RRB Nr. 1182/2025
KdK, Positionsbezug zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, Stellungnahme
19 novembre 2025Tedesco2 min
Source zh.ch
KdK, Positionsbezug zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, Stellungnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. November 2025
1182. KdK, Positionsbezug zum Bundesgesetz über die Individual-
Erwägungen
besteuerung (Stellungnahme) Mit Schreiben vom 4. Juli 2025 stellte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der Konferenz der Kantons- regierungen (KdK) den Antrag, einen Positionsbezug zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (BBl 2025 2033) zu beschliessen. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2025 ersuchte die KdK die Kantonsregie- rungen um eine Mitteilung, ob der Kanton grundsätzlich damit einver- standen ist, dass die KdK zum genannten Bundesgesetz einen Positions- bezug verabschiedet. Über die Vorlage wird frühestens am 8. März 2026 abgestimmt. Die KdK-Plenarversammlung wird den Positionsbezug am 19. Dezember 2025 behandeln.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kan- tone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 10. Oktober 2025, worin Sie uns bitten, Ihnen mitzuteilen, ob wir grundsätzlich damit einverstanden sind, dass die KdK zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung einen Positionsbezug verabschiedet. Ausserdem bitten Sie uns, den Ent- wurf vom 10. Oktober 2025 für einen Positionsbezug zu prüfen und Ih- nen allfällige Änderungs- oder Ergänzungsanträge mitzuteilen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Unseres Erachtens überwiegen die Vorteile der Individualbesteue- rung, insbesondere die positiven Arbeitsmarkt- und Wachstumseffekte und die Minderung des Fachkräftemangels aufgrund des stärkeren An- reizes für die Erwerbstätigkeit beider Ehepartner sowie die bessere Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann, die Nachteile. Wir haben uns deshalb für die Einführung der Individualbesteuerung ausgesprochen (vgl. Stellungnahme des Regierungsrates vom 7. März 2023 zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung, RRB Nr. 283/2023). Aufgrund des erwähnten Regierungsratsbeschlusses lehnen wir den angestrebten Positionsbezug der KdK ab.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung der KdK vom 19. Dezember 2025 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli