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Decisione

RRB Nr. 1181/2022

Luftbild- und Höhenprodukte 2023-2025, Auftrag, gebundene Ausgabe

7 settembre 2022Tedesco6 min

Source zh.ch

Luftbild- und Höhenprodukte 2023-2025, Auftrag, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. September 2022

1181. Luftbild- und Höhenprodukte 2023 bis 2025 (Auftrag und Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Dokumentation des Raumes mit Luftbild- und Höhenprodukten durch Luftbildbefliegungen stellt eine wichtige Datengrundlage für die Arbeit von Verwaltung, privaten Planungsdienstleistenden und Forschung dar. Sie sind viel genutztes und unverzichtbares Basismaterial nament- lich in den Bereichen Infrastrukturplanung, Vermessung, Raumplanung und Städtebau, Forstwesen, Energieversorgung Leitungsvermessung, Solarpotenzialanalyse, Archäologie, Landwirtschaft, Gewässer, Beurtei- lung von Naturgefahren oder Lärmschutz. Gemäss § 2 des Kantonalen Geoinformationsgesetzes (KGeoIG; LS 704.1) sind den Behörden des Kantons und der Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft Geodaten für eine breite Nutzung nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung zu stellen. Das Amt für Raumentwicklung, als zuständige Stelle für kantonale Geobasisprodukte (vgl. Anhang 2 zur Kantonalen Geoinformations- verordnung [KGeoIV; LS 704.11]), führte bereits in früheren Jahren Be- fliegungen zur Erstellung von Luftbild- und Höhenprodukten durch, zuletzt in den Jahren 2020 bis 2022 im Rahmen des Projekts «Luftbild- und Höhenprodukte 2020 bis 2022» (RRB Nr. 683/2019). Diese daraus gewonnenen Grundlagedaten stehen der Öffentlichkeit als Open Government Data (OGD) kostenlos zur freien Verfügung.

B. Projekt «Luftbild- und Höhenprodukte 2023 bis 2025» Das Nachführungskonzept für die Luftbild- und Höhenprodukte wurde in enger Zusammenarbeit mit den Gremien des Geografischen Informationssystems des Kantons Zürich (GIS-ZH) erstellt und in der Sitzung des GIS-Ausschusses vom 11. März 2019 verabschiedet. Das Nachführungskonzept stellt die Zurverfügungstellung von wichtigen Referenzdaten und damit die Planungssicherheit der Fachstellen des Kantons für den Vollzug ihrer Aufgaben sicher.

Mit dem Projekt «Luftbild- und Höhenprodukte 2023 bis 2025» sollen die gemäss Nachführungskonzept definierten Produkte weitergeführt werden. Darüber hinaus wird das Nachführungskonzept aufgrund neuer technischer Möglichkeiten und veränderter Bedürfnisse und Anforde- rungen der Nutzenden im Rahmen des Projekts überprüft und bei Bedarf angepasst. Für 2023 bis 2025 sieht das Nachführungskonzept ergänzend zu den vom Bund zur Verfügung gestellten Daten folgende Befliegungen vor: – 2023 Frühlingsbefliegung (Orthofotomosaik mit Bodenauf‌lösung 5 cm) – 2024 Sommerbefliegung (Orthofotomosaik mit Bodenauf‌lösung 5 cm) – 2025 Laserscanningbefliegung (LiDAR; light detection and ranging, 16 Punkte/m²). Basierend auf den Rohdaten des Laserscannings sieht das Konzept die Anfertigung verschiedener abgeleiteter Höhenprodukte wie ein norma- lisiertes Oberflächenmodell (nDOM), Höhenkurven, Hangneigungs- modelle und Reliefdarstellung vor. Die Befliegungen 2023 bis 2025 stellen sicher, dass bestehende Arbeits- prozesse mit aktuellen Basisdaten weitergeführt und neue Projekte basie- rend auf aktuellen Grundlagedaten durchgeführt werden können. Da sich seit der Erstellung des Nachführungskonzepts der Markt wei- terentwickelt hat und neue Technologien und Bedürfnisse der Nutzen- den bestehen, sieht das Projekt eine Studie zur Prüfung und gegebenen- falls Weiterentwicklung der Produktpalette vor. Die vorliegende Aus- gabebewilligung umfasst die Kosten zur Durchführung der Studie; all- fällige Produktänderungen als Ergebnis der Studie sind nicht Teil der Ausgabenbewilligung. Mögliche Produktänderungen und -erweiterun- gen sind die automatisierte Ableitung hochgenauer 3D-Modelle für Ge- bäude aus LiDAR-Daten im Sinne eines digitalen Abbilds der Wirklich- keit (digital twin) sowie Schrägaufnahmen mit der Möglichkeit von an- gepassten Sichtperspektiven.

C. Kosten und Finanzierung Die Kosten für die Umsetzung des Projekts der Luftbildbefliegungen und Datenauswertung belaufen sich auf Fr. 1 650 000. Tabelle 1: Ausgaben Teilprojekt Kostenschätzung Kostenschätzung Erfolgsrechnung Investitionsrechnung in Franken in Franken Luftbilder und Orthofotomosaik 2023 400 000 Luftbilder und Orthofotomosaik 2024 400 000 Höhendaten und Höhenprodukte 2025 475 000 Studie Bedürfnisabklärung 100 000 Qualitätssicherung 80 000 Reserve und Unvorhergesehenes 20 000 175 000 Total 200 000 1 450 000

Da es sich um Kostenschätzungen handelt und diese eine gewisse Un- genauigkeit enthalten, ist eine Reserve von ±20% der veranschlagten Kosten vorgesehen. Wie sich aus den früheren Projekten gezeigt hat, ist eine hohe Qualität der Produkte für die Arbeiten in der kantonalen Ver- waltung wesentlich. Daher enthalten die Ausgaben auch Kosten für die Qualitätskontrollen der einzelnen Produkte. Mit dem Beschluss des GIS-Ausschusses vom 11. März 2019 wurde auch die Finanzierung innerhalb des GIS-ZH geregelt. Die Kosten werden in Berücksichtigung des Finanzierungskonzepts (RRB Nr. 1525/2009) weiterverrechnet. Sachkosten (Luftbildbefliegung und Datenauswer- tung) werden dabei über die Investitionsrechnung des Amtes für Raum- entwicklung (ARE) mit folgender Kostentragung verrechnet: 18,8% ARE, 18,8% Amt für Landschaft und Natur, 37,5% Tiefbauamt sowie 25% über Kostenverteiler GIS-ZH. Personelle Mittel (Projektleitung, öffent- liche Beschaffung) werden durch das ARE über den Kostenschlüssel GIS-ZH verrechnet. Mit Umsetzung der IKT-Verrechnung gemäss RRB Nr. 1233/2020 für die Kantonsapplikation GIS wird die Kosten- verteilung ab 2024 neu geregelt. Die Zurverfügungstellung der bezeichneten Georeferenzdaten und de- ren Nachführung ist für die Verwaltungstätigkeit erforderlich, stellt eine gesetzliche Verwaltungsaufgabe dar (§§ 2, 17 Abs. 2 und 20 KGeoIG in Verbindung mit §§ 18 ff. KGeoIV) und entspricht den heutigen Erwar- tungen der internen und externen Anspruchsgruppen bezüglich Leis- tungserbringung in der Verwaltung. Bei dem Vorhaben handelt es sich deshalb um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Für das Vorhaben der Durchführung der Luftbild- und Höhenpro- dukte ist somit eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 650 000 zu bewilligen, davon Fr. 1 450 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 200 000 zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raum- entwicklung. Die entsprechenden Beträge sind im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 295 438. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Kosten in Fr. Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr in Fr. in Jahren Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen Total 1 450 000 5 290 000 5 438 295 438

D. Weiteres Vorgehen Zukünftige Befliegungspakete Für die Folgejahre sieht das Nachführungskonzept weitere Beflie- gungen im selben Rhythmus vor. Für zukünftige Befliegungen werden sich aufgrund neuer Technologien und der erwarteten Marktentwicklung neue technische und finanzielle Möglichkeiten zur Erstellung der Grund- lagedaten ergeben. Das Projekt überprüft diese neuen Möglichkeiten im Rahmen der Studie und überarbeitet das Nachführungskonzept basie- rend auf dem Studienergebnis. Daher wird die Ausgabenbewilligung für zukünftige Befliegungen zu einem späteren Zeitpunkt eingeholt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird mit der Umsetzung des Projekts «Luftbild- und Höhenprodukte 2023 bis 2025» beauftragt.

II. Für die Umsetzung des Projekts «Luftbilder und Höhenprodukte 2023 bis 2025» wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. ‭1 ‬‬650 000‬ zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, be- willigt. Davon gehen Fr. 1 450 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 200 000 zulasten der Erfolgsrechnung.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli