RRB Nr. 1174/2010
Anfrage Ruedi Menzi, Rüti, betreffend Egelsee-Verschlammung, Beantwortung
18 agosto 2010Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 157/2010
Sitzung vom 18. August 2010
1174. Anfrage (Egelsee-Verschlammung) Kantonsrat Ruedi Menzi, Rüti, hat am 31. Mai 2010 folgende Anfrage eingereicht: Der Egelsee auf dem Gemeindegebiet Bubikon ist einer der schönsten Moorseen des Kantons Zürich. Seit 1994 ist der See und das umliegende Moor in der Liste der Flachmoore von nationaler Bedeutung. In den letzten Jahren stellte sich im Frühling immer wieder Hochwasser ein, mit dem Resultat, dass Vogelnester unter Wasser stehen und beim Rück- gang des Wassers ein Teil der Fischbrut zugrunde geht. Eine Ursache ist die Verschlammung des Baches, der zum Kämmoosweier führt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beant- wortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Warum wird die versprochene Bachsanierung zwischen dem Egelsee und dem Kämmoosweier nicht durchgeführt, was sind die Gründe dafür?
2. Ist es nötig den Wasserstand im Frühling so hoch zu halten?
3. Die Regulierung des Wasserstandes wird mittels eines Schiebers ge- regelt. Wer hat die Verantwortung für diesen Schieber?
4. Kann gegen die Verlandung des Egelsees etwas unternommen werden? Früher wurde im Winter regelmässig der nachwachsende Teil des Ufers abgestochen.
5. Warum wurde ein Teil der Bäume am Bachufer gefällt?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Ruedi Menzi, Rüti, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Egelsee wird durch den Seeligraben in den Kämmoosweiher ent- wässert. Das Bachgebiet liegt im Perimeter der Verordnung über den Schutz der Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit überkommunaler Bedeutung in der Gemeinde Bubikon vom 11. August 2008 und ist der Naturschutzzone I zugeteilt. Beim Unterhalt des Seeligrabens sind daher die Naturschutzziele der Schutzverordnung zu beachten. Zuständig für
den Bachunterhalt ist die Gemeinde Bubikon. Die Gemeinde und die Fachstelle Naturschutz bemühen sich darum, bei den Unterhaltsarbeiten auch andern Interessen Rechnung zu tragen. Konkret wurden in den letzten Jahren Abflusshindernisse ermittelt und eliminiert, die Ufer regelmässig ausgemäht und der Gehölzbestand reduziert. Die Höhen- differenz zwischen Egelsee und Kämmoosweiher ist sehr gering. In An- betracht dieses Umstandes sind die Abflussverhältnisse im Seeligraben gut und können kaum wesentlich verbessert werden. Zu Fragen 2 und 3: Der Kämmoosweiher ist ein Stauweiher, für dessen Fortbestand der Gemeinde Bubikon eine wasserrechtliche Konzession erteilt wurde. Gemäss Konzession obliegt Betrieb und Unterhalt des Stauwehrs der Gemeinde. Das Stauregime ist seit Jahrzehnten unverändert. Bei einer tieferen Stauhöhe würde die Fischtreppe trocken fallen. Zu Frage 4: Eine eigentliche Verlandung des Egelsees ist nicht zu beobachten. Jedoch dehnt sich in einem sehr geringen Mass die Ufervegetation aus, indem sich auf der Wasseroberfläche wachsende Horste bilden. Dies ist ein natürlicher Prozess, der bei kleinen Torfstichgewässern über Jahr- zehnte zu einem geschlossenen Schwingrasen führen kann. Bei einem Gewässer von der Grösse des Egelsees würde dieser Prozess sehr viel länger dauern. Zu Frage 5: Die periodische Auslichtung der Bachuferbestockung ist eine not- wendige Unterhaltsmassnahme. Sie trägt auch zur Verbesserung der Abflussverhältnisse bei, indem der Laub- und Astanteil im Bach redu- ziert wird. Ausserdem wird die Zugänglichkeit zum Gewässer verbessert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi