RRB Nr. 1175/2015
Viehschaukommission, Entlassung, Amtsdauer 2015-2019, Ersatzwahl
16 dicembre 2015Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2015
1175. Viehschaukommission (Entlassung, Ersatzwahl)
Erwägungen
Gemäss § 31 des Landwirtschaftsgesetzes wählt der Regierungsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren eine Viehschaukommission, der die Be- urteilung von Tieren für die Anerkennung zur Zucht, für die Aufnahme ins Herdebuch und für die Prämierung an staatlichen oder staatlich un- terstützten Schauen obliegt. Mit RRB Nr. 698/2015 wurden für die Amts- dauer 2015–2019 der Kommissionspräsident und 21 Kommissionsmitglie- der – 13 Experten für das Grossvieh, acht Experten für das Kleinvieh – gewählt. Auf Ende Dezember 2015 haben drei Mitglieder ihren Rück- tritt erklärt. Daher ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Zur Wahl stellen sich Roland Küpfer, Herrliberg, und Simon Zeller, Fehraltorf. Damit be- steht die Viehschaukommission neben dem Präsidenten aus zwölf Ex- perten für das Grossvieh und acht für das Kleinvieh.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglieder der Viehschaukommission werden unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen: Franz Fuster, Turbenthal Ueli Küpfer, Herrliberg Fritz Stocker, Hirzel
II. Als neue Mitglieder werden für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 gewählt: Roland Küpfer, geboren 1971, Sunnerai 10, 8704 Herrliberg Simon Zeller, geboren 1986, Neugrundstrasse 6, 8320 Fehraltorf
III. Mitteilung an Franz Fuster, Gyrenbad, 8488 Turbenthal, Ueli Küp- fer, Sunnerai 10, 8704 Herrliberg, Fritz Stocker, Schliereggstrasse 1, 8816 Hirzel, Roland Küpfer, Sunnerai 10, 8704 Herrliberg, Simon Zeller, Neu- grundstrasse 6, 8320 Fehraltorf, die Viehschaukommission, Rudolf Häus- ler, Präsident, Schneit 3, 8479 Altikon, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi