RRB Nr. 1182/2019
Anfrage Esther Guyer, Zürich, betreffend Konferenzföderalismus, Beantwortung
10 dicembre 2019Tedesco13 min
Source zh.ch
Anfrage Esther Guyer, Zürich, betreffend Konferenzföderalismus, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 299/2019
Sitzung vom 10. Dezember 2019
1182. Anfrage (Konferenzföderalismus) Kantonsrätin Esther Guyer, Zürich, hat am 16. September 2019 folgende Anfrage eingereicht: In der Schweiz weitet sich der Konferenzföderalismus auf Regierungs- und Verwaltungsseite aus. Dessen Kosten sind in Budget und Rechnung verteilt und nicht separat ausgewiesen. Eine Gesamtsumme kann nicht nachvollzogen werden. Zudem fliessen diese Beiträge nicht zwingend di- rekt zu diesen Einrichtungen oder Konferenzen, sondern über eine dritte Einrichtung. So werden z. B. die KdK wie auch das Haus der Kantone über die CH-Stiftung finanziert. Der Kanton Zürich trägt grundsätzlich einen hohen Anteil der Beiträge an diese Konferenzen, leistet aber auch einen hohen Verwaltungsaufwand. In Anbetracht des Betrags, der in den NFA fliesst, interessiert, welche Kosten der Kanton Zürich beim Konfe- renzföderalismus tragen muss. Ich bitte den Regierungsrat darzulegen, was der Konferenzföderalis- mus des Regierungsrates und der Verwaltung kostet. Dabei sind einerseits die direkten Beiträge an die Einrichtungen der Konferenzen und ihrer Verwaltungen oder Sekretariaten aufzulisten, andererseits die indirek- ten Beiträge oder Aufwendungen (Arbeitsstunden oder Verwaltungsge- bühren), wie bspw. Vorbereitung der Konferenzen, durch die Verwaltung auszuweisen. Des Weiteren sind die Finanzierungskanäle darzulegen, wie die einzelnen Konferenzen, ihre Verwaltungen und Sekretariate sowie die daraus resultierenden Projekte finanziert werden. Dabei ist aufzuzei- gen, warum die CH-Stiftung die KdK und ihre Seminare sowie das Haus der Kantone finanziert und wie diese Stiftung ihren Zweck weitergehend erfüllt. Konkret soll der Bericht folgende Angaben enthalten, wobei eine Begründung dieser Ausgaben anzufügen ist:
Erwägungen
1. Welche Beiträge zahlt der Regierungsrat an die KdK, CH-Stiftung und alle Fachdirektorenkonferenzen sowie deren Unterkonferenzen?
2. Wie viele Stunden Sitzungen, inkl. Retraiten, Seminare etc., verbringen die Regierungsmitglieder in diesen Konferenzen? Und welche Aufwen- dungen (in Stunden) tätigt die Verwaltung zur Vorbereitung dieser Konferenzen?
3. Welche Beiträge zahlt der Kanton Zürich für die den Fachdirektoren- konferenzen vorgelagerten Chefbeamten-Konferenzen?
4. Wie viele Stunden Sitzungen wenden die Vertretungen des Kantons Zü- rich für diese Chef-Konferenzen auf und welche Kosten entstehen da- raus?
5. Welche weiteren Zahlungen entrichtet der Kanton Zürich für die Se- kretariate und Verwaltungen dieser Regierungs- und Verwaltungskon- ferenzen?
6. Was ist die Gesamtsumme dieser Ausgaben?
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Esther Guyer, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Gesamtschweizerisch gibt es neben der Konferenz der Kantonsregie- rungen (KdK) 14 Fachdirektorenkonferenzen, die alle kantonalen Zustän- digkeitsbereiche abdecken. Der Regierungsrat bzw. seine Direktionen sind in den Vorständen der meisten gesamtschweizerischen Konferenzen ver- treten und haben teilweise den Vorsitz inne. Auf regionaler Ebene ist der Kanton Zürich neben seiner Mitgliedschaft in der Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich assoziiertes Mitglied in der Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK), der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) und der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK). So- weit analoge regionale Fachdirektorenkonferenzen bestehen, gehört der Kanton Zürich diesen an – in der Regel den entsprechenden Fachkon- ferenzen der Ostschweiz. Die interkantonalen Regierungs- und Direk- torenkonferenzen sind wichtige Ansprechpartner der Bundesbehörden bei der Gesetzgebung und beim Vollzug in den jeweiligen Sachbereichen. Innerhalb dieser Sachbereiche kommt ihnen auch die Aufgabe der Wah- rung kantonaler Interessen gegenüber den eidgenössischen Räten, dem Bundesrat und der Bundesverwaltung zu. Gerade angesichts der zu be- obachtenden Zentralisierungstendenzen gewinnen die interkantonalen Konferenzen als Instrument der wirksamen Interessenvertretung und -wahrung an Bedeutung. Ausserdem bilden die Fachdirektorenkonferen- zen meist auch die Gefässe zur Erarbeitung von interkantonalen Kon- kordaten. Die interkantonalen Regierungs- und Direktorenkonferenzen sind mit einer Vielzahl von Aufgaben beauftragt, die im Verbund von mehreren Kantonen wirkungsvoller und kostengünstiger erfüllt werden können. Die Mitgliedschaft des Kantons Zürich steht somit im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. Es trifft zu, dass der Kan- ton Zürich dabei beachtliche Mittel für gesamtschweizerische Aufgaben zur Verfügung stellt. Dieser Aufwand trägt allerdings auch massgeblich
zur erfolgreichen Interessenvertretung des Kantons bei. So kann sich der Kanton Zürich aufgrund seiner Grösse und der entsprechenden Fach- expertise im Kanton auf interkantonaler Ebene in vielen Bereichen er- folgreich einbringen und Themenführerschaften übernehmen. Durch seine gute Vertretung in den Präsidien und Vorständen der interkanto- nalen Konferenzen kann er ferner seine Wirkungsmöglichkeiten gegen- über dem Bund verstärken. So nehmen Zürcher Regierungsmitglieder häufig als Vertretung der Kantone Einsitz in gemeinsamen Ad-hoc-Ar- beitsgruppen oder ständigen Plattformen mit dem Bundesrat oder nehmen an Anhörungen der Kommissionen der eidgenössischen Räte teil. Schliess- lich hat der Kanton Zürich ein Interesse daran, dass Aufgaben im Kom- petenzbereich der Kantone in der ganzen Schweiz – gemäss Vorgabe der Bundesverfassung – bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden und somit nicht in den Kompetenzbereich des Bundes übergeführt werden. Die ch Stiftung ist eine Stiftung der Schweizer Kantone und fördert den Brückenschlag zwischen den Sprachgemeinschaften, den Erhalt der Sprachvielfalt und der Kulturen sowie den föderalistischen Staats- gedanken. Sie organisiert ausserdem das jährlich im Januar stattfindende «Regierungsseminar», die einzige Veranstaltung, an der die Gesamtre- gierungen aller Kantone teilnehmen. Die ch Stiftung führt ausserdem die Geschäftsstelle der KdK seit deren Gründung 1993 im Mandat. Bei den Mitgliederbeiträgen an die ch Stiftung und die KdK handelt es sich um zwei separate Beiträge (siehe untenstehende Übersicht). Die KdK legt jährlich ein eigenes Budget und eine eigene Rechnung vor. Innerhalb der ch Stiftung laufen derzeit Arbeiten, um der Stiftung ein neues Profil zu geben. Dem Kanton Zürich ist es ein ausdrückliches Anliegen, dass da- bei auf eine klare und transparente – strukturelle und finanzielle – Ab- grenzung zwischen der ch Stiftung und der KdK geachtet wird. Die ch Stif- tung ist ausserdem Mieterin des Hauses der Kantone (HdK) in Bern. Seit dem Bezug im Sommer 2008 arbeiten hier die Sekretariate von 13 inter- kantonalen Regierungs- und Direktorenkonferenzen sowie Institutionen aus deren Umfeld. Die ch Stiftung betreibt das HdK, bewirtschaftet den Empfang sowie die Konferenzräume und bietet im Sinne der Nutzung von Synergien verschiedene Dienstleistungen (Übersetzungsdienst, In- formatikdienst sowie Finanz- und Personaladministration) für interkan- tonale Institutionen an. Auch die Betriebskosten des HdK werden je- weils in einem eigenen Budgetposten ausgewiesen und die Beiträge der Kantone separat in Rechnung gestellt (siehe untenstehende Übersicht).
Zu Fragen 1 und 5: Die Mitglieder des Regierungsrates setzen sich in den interkantona- len Regierungs- und Direktorenkonferenzen dafür ein, dass sich die Bei- träge der Kantone möglichst nicht erhöhen. Gemäss einer von der ch Stif- tung jährlich erstellten Übersicht zur Finanzierung der interkantonalen Regierungs- und Direktorenkonferenzen ist die Summe der Basisbeiträge aller Konferenzen zwischen den Jahren 2013 und 2018 denn auch ver- hältnismässig konstant geblieben. Im hier massgebenden Referenzjahr 2018 waren die Beitragszahlungen der Kantone mit 23,9 Mio. Franken gegenüber 2013 gar um rund Fr. 700 000 tiefer. Auch die jährlichen Basis- beiträge des Kantons Zürich waren 2018 mit insgesamt knapp 4,1 Mio. Fran- ken rund Fr. 124 400 tiefer als 2013. Die Übersicht weiter unten enthält Angaben zu den Beitragszahlun- gen des Kantons Zürich an die verschiedenen gesamtschweizerischen Re- gierungs- und Fachdirektorenkonferenzen für das Jahr 2018. Zusätzlich sind auch Angaben zu den entsprechenden regionalen Konferenzen ent- halten. Die Basis- bzw. Mitgliederbeiträge umfassen bei einigen Konfe- renzen einen Anteil für Projektaufwand, während andere Konferenzen die Projektbudgets separat führen und in Rechnung stellen. Die Verteil- schlüssel für die Beiträge der Kantone sind nicht in allen Konferenzen gleich. Häufig richten sie sich nach der mittleren Wohnbevölkerung der Kantone. Teilweise setzen sie sich aus einem für alle Mitgliederkantone gleich hohen Sockelbeitrag und einem Anteil gemäss Bevölkerungszahl zusammen. Der Regierungsrat setzt sich wo möglich und sinnvoll dafür ein, dass sich die Verteilschlüssel an dem tatsächlichen Nutzen der Kan- tone und nicht ausschliesslich nach der Bevölkerungszahl richten. In den Basis- bzw. Mitgliederbeiträgen sind die Sekretariatskosten grundsätzlich enthalten. Die interkantonalen Regierungs- und Fachdi- rektorenkonferenzen weisen einen unterschiedlichen Organisationsgrad auf. Bei Themen mit einem grossen Koordinationsbedarf, wie beispiels- weise dem Bildungsbereich, sind auch die entsprechenden Konferenz- strukturen – sprich Sekretariate – stärker ausgebaut. Es ist darauf hin- zuweisen, dass die Sekretariate der Regierungs- und Direktorenkonfe- renzen grundsätzlich sehr schlank aufgestellt sind. Zu Frage 2: Die untenstehende Übersicht enthält ebenso Angaben über die Anzahl Sitzungen (Plenarversammlungen, Ausschüsse, Arbeitsgruppen usw.) der verschiedenen interkantonalen Regierungs- und Direktorenkonferen- zen, in denen die verschiedenen Regierungsmitglieder im Jahr 2018 den Kanton Zürich vertraten. Diese Sitzungen dauern in der Regel einen hal- ben bis ganzen Tag. Zusätzlich können konferenzinterne Funktionen (Präsidium, Vorstand, Projektleitung usw.) den zeitlichen Aufwand der
verschiedenen Regierungsmitglieder entsprechend vergrössern (z. B. auch durch die Vertretung der Kantone in Dialogen und Arbeitsgruppen mit dem Bundesrat, Anhörungen in den Kommissionen der eidgenössischen Räte usw.). Entsprechend kann der Zeitaufwand aufgrund teilweise festgeschriebener Rotationsmechanismen eines Vorsitzes oder zeitlich begrenzten Projektverantwortlichkeiten in einer Regierungs- oder Di- rektorenkonferenz von Jahr zu Jahr stark schwanken. Dies gilt auch für die Mitarbeitenden der Verwaltung, welche die entsprechenden Sitzun- gen zuhanden des Regierungsrates und seiner Mitglieder betreuen oder selber in fachtechnischen Arbeitsgruppen vertreten sind oder diese leiten. In diesem Zusammenhang ist auf die Beantwortung der Anfrage KR- Nr. 7/2017 betreffend Konkordate und Interessenverbände: Nötiges und Nützliches von Unnötigem und Überflüssigen trennen zu verweisen, die Angaben zu den zeitlichen Aufwendungen der Verwaltungsmitarbei- tenden für die interkantonalen Regierungs- und Direktorenkonferen- zen für das Jahr 2016 enthält. Zu Fragen 3 und 4: Der Kanton Zürich ist auf Verwaltungsebene auch in zahlreichen fach- technischen Konferenzen kantonaler Fachverantwortlicher vertreten. Dadurch kann sich der Kanton aufgrund der grossen Fachexpertise im Kanton auf interkantonaler Ebene in vielen Bereichen erfolgreich ein- bringen und Themenführerschaften übernehmen. Der Zweck dieser fach- technischen Konferenzen ist sehr unterschiedlich und reicht von einem einfachen Erfahrungsaustausch bis zur gemeinsamen Erfüllung von öffent- lichen Aufgaben. Eine sinnvolle Abgrenzung der nachgefragten «Chef- beamtenkonferenzen» ist vor diesem Hintergrund sehr schwierig. Es ist deshalb auf die Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 7/2017 zu verweisen, die umfassende Angaben zu finanziellen und zeitlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit den fachtechnischen Konferenzen enthält. Zu Frage 6: Die Gesamtsumme der Beiträge an die interkantonalen Regierungs- und Direktorenkonferenzen belief sich 2018 auf rund 5,3 Mio. Franken. Eine verlässliche Gesamtkostenrechnung auf der Grundlage der gestell- ten Fragen ist indessen aufgrund verschiedener Abgrenzungsfragen nicht möglich.
Gesamtschweizerische interkantonale Konferenzen Gesamtschweizerische Regierungskonferenzen ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit Präsenz RR: 1 Regierungsseminar Gesamtkantonsregierungen Stiftungsratsversammlung: Vertretung durch den Vorsteher der Sicherheitsdirektion Basisbeitrag 2018: Fr. 87 921 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung Haus der Kantone (HdK) gemeinsames Dach der Sekretariate von 13 Direktorenkonferenzen, der Konferenz der Kantonsregierungen sowie 16 assoziierter Organisationen Beitrag Betriebs- Fr. 93 196 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung kosten 2018:
KdK: Konferenz der Kantonsregierungen Präsenz RR: Vertretung durch den Vorsteher der Finanzdirektion: 4× Leitender Ausschuss der Kantone / 4× Stammtisch der Kantone / 4 Plenarversammlungen / 2× Föderalismusdialog Vertretung durch die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern: 2× Europadialog / 2× Tripartite Konferenz Basisbeitrag 2018: Fr. 579 574 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung
Gesamtschweizerische Direktorenkonferenzen BPUK: Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz Vertretung durch den Vorsteher der Baudirektion Präsenz RR: 1 Plenarversammlung / 1 Hauptversammlung Basisbeitrag 2018: Fr. 125 146 Berechnungskriterium: Sockelbeitrag + mittlere Wohn bevölkerung + Anteil an die von der BPUK betreuten Konkordate
EDK: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Vertretung durch die Vorsteherin der Bildungsdirektion (Präsidium) Präsenz RR: 4 Vorstandssitzungen / 2 Plenarversammlungen / 1 Jahresversammlung Basisbeitrag 2018: Fr. 1 188 000 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung separat finanzierte Fr. 374 400 Abgeltung Diplomanerkennungen, Hochschul Projekte: konkordat, Vollzugskosten IUV, Schweizerischer Bildungsserver, Vollzugskosten FHV
EnDK: Konferenz Kantonaler Energiedirektoren Vertretung durch den Vorsteher der Baudirektion (Vorstand) Präsenz RR: 7 Vorstandssitzungen / 2 Plenarversammlungen Basisbeitrag 2018: Fr. 231 515 Berechnungskriterium: Sockelbeitrag + mittlere Wohn bevölkerung
FDK: Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren Vertretung durch den Vorsteher der Finanzdirektion (Vorstand) Präsenz RR: 5 Vorstandssitzungen / 2 Plenarversammlungen / 1 Jahresversammlung Basisbeitrag 2018: Fr. 118 789 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung
FDKL: Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz Vertretung durch den Vorsteher der Sicherheitsdirektion Präsenz RR: 2 Plenarversammlungen Kein Basisbeitrag
GDK: Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren Vertretung durch den Vorsteher der Gesundheitsdirektion (Präsidium) Präsenz RR: 8 Vorstandssitzungen / 2 Plenarversammlungen Basisbeitrag 2018: Fr. 593 737 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung separat finanzierte Fr. 231 497 Interkantonales Konkordat Hochspezialisierte Projekte: Medizin (HSM) und Beiträge Datenaustausch Prämienverbilligung
KKJPD: Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren Vertretung durch die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern (Vorstand) und den Vorsteher der Sicherheitsdirektion Präsenz RR: 4 Vorstandssitzungen / 2 Plenarversammlungen Basisbeitrag 2018: Fr. 294 892 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung separat finanzierte Fr. 278 631 Projekte:
KöV: Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs Vertretung durch die Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion (Vorstand) Präsenz RR: 3 Vorstandssitzungen / 1 Plenarversammlung / 1 Hauptversammlung Basisbeitrag 2018: Fr. 60 038 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung
KOKES: Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz Vertretung durch die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern (Vorstand) Präsenz RR: 4 Vorstandssitzungen / 4 Arbeitsausschusssitzungen Basisbeitrag 2018: Fr. 56 292 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung
KWL: Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft Vertretung durch den Vorsteher der Baudirektion Präsenz RR: 2 Plenarversammlungen Basisbeitrag 2018: Fr. 26 065 Berechnungskriterium: Sockelbeitrag + Gesamtfläche + Waldfläche + mittlere Wohn bevölkerung
LDK: Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren Vertretung durch den Vorsteher der Baudirektion Präsenz RR: 2 Arbeitstagungen / 1 Jahresversammlung Basisbeitrag 2018: Fr. 8 100 Berechnungskriterium: Sockelbeitrag + mittlere Wohn bevölkerung
RK MZF: Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr Vertretung durch den Vorsteher der Sicherheitsdirektion Präsenz RR: 1 Jahreskonferenz Basisbeitrag 2018: Fr. 54 325 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung separat finanzierte Fr. 151 857 Finanzierung Personalinformationssystem (PISA) Projekte: Zivilschutz
SODK: Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren Vertretung durch den Vorsteher der Sicherheitsdirektion (Vorstand) Präsenz RR: 6 Vorstandssitzungen / 1 Plenarversammlung / 1 Jahreskonferenz Basisbeitrag 2018: Fr. 301 100 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung
VDK: Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren Vertretung durch die Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion (Vorstand) Präsenz RR: 2 Arbeitssitzungen / 3 Vorstandssitzungen / 1 Jahresversammlung Basisbeitrag 2018: Fr. 23 800 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung
Regionale Regierungskonferenzen Metropolitankonferenz Zürich Vertretung durch die Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion (Metropolitanrat) Präsenz RR: 4 Sitzungen / 1× Metropolitankonferenz / 1 Metropolitan-Tag Basisbeitrag 2018: Fr. 121 800 Berechnungskriterium: Stimmkraft, errechnet je zur Hälfte nach der dem Metropolitanraum zugerechneten mittleren Wohnbevölkerung eines Kantons und der mittleren Wohnbevölkerung der Städte/Gemeinden des Kantons, die MKZ-Mit- glieder sind separat finanzierte Fr. 72 600 Aktionsprogramm Projekte:
Regierungskonferenz Metropolitanraum Zürich Vertretung durch die Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion Präsenz RR: 4 Sitzungen, 1 Vertiefungsanlass Basisbeitrag 2018: Fr. 12 310 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung
NWRK: Nordwestschweizer Regierungskonferenz Vertretung durch eine Delegation des Regierungsrates und die Staatsschreiberin Präsenz RR: 1 Plenarversammlung Basisbeitrag 2018: Fr. 7000 Berechnungskriterium: vertraglich festgelegter Pauschalbetrag für asso- ziierte Mitgliedschaft
ORK: Ostschweizer Regierungskonferenz Vertretung durch eine Delegation des Regierungsrates und die Staatsschreiberin Präsenz RR: 1 Plenarversammlung Basisbeitrag 2018: Fr. 10 000 Berechnungskriterium: vertraglich festgelegter Pauschalbetrag für asso- ziierte Mitgliedschaft
ZRK: Zentralschweizer Regierungskonferenz Vertretung durch eine Delegation des Regierungsrates und die Staatsschreiberin Präsenz RR: 2 Plenarversammlungen Basisbeitrag 2018: Fr. 8000 Berechnungskriterium: vertraglich festgelegter Pauschalbetrag für asso- ziierte Mitgliedschaft
Regionale Direktorenkonferenzen Nicht aufgeführt sind Konferenzen, auf die jährliche Beiträge von unter Fr. 1000 sowie ein Arbeitsaufwand von weniger als einen Arbeitstag ent- fallen. BPUK-Ost: Ostschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz Vertretung durch den Vorsteher der Baudirektion Präsenz RR: 2 Sitzungen Kein Basisbeitrag
D-EDK: Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz Vertretung durch die Vorsteherin der Bildungsdirektion Präsenz RR: 1 Sitzung Basisbeitrag 2018: Fr. 139 800 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung Die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) wurde per 31. Dezember 2018 aufgelöst. Ihre Kompetenzen und die Fi- nanzierung der Aufgaben wurden in die Erziehungsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone (EDK-Ost) übergeführt. FDK-Ost: Finanzdirektoren-Konferenz Ost Vertretung durch den Vorsteher der Finanzdirektion Präsenz RR: 2 Sitzungen Kein Basisbeitrag
GDK-Ost: Gesundheitsdirektoren-Konferenz Ost Vertretung durch den Vorsteher der Gesundheitsdirektion Präsenz RR: 2 Sitzungen Kein Basisbeitrag
OSK: Konferenz der Ostschweizer Strafvollzugskommission Vertretung durch die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern Präsenz RR: 2 Kommissionssitzungen Basisbeitrag 2018: Fr. 67 869 Berechnungskriterium: mittlere Wohnbevölkerung
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli