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Decisione

RRB Nr. 1194/2009

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Lindau, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

12 agosto 2009Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Lindau, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. August 2009

1194. Gemeindeordnung (Lindau)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Lindau haben am 17. Mai 2009 an der Urne einer Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die Anpassun- gen an die Kantonsverfassung, an das Gesetz über die politischen Rechte und an das Volksschulgesetz sowie Einräumung von finanziellen Befug- nissen an die Planungs- und Baukommission. Die Änderungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu ge- nehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Lindau am 17. Mai 2009 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Lindau, Gemeindeverwaltung, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnli- strasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi