RRB Nr. 1162/2024
Meliorationen, Bewässerung mit Glattwasser, Raum Steinmaur, Mehrkosten, zusätzliche Subvention
13 novembre 2024Tedesco4 min
Source zh.ch
Meliorationen, Bewässerung mit Glattwasser, Raum Steinmaur, Mehrkosten, zusätzliche Subvention
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2024
1162. Meliorationen, Bewässerung mit Glattwasser,
Erwägungen
Raum Steinmaur (Mehrkosten, zusätzliche Subvention) Mit RRB Nr. 464/2021 wurde das Projekt Bewässerung mit Glattwasser, Raum Steinmaur, genehmigt und es wurden folgende Staatsbeiträge zu- gesichert: Beitragsberechtigte Kosten Beitragssatz Staatsbeitrag in Franken in Franken Technische Vorarbeiten 230 000 100% 230 000 Bauliche Massnahmen 4 270 000 30% 1 281 000 Total 4 500 000 1 511 000 2022 entschied die Bauherrschaft, das Projekt in zwei Baulose auf- zuteilen, da es sich bei der Fassung um Spezialbauten im Wasser handelt. Für das Los 1, den Fassungsbau, wurde die technische Leitung getrennt von den Bauarbeiten vergeben. Die gesamte restliche Anlage – die Pump- werke Glatt, Lätten, Blauwis und Bachs sowie das Wasserschloss Heitlig und der gesamte Leitungsbau – wurden als Los 2 im Generalunterneh- merauftrag ausgeschrieben und vergeben. Auf diese Weise erlangte die Bauherrin vor Baubeginn verlässliche Angaben zu den Kosten. Dies war notwendig, um die Finanzierung sicherzustellen und den Genossen- schaftsmitgliedern den Entscheid über den Bau zu ermöglichen. Bei der Erstellung des Loses 1 kam es zu folgenden bautechnischen Schwierigkeiten: Flutung der Baugrube, technisch aufwendige Wasser- haltung durch Spundwand im Sandstein und Unsicherheiten in Bezug auf die Kapazität der Saugstränge in der Glatt. Dadurch entstanden beim Bau Mehrkosten für die Fassung von Fr. 360 000. Die Ausschreibung von Los 2 im März 2023 endete mit einer einzigen eingereichten Generalunternehmerofferte. Diese Offerte blieb für den Leitungsbau innerhalb der Kostenschätzung von Fr. 2 700 000. Der jewei- lige offerierte Preis für die Pumpwerke war hingegen sehr viel höher als die Kostenschätzung. Die von der Kostenschätzung abweichenden Mehr- kosten für die Pumpwerke Glatt, Blauwis, Lätten und Bachs sowie für das Wasserschloss Heitlig belaufen sich auf rund Fr. 920 000. In Anwendung des Beitragssatzes gemäss RRB Nr. 464/2021 ergibt sich für die Mehrkosten Fassung und Pumpwerke folgender Staatsbeitrag: Beitragsberechtigte Kosten Beitragssatz Staatsbeitrag in Franken in Franken Mehrkosten Fassung und Pumpwerke 1 280 000 30% 384 000 Total 1 280 000 384 000
Die Gesamtkosten für die Bewässerung mit Glattwasser, Raum Stein- maur, belaufen sich somit auf Fr. 5 780 000 (Fr. 4 500 000 + Fr. 1 280 000). Nach § 121 Abs. 1 und 3 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG, LS 910.1) übernimmt der Kanton die Ausgaben der techni- schen Vorarbeiten und leistet an die beitragsberechtigten Kosten in der Talzone einen Beitrag von 30%. Die zuzusichernde zusätzliche Subven- tion beträgt damit Fr. 384 000. Der Bund hat die Bewilligung für eine Nachsubventionierung der gemeldeten Mehrkosten erteilt unter dem Vorbehalt, dass der Kanton den entsprechenden Kantonsbeitrag zusichert. Gestützt auf § 86 LG ist der zusätzliche Staatsbeitrag zuzusichern. Der genannte Staatsbeitrag wird zulasten des Buchungskreises 8820, Abteilung Landwirtschaft, Konto 5660 9 00000, eigene Investitionsbei- träge an private Organisationen ohne Erwerbszweck, übrige, Objektkre- dit Nr. 88T-200-13-013, verbucht. Die Ausgabe von Fr. 384 000 ist in der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, eingestellt, davon Fr. 240 000 im Budget 2024 sowie Fr. 144 000 im Budgetentwurf 2025 des Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplans 2025–2028.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Aquapool Genossenschaft Steinmaur wird zur Staatsbeitrags- zusicherung gemäss RRB Nr. 464/2021 an die Mehrkosten der baulichen Massnahmen (Fassungsbau sowie Pumpwerke Glatt, Blauwis, Lätten, Bachs und das Wasserschloss Heitlig) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, an die auf Fr. 1 280 000 veranschlagten beitragsberechtigten Kosten eine zusätzli- che Subvention von 30%, vorliegend höchstens Fr. 384 000, zugesichert. Die gesamten beitragsberechtigten Kosten betragen neu Fr. 5 780 000 und die Subvention höchstens Fr. 1 895 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2017)
III. Die Baudirektion wird beauftragt, beim Bundesamt für Landwirt- schaft, Abteilung Strukturverbesserungen, um Zuerkennung eines ent- sprechenden Bundesbeitrages nachzusuchen.
IV. Die Ausrichtung der Subvention erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen gemäss RRB Nr. 464/2021, Dispositiv VII und VIII.
V. Für die Ausführung der Arbeiten und die Einsendung der Abrech- nung wird eine Frist bis September 2026 gewährt.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an die Aquapool Genossenschaft Steinmaur, Reto Huber, Neubrunnenstrasse 12, 8162 Steinmaur, sowie an die Finanzdirek- tion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli