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Decisione

RRB Nr. 1167/2013

Anfrage Andreas Geistlich, Schlieren, betreffend Businessplan TAP, Beantwortung

23 ottobre 2013Tedesco6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 235/2013

Sitzung vom 23. Oktober 2013

1167. Anfrage (Businessplan TAP) Kantonsrat Andreas Geistlich, Schlieren, hat am 8. Juli 2013 folgende Anfrage eingereicht: Die Axpo ist stark involviert in das Projekt Trans Adriatic Pipeline (TAP), welches nun den Zuschlag für die Gaslieferung nach Europa erhalten soll und mit welchem Gas aus Aserbeidschan nach Süditalien geführt werden soll. Gründe für das Engagement der Axpo waren damals laut Presse hohe Gaspreise, Versorgungssicherheit und Diversifizierung in der italienischen Gasversorgung. Denn die Axpo betreibt auch Geschäfte mit Strom aus italienischen Gaskombikraftwerken. Die Risiken des Projektes bestehen ebenfalls laut Presse a) in möglichen Überschreitungen der Baukosten der TAP, b) in der Korruption in Aserbeidschan, c) in der effektiven Fördermenge, resp. im effektiv vorhandenen Gasvorkommen, d) im Verlauf der Pipeline durch politisch unstabile Gebiete, e) in der neu aufgekommenen Konkurrenz durch verflüssigtes Erdgas oder Schiefergas, f) in der neu aufgekommenen Konkurrenz durch subventionierte erneuerbare Energien, g) in der sinkenden Nachfrage nach Strom in Italien. Der Kanton Zürich ist direkt und indirekt (über die EKZ) mit 37% an der Axpo beteiligt. Er muss deshalb ein grosses Interesse an der Risiko- beurteilung dieses Projektes haben. Ich gelange deshalb mit folgenden Fragen an den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Existiert für das Projekt ein Businessplan? Aus welchem Jahr stammt er? Ist er dem Regierungsrat bekannt?

2. Wie lange ist gemäss Businessplan die Payback-Zeit für dieses Projekt?

3. Erwägt der Businessplan die oben erwähnten Risiken? Mit welchem Resultat? Gibt es Sensitivitätsanalysen, Szenarien?

4. Ist das Investment der Axpo in den italienischen Gasmarkt nach wie vor von strategischem Interesse angesichts der sich ändernden Rah- menbedingungen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Andreas Geistlich, Schlieren, wird wie folgt beantwortet: Der Kanton hält zusammen mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ), die im Eigentum des Kantons sind, an der Axpo Holding AG (Axpo Holding) eine Minderheitsbeteiligung von 36,75% der Aktien. Die restlichen Aktien befinden sich im Eigentum der anderen Vertrags- kantone oder deren Kantonswerke. Entsprechend der Beteiligung haben im 13-köpfigen Verwaltungsrat der Axpo Holding je zwei Vertreter des Regierungsrates und der EKZ Einsitz. Die Axpo-Holding und ihre Tochtergesellschaften bilden zusammen den Axpo-Konzern. Über die geplanten Erdgasleitungen Trans Anatolian Pipeline (Tanap) und Trans Adriatic Pipeline (TAP) soll zukünftig Erdgas aus Aserbei- dschan am Kaspischen Meer nach Südwesteuropa gefördert werden. Die TAP beginnt in Griechenland, durchquert Albanien und die Adria und endet in Süditalien. Der Axpo-Konzern war in der ersten Phase der Projektentwicklung mit 42,5% an der TAP AG beteiligt. Ende Juli 2013 wurde diese Beteiligung auf 5% verringert. Unabhängig von der Beteiligung an der TAP AG gab der Verwaltungs- rat der Axpo Holding im Juni 2013 seine Zustimmung zum Abschluss eines Gasliefervertrags mit der aserbeidschanischen Erdöl- und Erdgas- gesellschaft (SOCAR) und eines Gastransportvertrags mit der TAP AG. Die Verträge über eine Bezugsmenge von einer Milliarde Kubikmeter Gas treten mit Inbetriebnahme der TAP in Kraft und laufen ab diesem Zeitpunkt über 25 Jahre. Vorgesehen ist der Abschluss eines zusätzli- chen Liefervertrags über eine halbe Milliarde Kubikmeter Gas. Zu Frage 1: Der Businessplan der TAP AG für das Pipeline-Projekt verfügt über ein Tarifmodell und einen Finanzplan, die von externen Prüfern und allen Aktionären gegengeprüft und abgenommen wurden. Der Axpo- Konzern erstellte im Rahmen des internen Genehmigungsprozesses letzt- mals im Frühling 2013 eine Investitionsrechnung mit Risikoanalyse für das TAP-Projekt. Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungs- rats der Axpo Holding befasste sich eingehend damit. Gestützt auf die Empfehlungen des Prüfungs- und Finanzausschusses stimmte der Ver- waltungsrat der Axpo Holding im Juni 2013 der Weiterführung des TAP-Projekts zu mit der Auflage, die Beteiligung an der TAP AG bis zum nächsten anstehenden Investitionsentscheid (Bauvorentscheid) auf höchstens 5% zu verringern. Die Verminderung der Aktienanteile

auf 5% wurde Ende Juli 2013 vollzogen. Für den im November 2013 anstehenden Bauvorentscheid wird der Businessplan überarbeitet und der Investitionsantrag für die nächste Projektphase bis zum abschliessen- den Bauentscheid dem Verwaltungsrat vorgelegt. Der Verwaltungsrat fällt seine Entscheidungen aufgrund der Eckpunkte (Renditeerwartung, Risiken usw.) des Businessplans. Bei Bedarf verlangt er von der Ge- schäftsleitung weitere Informationen bzw. Abklärungen. Den beiden Vertretern des Regierungsrates im Verwaltungsrat der Axpo Holding sind die Eckpunkte des jeweils aktuellen Businessplans für das TAP- Projekt bekannt. Zu Frage 2: Der Axpo-Konzern geht gemäss dem mit vorsichtigen Annahmen gerechneten Businessplan davon aus, dass sich die Investition in die TAP voraussichtlich etwa 25 Jahre ab deren Inbetriebnahme vollständig amortisiert haben wird, mit einer für solche Projekte üblichen Rendite. Dividendenzahlungen an die Aktionäre der TAP AG sollen ab 2021 er- folgen. Betreffend den von der Beteiligung an der TAP AG unabhängi- gen Erdgasliefervertrag rechnet der Axpo-Konzern – unter Berücksich- tigung aller Transportkosten – ab dem ersten Tag der Inbetriebnahme der TAP mit einem positiven Ergebnis. Zu Frage 3: Der vorsichtig gerechnete Businessplan für die TAP berücksichtigt die erwähnten Risiken. Zu verschiedenen mit Unsicherheiten behafte- ten Einflussgrössen wie Projektkosten, Garantiekosten und -leistungen, Gasumsatz sowie Kapitalkosten wurden Sensitivitäten gerechnet, die in die Entscheidung mit einflossen. Weiter wurden verschiedene Szenarien untersucht, wie beispielsweise unterschiedliche Beteiligungsanteile des Axpo-Konzerns an der TAP AG, eine Verzögerung der Lieferaufnahme oder unterschiedliche Finanzierungsformen. Sowohl unter den Gesell- schaftern der TAP AG als auch mit den Betreibern des Erdgasfelds in Aserbeidschan wurden mehrere Arbeitstreffen durchgeführt, um die massgeblichen Risiken zu erkennen und Vorkehrungen zu deren Ver- meidung zu beschliessen. Zudem führte der Axpo-Konzern mit externen und internen Fachleuten sowie der Projektleitung eine eigene Risiko- analyse durch, unter Berücksichtigung des Erdgasliefervertrags, des Erd- gastransportvertrags und des unternehmensweiten Zusammenhangs. Zu Frage 4: Das Geschäftsmodell des Axpo-Konzerns im Erdgasbereich umfasst die Wertschöpfungskette von der Beschaffung, über den Transport und die Speicherung bis hin zur Stromerzeugung und zum Handel. Das

TAP-Projekt ermöglicht die Erschliessung eines zusätzlichen, südlichen Erdgaskorridors und sichert mit den abgeschlossenen Lieferverträgen langfristige, wettbewerbsfähige Erdgasbezüge nach Italien und in die Schweiz. Dabei steht für den Axpo-Konzern die Erdgasbeschaffung und nicht die Erdgaspipeline im Vordergrund. Somit entspricht die erfolgte Verringerung der Beteiligung an der TAP AG auch den strategischen Zielen des Axpo-Konzerns.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi