kantons Zürich. Dass Alfred Gilgen dabei immer wieder – etwa zu Zeiten der studen- tischen Bewegungen in Europa – auch im Kreuz- feuer der politischen Auseinandersetzungen stand, gehörte zu seinem Verständnis von De- mokratie und lebenslanger Bildungsarbeit. Das Buch gibt Einblick in ein Kapitel der Schweizer
Bildungspolitik, liefert Zeitzeugnisse und bio- grafische Dokumente zu einem ungewöhnli- chen Politikerleben, zeigt Gilgens Werk und Wirken im Spiegel der Medien sowie das Bild einer zeittypischen und erfolgreichen Karriere im Dienste der Schweizer Öffentlichkeit. Das Buch mit zahlreichen Abbildungen hat einen Umfang von rund 200 Seiten und erscheint in einer Startauflage von 1000 Exemplaren. Die Herstellungskosten betragen Fr. 20 000. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 29.90. Kosten Fr. 45 500 Gewünschter Beitrag Fr. 10 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 20 200. Von Stif- tungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 13 300 gewünscht, von den anderen Kanto- nen ein Beitrag von Fr. 2000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Ein breiter inhaltlicher Bezug zum Kanton Zürich ist gegeben. Das Buch por- trätiert einen massgeblichen und originellen Kantonspolitiker und trägt zum besseren Ver- ständnis der Zürcher sowie der Schweizer Bil- dungspolitik während der damaligen studenti- schen Auseinandersetzungen bei. Ein Beitrag der Standortgemeinde ist im vorliegenden Fall nicht erforderlich, da das Werk über Alfred Gilgen keinen direkten Gemeindebezug auf- weist. Bewilligter Beitrag Fr. 10 000
11. Schweizerische Epilepsie-Liga, Informationskampagne «Erste Hilfe bei einem epileptischen Anfall» Bereich Gesundheit Gesuchstellende Schweizerische Epilepsie-Liga: Der Verein be- Organisation steht seit 1931. Er setzt sich vor allem für die Ver- besserung der Kenntnisse über alle Aspekte der Epilepsie und für die wissenschaftliche Er- forschung der Krankheit ein.
Ausgangslage Epilepsie gehört zu den häufigsten neurologi- schen Krankheiten. 5–10% der Menschen in der Schweiz erleiden in ihrem Leben mindestens einen epileptischen Anfall. Bei einem epilepti- schen Anfall zu helfen, ist nicht schwierig – aller- dings versetzt ein grosser Krampfanfall unvor- bereitete Menschen oft in Panik, sodass sie gänzlich überfordert sind. Andere kennen die Symptome nicht und halten die Betroffenen für betrunken. Projektziele Möglichst viele Menschen grundlegend über epileptische Anfälle informieren und sie befähi- gen, im Bedarfsfall richtig erste Hilfe zu leisten Projektbeschrieb Die Schweizerische Epilepsie-Liga hat einen Kurzfilm zum Thema «Hilfe bei epileptischen Anfällen» produziert. Er ist seit Herbst 2019 verfügbar. Der Film kann über mehrere Kanäle abgerufen werden (Website, E-Newsletter), zu- dem wird in den Medien auf den Film aufmerk- sam gemacht. Mit einer zusätzlichen Informa- tionskampagne möchte die Epilepsie-Liga nun möglichst viele Menschen über epileptische Anfälle aufklären. Die Liga stellt mit einem Flyer und im Internet ausführliche Informatio- nen zur Verfügung. Zusätzlich will sie den Kurz- film in sozialen Medien, auf Screens im öffent- lichen Verkehr und in Poststellen aufschalten lassen, um zusätzliche Zielgruppen erreichen zu können. Kosten (nur Kampagne) Fr. 90 000 Gewünschter Beitrag Fr. 20 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 12 000. Von Stif- tungen und Dritten wird ein Beitrag von Fr. 3000 erwartet. Von den anderen Kantonen wird ein Beitrag von Fr. 55 000 erwartet. Würdigung Gemäss den Richtlinien des Lotteriefonds ist eine Nachfinanzierung eines Vorhabens nicht möglich. Der bereits produzierte Film kann daher nicht unterstützt werden. Die Kampagne entspricht als Vorhaben den Richtlinien des Lotteriefonds. Sie soll eine breite Zielgruppe
ansprechen und aufklären. Eine Hilfeleistung bei einem epileptischen Anfall ist einfach und wirksam. Von dem Vorhaben profitieren so- wohl die Öffentlichkeit als auch die von Epi- lepsie Betroffenen. Ein Beitrag zugunsten der Kampagne ist gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 20 000
12. Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Pfäffikon – Aufbau und Betrieb einer benevol-Fachstelle Bereich Soziales Gesuchstellende Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Pfäf- Organisation fikon (GGBP): Die GGBP wurde 1836 gegrün- det. In erster Linie unterstützt sie Einzelperso- nen in Notlagen und fördert gemeinnützige kulturelle, sportliche und soziale Aktivitäten sowie die Freiwilligenarbeit. Ausgangslage Das Freiwilligenengagement gerät aufgrund heutiger gesellschaftlicher Entwicklungen zu- nehmend unter Druck. Gleichzeitig steigt der Bedarf an freiwillig zu erbringender Unterstüt- zung. Um die Freiwilligenarbeit im Zürcher Oberland zu unterstützen, plant die GGBP in Pfäffikon den Aufbau und Betrieb einer Fach- stelle für freiwilliges Engagement. Die neue Fachstelle ist Mitglied von benevol Schweiz. Projektziel Im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts wird eine Fachstelle für freiwilliges Engage- ment aufgebaut und betrieben und anschlies- send in den regulären Betrieb überführt. Dabei sollen massgeblich regionale Angebote der Frei- willigenarbeit gefördert werden. Projektbeschrieb Trägerin der Fachstelle, die vorerst mit einer 50%-Stelle betrieben wird, ist die GGBP. Die Mitgliedschaft bei benevol Schweiz erlaubt es, das dort vorhandene Wissen und die dort vor- handenen Instrumente abzuholen und anzu- wenden. Obwohl es in der Schweiz an verschie- denen Orten benevol-Fachstellen gibt, ist die Übernahme eines vorhandenen Betriebsmodells per se nicht möglich, da jede dieser Fachstellen ein eigenständiges, regional unterschiedliches
Profil aufweist. Die neue Fachstelle soll allen Bereichen des gemeinschaftlichen Lebens (u. a. Soziales, Nachbarschaftshilfe, Sport, Kul- tur und Umwelt) zugutekommen. Sie wird um- fangreiche Dienstleistungen anbieten: Informa- tionen, Beratung (von Einsatzorganisationen, Behörden, Vereinen usw.), Aus- und Weiterbil- dungen sowie Vermittlung von Freiwilligen. In einer ersten Projektphase werden die Bedürf- nisse erfasst, in der zweiten Phase soll das be- stehende Angebot koordiniert und bei Bedarf ergänzt bzw. verbessert werden. Die dritte Phase zielt auf den Übergang vom Test- in einen laufen- den Betrieb. Die Leitung der Fachstelle wird von einer Projektgruppe begleitet. 2022 wird die Trägerschaft eine umfassende Evaluation durch- führen. Kosten Fr. 445 075 Gewünschter Beitrag Fr. 75 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 119 800. Die Ge- meinde leistet einen Beitrag von Fr. 74 336. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 175 939 gewünscht. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das freiwillige Engagement ist ein Gewinn für die Gesellschaft und entlastet die öffentliche Hand. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Freiwilligenarbeit zunehmen wird. Sinnvollerweise wird die neue Fachstelle in die bestehenden und bewährten Strukturen von benevol Schweiz eingebettet. Das vorlie- gende Projekt hat Pilotcharakter, da die regional- spezifische Einbettung getestet werden muss. Bewilligter Beitrag Fr. 75 000
13. Opferberatung Zürich – Fachstelle der Stiftung Opferhilfe Zürich, Pilotprojekt «Synchrone Onlineberatung Opferhilfe für Opfer von Ge walt, insbesondere für Jugendliche und Kinder als Opfer von Gewalt» Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Opferhilfe: Die Stiftung besteht seit Organisation 2000. Sie bezweckt die Unterstützung von hilfs- bedürftigen Opfern strafbarer Handlungen ge- mäss Opferhilfegesetz (OHG). Zur Erfüllung ihrer Aufgaben betreibt sie eine Beratungsstelle mit dem Namen Opferberatung Zürich (OBZ). Die OBZ ist die grösste von insgesamt acht an- erkannten Opferberatungsstellen, die im Auf- trag der Kantonalen Opferhilfestelle die Bera- tung von Opfern von Gewalttaten übernehmen. Es handelt sich dabei um die einzige nicht spe- zialisierte Opferberatungsstelle, an die sich alle Opferkategorien wenden können (Frauen, Män- ner und Kinder sowie Opfer aller Gewaltformen). Zudem werden auch Angehörige und dem Op- fer nahestehende Personen beraten. Ausgangslage Während erwachsene Opfer den Weg zur OBZ in grosser Zahl finden, gelang es bisher nur in bescheidenem Mass, Kinder und Jugendliche zu erreichen. Die vor zwei Jahren eingeführte asynchrone Onlineberatung (sichere E-Mail- Beratung) hat sich bei Erwachsenen bewährt, Kinder und Jugendliche meldeten sich jedoch nur wenige. Das Kommunikationsverhalten von Kindern und Jugendlichen ist ein digitales mit unmittelbarer, rascher Reaktion und ohne zeit- liche Verzögerung. Diesem Bedürfnis trägt eine Chat-Beratung eher Rechnung. Aus diesen Grün- den hat sich die OBZ zum Ziel gesetzt, minder- jährige Opfer schriftlich und zeitnah und ihrem Kommunikationsverhalten entsprechend zu erreichen und in dieser Altersgruppe die vor- handenen Hilfsangebote bekannt zu machen. Projektziel Jugendlichen und Kindern steht ein Kommuni- kationsmittel für Opferberatung zur Verfügung, das ihrem Kommunikationsverhalten entspricht und das sie anonym nutzen können.
Projektbeschrieb Es soll eine synchrone Online-Opferberatung (Chat-Beratung) geschaffen werden, die auf PC (Notebooks), Tablets und Mobile Phones bedient werden kann. Jugendliche und grössere Kinder, die Opfer einer Gewalttat gemäss OHG gewor- den sind, sollen über das Angebot der OBZ in- formiert werden, ebenso Fachpersonen wie Schul- sozialarbeitende usw. Auf Ende der Projekt- phase ist ein Bericht über die wissenschaftliche Projektbegleitung und Evaluation geplant. Das Angebot soll bei ausgewiesenem Bedarf so- dann als Teil des Leistungsauftrages, der zwi- schen der Kantonalen Opferhilfestelle Zürich und der OBZ besteht, weitergeführt werden. Kosten Fr. 811 680 Gewünschter Beitrag Fr. 480 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 31 680. Von Stiftungen und Dritten wird ein Beitrag von Fr. 280 000 erwartet, von den Standortge- meinden Fr. 20 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Nicht nur der Kanton Zürich ist interessiert am Projekt, auch das Generalsekre- tariat der Konferenz der kantonalen Sozialdi- rektorinnen und Sozialdirektoren und das Eid- genössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann begrüssen das Pilotprojekt, das nach erfolgreicher Testung und Auswertung auch für andere Kantone zukunftsweisend sein könnte. Fällt die Evaluation der synchronen Opferbe- ratung positiv aus und kann wie erwartet ein Bedarf nachgewiesen werden, so kann das An- gebot nach Abschluss des Pilotprojekts im Rah- men des ordentlichen Beratungsauftrages finan- ziert werden. Damit sind die Vorgaben an ein Pilotprojekt erfüllt. Bewilligter Beitrag Fr. 480 000
14. Tibet-Institut, Rikon, bauliche Erneuerungsprojekte Bereiche Kultur, Soziales Gesuchstellende Stiftung Tibet-Institut Rikon (TIR): Die Stif- Organisation tung bezweckt die Führung eines Tibet-Insti- tutes zur geistlichen und geistigen Betreuung der in der Schweiz lebenden Tibeterinnen und Tibeter zur Einhaltung und Weitergabe der re- ligiösen und kulturellen Werte des Tibets und zur Erleichterung von wissenschaftlichen Arbei- ten im Zusammenhang mit tibetischen Quellen und Überlieferungen. Die Stiftung bezweckt zu- dem den Dialog zwischen tibetischer und west- licher Kultur. Die Stiftung hat bereits mehrfach Investitionsbeiträge aus dem Lotteriefonds er- halten, letztmals mit RRB Nr. 177/2014 einen Beitrag von Fr. 464 000. Ausgangslage Vor einigen Jahren begann die Stiftung, im In- stitut ein umfassendes bauliches Sanierungs- programm umzusetzen. Nun steht die dritte und letzte Sanierungsetappe an. Projektziel Die Bausubstanz des Instituts- und Bibliotheks- gebäudes soll erhalten und bereits bestehende Schäden und deren Ursachen sollen beseitigt werden. Projektbeschrieb Das vorliegende Gesuch umfasst Sanierungs- massnahmen am Kloster, am Bibliotheksgebäude und im Umgebungsbereich: – Am Klostergebäude wird das Hauptdach sa- niert und gleichzeitig energetisch ertüchtigt. Entlang der Westfassade des Klosters wer- den Massnahmen zur Mauerentfeuchtung ergriffen. – Im Bibliotheksgebäude werden die bestehen- den undichten Fenster ersetzt und Wasser- schäden im Innern der Bibliothek beseitigt. – In der unmittelbaren Umgebung erfolgt die Sanierung eines Zugangsweges und von Stütz- mauern. Kosten Fr. 460 000 Gewünschter Beitrag Fr. 343 000
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des TIR beträgt Fr. 52 400. Die Gemeinde Rikon leistet einen Beitrag von Fr. 3000, die Energieförderung des Kantons Fr. 6600. Von Sponsoren und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 55 000 gewünscht. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Dem Institut kommt als geisti- gem Zentrum der Tibeterinnen und Tibeter so- wie als Lehr- und Kultstätte grosse Bedeutung zu. Neben den in der Schweiz ansässigen Tibe- terinnen und Tibetern sowie den am interreli- giösen Dialog Interessierten wird das Institut auch von Lernenden, Studierenden und Wissen- schafterinnen und Wissenschaftern aus dem Kanton genutzt. Zudem wird das Institut häufig von Schulklassen besucht. Das Gebäude ist im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung enthalten. Die projektierten Sanierungsmass- nahmen sind ausgewiesen. Bewilligter Beitrag Fr. 343 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgenden Auflagen verbunden: – Die weitere Planung und die Ausführung der Bauarbeiten erfolgen im Einvernehmen mit der kantonalen Denkmalpflege. – Die kantonale Denkmalpflege hat dem Lot- teriefonds die Einhaltung dieser Auflage zu bestätigen. Die Massnahmen sind nach Fer- tigstellung von der kantonalen Denkmal- pflege abnehmen zu lassen.
15. Verein Zirkus Chnopf, umweltfreundliche Energieversorgung Bereiche Bildung, Kultur Gesuchstellende Verein Zirkus Chnopf: Der Verein besteht seit Organisation 2009. Er ist eine Lebens- und Arbeitsgemein- schaft von Artistinnen und Artisten mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen schöpferische Möglichkeiten anzubieten. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist eine jährlich stattfindende Zirkus- tournee. Der Verein erhielt vom Lotteriefonds mehrmals Beiträge, letztmals mit RRB Nr. 847/ 2016 einen Beitrag von Fr 40 000.
Ausgangslage Der Zirkus wurde vor bald 30 Jahren als Nach- wuchsförderprojekt für Jugendliche im Bereich Artistik und zeitgenössischem Zirkus gegrün- det. Mit einer Freiluftbühne und rund 16 Zirkus- wagen, die traditionellerweise von Traktoren gezogen werden, tourt er während der Som- mermonate durch die Schweiz. Dabei zeigt der Zirkus 40 bis 60 Vorstellungen an rund 15 Stand- orten. Rund 20 Vorstellungen finden jeweils im Kanton Zürich statt. Der Zirkus möchte – in Zusammenarbeit mit dem Ökozentrum Langenbruck – für seine Tour- neen eine neue Energiestrategie umsetzen und so weit wie möglich von fossilen Energieträgern unabhängig werden. Projektziel Der Zirkus beabsichtigt, seine an den Austra- gungsorten benötigte Energie vollständig aus Sonnenenergie zu gewinnen. Projektbeschrieb Auf einem der Zirkuswagen wird eine Photo- voltaikanlage montiert, die den Betrieb des Wagens und des zirkuseigenen Elektroautos si- cherstellen soll. Zur Abdeckung des restlichen Bedarfs wird Solarstrom aus einer neu gebau- ten Solarstromanlage eingekauft. Der nicht be- nötigte Solarstrom wird gespeichert, so steht bei Verbrauchsspitzen während der Aufführun- gen genügend Strom zur Verfügung. Parallel zu den technischen Investitionen wird ein Bil- dungs- und Kommunikationskonzept erarbei- tet mit dem Ziel, das Projekt bekannt zu ma- chen. In Form einer Wanderausstellung orien- tiert der Zirkus an seinen Standorten über seine Energieversorgung und über Sonnenenergie. Für Interessierte besteht im Zirkusdorf die Mög- lichkeit, an mehreren interaktiven Posten den Weg des Stroms von der Photovoltaikanlage über den Speicher zu den verschiedenen Ver- brauchsstationen zu verfolgen. Das Ökozent- rum wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter des Zirkus im Bereich Informationsver- mittlung schulen. Der Zirkus geht davon aus, dass er jährlich mehr als 15 000 Besucherinnen und Besucher, insbesondere Schülerinnen und Schüler, an das Thema «Solarenergieversorgung» heranführen kann.
Kosten Fr. 305 688 Gewünschter Beitrag Fr. 40 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 20 500. Die Stadt Zürich leistet Fr. 40 000, vom Kanton Bern wer- den ebenfalls Fr. 40 000 gewünscht. Pro Helve- tia beteiligt sich mit Fr. 15 000. Von Stiftungen und Privaten werden Fr. 150 188 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Vorhaben stellt eine origi- nelle Variante der Umsetzung von ökologischen Massnahmen und Ausbildung im Bereich «Kli- ma» dar. Bewilligter Beitrag Fr. 40 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass der Verein dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) das Bildungs- und Kommunikationskonzept vor- legt und das AWEL damit einverstanden ist. Im Konzept ist auch aufzuzeigen, wie die Wan- derausstellung fachlich betreut werden soll.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken
1. Verein Back to the Roots Beitrag für Aufbau einer Beratungsstelle 30 000
2. Verein zur Förderung des Sauriermuseums Aathal Investitionsbeitrag zur Erneuerung der Dauerausstellung 200 000
3. Verein oxyd Investitionsbeitrag zur baulichen Anpassung neuer Mieträume 180 000
4. Verein Kino Xenix Investitionsbeitrag zur Erneuerung der Film- und Büroinfrastruktur 30 000
5. Verein Gesellschaft zur Förderung des Theaters an der Winkelwiese Investitionsbeitrag für die Erneuerung der Technikinfrastruktur 50 000
6. Verein Historisches Kleinkraftwerk Ottenbach Investitionsbeitrag zur Verbesserung der Besucherfreundlichkeit 54 000
7. Verein «Am Steuer Nie!» Investitionsbeitrag zum Kauf neuer Simulatoren 152 000
in Franken
8. Verein Hot Spots Beitrag an Projekt zur Förderung von Ackerbegleitpflanzen 240 000
9. Verein myblueplanet Investitionsbeitrag für App «Ritt auf der Welle» 50 000
10. Th. Gut Verlag Publikationsbeitrag für Biografie «Alfred Gilgen» 10 000
11. Schweizerische Epilepsie-Liga Investitionsbeitrag für Aufklärungskampagne «Erste Hilfe bei einem epileptischen Anfall» 20 000
12. Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Pfäffikon Beitrag an Pilotprojekt zum Aufbau einer Freiwilligen-Fachstelle 75 000
13. Opferberatung Zürich – Fachstelle der Stiftung Opferhilfe Zürich Investitionsbeitrag für Pilotprojekt «Synchrone Onlineberatung Opferhilfe für Opfer von Gewalt, insbesondere für Jugendliche und Kinder als Opfer von Gewalt» 480 000
14. Stiftung Tibet-Institut, Rikon Investitionsbeitrag zur Sanierung der Räumlichkeiten 343 000
15. Verein Zirkus Chnopf Investitionsbeitrag im Bereich erneuerbare Energien 40 000 Total 1 954 000
II. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden verpflichtet, die bei den einzelnen Projekten aufgeführten Auflagen einzuhalten. III. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen. IV. Resultiert nach Abschluss des Projekts eine Überfinanzierung, ist dem Lotteriefonds davon eine Rückerstattung entsprechend seinem An- teil an der Finanzierung des Projekts zu leisten. V. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auflagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auf- lagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Beitrages werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der Rechenschafts- bericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Rechenschaftsbericht akzeptiert hat.
VI. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrages wird für die ersten 90% auf drei Jahre seit diesem Beschluss und für die restlichen 10% auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Das Generalsekretariat der Finanzdirektion kann diese Fristen aus besonderen Gründen erstre- cken. VII. Der Lotteriefonds ist an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwäh- nen (wenn möglich unter Verwendung des Logos des Lotteriefonds). VIII. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanz- kommission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli