RRB Nr. 1195/2015
Fremdkapitalaufnahmen 2016, Ermächtigung
22 dicembre 2015Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2015
1195. Fremdkapitalaufnahmen 2016 (Ermächtigung)
Erwägungen
Das Jahr 2015 wies Fremdkapitalfälligkeiten von 225 Mio. Franken auf. Im Weiteren wurde gemäss Budget 2015 mit einem Finanzierungsbedarf von rund 675 Mio. Franken aus der Erfolgsrechnung und der Investi- tionsrechnung gerechnet. Dabei war auch eine Ziehung von 500 Mio. Franken Dotationskapital der Zürcher Kantonalbank berücksichtigt. Diese Finanzierungsbedürfnisse von insgesamt 900 Mio. Franken wur- den aus der grossen Liquidität abgedeckt. Auf eine Neuaufnahme von langfristigem Fremdkapital konnte 2015 verzichtet werden. Ende 2015 setzt sich das am Kapitalmarkt aufgenommene Fremdkapital wie folgt zusammen:
in Mio. Franken 2015 in % 2014 in % Kassenscheine 400,0 7,8 400,0 7,5 Darlehen mit festem Zinssatz 200,0 3,9 200,0 3,7 Staatsanleihen mit variablem Zinssatz 700,0 13,7 700,0 13,1 Staatsanleihen mit festem Zinssatz 3824,0 74,6 4049,0 75,7 Total 5124,0 100,0 5349,0 100,0 In Einklang mit den seinerzeitigen Vertragsbedingungen ist 2016 eine Staatsanleihe über insgesamt 500 Mio. Franken zurückzuzahlen:
Gläubiger Volumen Zins Laufzeit Staatsanleihe 500,0 Mio. Franken 2,375% 2005–03.02.2016 Nach heutiger Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf 2016 aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung rund 500 Mio. Fran- ken. Zusammen mit den Fremdkapitalfälligkeiten von 500 Mio. Franken beziffert sich der zu refinanzierende Betrag 2016 somit auf 1 Mrd. Fran- ken. Das Jahr 2016 weist indessen planerische Unsicherheiten auf. Des- halb ist eine entsprechende Reserve in die Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital einzustellen. 2016 sollen höchstens 1,25 Mrd. Franken am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Kapitalaufnahmen im mittel- und langfristigen Laufzeitenbereich sollen hierbei wie üblich in Form von öffentlichen Anleihen (in Form der Festübernahme auf kompetitiver Basis) oder Darlehen aufgenom- men werden. In Einklang mit den jeweiligen Aussichten am Kapital- markt können sämtliche Laufzeiten berücksichtigt werden, wobei mit- tel- bis langfristige Kapitalaufnahmen zu bevorzugen sind und einer ausgewogenen Fälligkeitsstaffelung gebührend Rechnung zu tragen ist.
Wie in den Vorjahren ist bei der Begebung von Staatsanleihen wieder- um ein Emissionsvolumen von mindestens 200 Mio. Franken pro Anleihe und bei Darlehen mindestens 50 Mio. Franken anzustreben. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung ist für die Aufnahme von langfristigen Mitteln der Regie- rungsrat zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen, ins- besondere zur Schaffung einer höheren Flexibilität bei der Kapitalbe- schaffung, ist die Finanzdirektion zu ermächtigen, mittel- und langfristige Fremdgelder bis zum Gesamtbetrag von höchstens 1,25 Mrd. Franken aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2016 auf dem Weg der Anleihensemission und von Darlehensaufnahmen Fremdkapital im Gesamtbetrag von höchstens 1,25 Mrd. Franken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi