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Decisione

RRB Nr. 1179/2021

Strassen, Zürich, Kreuzstrasse HVS 347 und Höschgasse RVS 30057, Projektgenehmigung

27 ottobre 2021Tedesco3 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Kreuzstrasse HVS 347 und Höschgasse RVS 30057, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021

1179. Strassen (Zürich, Kreuzstrasse HVS 347

Erwägungen

und Höschgasse RVS 30057) Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 22. Juli 2021 das Projekt für die Erstellung der Velovorzugsroute entlang der Mühle- bachstrasse (Bau Nr. 19 153) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleich- zeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- pauschale. Das Projekt quert die Kreuzstrasse (Hauptverkehrsstrasse HVS 347) und die Höschgasse (regionale Verbindungsstrasse RVS 30057). Im Pro- jektperimeter verlaufen entlang der Mühlebach-, Arosa- und Feldegg- strasse (alle kommunal) sowie der Höschgasse regionale Velorouten. Diese Velorouten gelten als überkommunale Verbindungen im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Auf der Mühlebach- und Zollikerstrasse wird eine Velovorzugsroute umgesetzt. Dazu werden Velopiktogramme auf der Fahrbahn markiert und in einigen Abschnitten Velostreifen im Gegenverkehr markiert. Die Velovorzugsroute wird entlang kommunaler Strassen verlaufen, kreuzt aber die überkommunal klassierten Höschgasse und Kreuzstrasse. Am Knoten Höschgasse/Mühlebachstrasse werden kleinere bauliche Anpas- sungen an der bestehenden Fussgängerschutzinsel vorgenommen. Der Baubeginn ist für Herbst 2021 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 28. Oktober 2020 Stellung genommen. Der darin angebrachte Hinweis gilt als bereinigt. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit überprüft. Im Rahmen des Vor- habens werden weder die Strassengeometrie noch die Verkehrsführung an der überkommunalen Strassenabschnitten verändert. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Da es sich beim vorliegenden Projekt um Massnahmen von unterge- ordneter Bedeutung handelt, hat das Tiefbauamt der Stadt Zürich auf das Mitwirkungsverfahren (§13 Abs. 1 StrG) sowie auf die Planauf‌lage (§ 16 StrG) verzichtet. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 735 vom 14. Juli 2021 wurden die Kosten freigegeben und das Projekt festgesetzt. Der Be- schluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für die Erstellung der Velovorzugsroute entlang der Mühlebachstrasse betragen voraussichtlich Fr. 1 120 000 (einschliess- lich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Bau- pauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund 363 000 Franken (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erstellung der Velovorzugsroute entlang der Mühlebachstrasse, Zürich, wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassen- gesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli