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Decisione

RRB Nr. 1198/2021

Kantonaler Leitungskataster, zusätzliche gebundene Ausgabe

27 ottobre 2021Tedesco6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021

1198. Kantonaler Leitungskataster (zusätzliche Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Leitungskataster ist ein Gesamtsystem, das Teilinformationen aller Leitungswerke der Medien Abwasser, Elektrizität, Fernwärme, Gas, Kabel- und Telekommunikation sowie Wasser enthält und verfügbar macht. Er bietet eine Übersicht über die ober- und unterirdischen Leitungen, Trassen und die zugehörigen baulichen Objekte und bildet so eine wich- tige Grundlage für Planungs-, Orientierungs- und Koordinationsaufga- ben. Er wird von verschiedenen Interessierten und Betroffenen genutzt: Behörden und Verwaltungen, Privaten (Bauherrschaften, Immobilienent- wicklungsgesellschaften, Grundeigentümerschaften usw.), Planungs-, Architektur- und Ingenieurbüros, Bauunternehmen sowie Rettungs- und Sicherheitsdiensten. Die vom Kantonsrat am 25. Oktober 2021 beschlossene Änderung des Kantonalen Geoinformationsgesetzes (KGeoIG, LS 704.1) (Vorlage 5669) sowie die geplante Totalrevision der Leitungskatasterverordnung (LKV, LS 704.14) bilden die rechtliche Grundlage für einen neuen zentralen Lei- tungskataster Kanton Zürich (kantonaler Leitungskataster bzw. LK ZH), dessen Führung in der Zuständigkeit des Kantons liegt. Damit stehen nicht mehr die Gemeinden in der Pflicht, einen Leitungskataster zu betrei- ben, sondern der Kanton, namentlich die Baudirektion mit dem Amt für Raumentwicklung als zuständiges Fachamt. Das Amt für Raumentwick- lung als zuständige Stelle hat für die Neuausrichtung des Leitungskatas- ters in den Jahren 2014 bis 2020 das Grobkonzept und darauf aufbauend die Detailkonzepte sowie die neuen rechtlichen Grundlagen des kanto- nalen Leitungskatasters erarbeitet.

B. Projekt Phasen Realisierung und Einführung sowie Betrieb Durch den Abschluss der Konzeptphase ist die Neuausrichtung des kantonalen Leitungskatasters definiert und somit sind die Kosten für die Phasen Realisierung, Einführung und Betrieb abschätzbar. In der Realisierungsphase soll nun die zentrale Plattform mit Benutzerregist- rierung sowie die technische Infrastruktur des kantonalen Leitungska-

tasters aufgebaut und getestet werden. Auf dieser Plattform werden alle leitungskatasterrelevanten Informationen in einem einheitlich struktu- rierten Datenmodell dargestellt. In der anschliessenden Einführungsphase soll eine externe Geschäfts- stelle aufgebaut und betrieben werden. Rechtliche Grundlage dafür bil- det die Änderung des KGeoIG, insbesondere § 21 Abs. 1 lit. l und § 21 Abs. 2. Für die anstehenden Arbeiten und den Betrieb des Leitungskatas- ters sowie die Koordination zwischen den Eigentümerinnen und Eigen- tümern der Leitungskatasterinformationen – wie Datenlieferungen, Qua- litätsprüfungen, technische Unterstützung – wird mit einem grossen Auf- wand gerechnet, für den intern nicht genügend Mittel zur Verfügung ste- hen. Schliesslich soll nach Inkrafttreten des geänderten § 19 KGeoIG der Betrieb des kantonalen Leitungskatasters mit einer zweijährigen Aufbau- phase aufgenommen werden. In dieser wird der kantonale Leitungska- taster von der Projektorganisation begleitet. Terminplan Das Projektvorhaben wurde 2014 initialisiert und soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Der Betrieb des kantonalen Leitungskatasters startet 2024. Die folgende Tabelle beschreibt die Projektphasen mit ihren Schwerpunkten. 2014 2015–2016 2017–2021 2021–2023 ab 2024 Initialisierung Konzept Realisierung Einführung Betrieb Systemidee, Grobkonzept Detailkonzepte, Aufbau Betrieb, Projektabschluss, Neuausrichtung rechtliche Kommunikation Ablauf der zwei­ Leitungskataster Grundlagen, an Werke, jährigen Aufbau­ Prototyp, Inbetriebnahme phase, Start Testphase kantonaler Betrieb Leitungskataster

C. Bisherige Ausgabenbewilligungen Mit Verfügung des Amtes für Raumentwicklung Nr. 90/2014 wurden für das Honorar der Expertengruppe (Beratungs- und Steuerungsorgan von der Initialisierungsphase bis zum Vorliegen des Grob- und Detail- konzepts) Fr. 60 264 bewilligt. Die mit Amtsverfügung Nr. 118/2013 be- willigte Ausgabe von Fr. 145 000 und die mit Amtsverfügung Nr. 0124/ 2017 bewilligte Erhöhung um Fr. 68 937 dienten der Finanzierung einer externen Projektleitung. Die bisher bewilligten Ausgaben belaufen sich demnach auf Fr. 274 201 (einschliesslich MWSt). Dieses Mandat ist er- füllt und abgeschlossen.

D. Mehrausgaben Für die bisherigen Aufwände sind externe Kosten von Fr. 300 400 an- gefallen. Die Mehrausgaben von Fr. 26 199 sind darin begründet, dass ent- gegen den ursprünglichen Annahmen aus dem Jahr 2013 die tatsächlichen Aufwände zwischen 2014 und 2019 wesentlich umfangreicher waren. Zu- sammen mit der Expertengruppe kam das Amt für Raumentwicklung bereits im Grobkonzept überein, dass es eines neuen Lösungsansatzes bedarf, der einer Neuausrichtung und einer veränderten Aufgabenauf- teilung gegenüber der geltenden Regelung in § 15 Abs. 3 LKV entspricht. Zudem wurden drei Detailkonzepte (Modellierung, Technische Um- setzung sowie Nutzung und Organisation) anstelle eines Konzepts er- arbeitet. Für die aufwendigen Konzeptworkshops wurden die externen Experten entschädigt.

E. Zusätzliche Kosten Kosten und Finanzierung 2021 bis 2026 Die für den kantonalen Leitungskataster notwendigen Mittel belaufen sich für die Jahre 2021 bis 2026 auf insgesamt Fr. 1 260 000 und gehen zulasten der Erfolgsrechnung. Darin enthalten sind auch die Mehrkosten von Fr. 26 199 zu den bisherigen Ausgabenbewilligungen. 1. Projektkosten (in Franken) Erfolgs­rechnung Investitions­ Total rechnung Mehrkosten aus den Jahren 2014 bis 2019 26 199 Phase Realisierung (Aufbau Plattform 160 000 Leitungskataster) Phase Einführung 220 000 Externe Geschäftsstelle November 2021 290 000 bis Dezember 2023 Total Projektkosten 536 199 160 000 696 199

2. Betrieb (Januar 2024 bis Dezember 2026) (in Franken) Erfolgs­rechnung Investitions­ Total rechnung Betrieb 126 000 Externe Geschäftsstelle 320 000 Total Betrieb (2024–2026) 446 000 446 000

3. Gesamtkosten (in Franken) Erfolgs­rechnung Investitions­ Total rechnung Projektkosten (2021–2023) 536 199 160 000 696 199 Betriebskosten (2024–2026) 446 000 446 000 Reserve 117 801 117 801 Total 1 100 000 160 000 1 260 000

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 32 600. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Kapitalfolgekosten/Jahr Kosten Nutzungsdauer Abschreibungen Kalk. Zinsen Total in Franken in Jahren in Franken in Franken in Franken 160 000 5 32 000 600 32 600

Die Kosten, welche die Erfolgsrechnung betreffen, sind im Budget 2021 und im Budgetentwurf 2022 enthalten sowie im Konsolidierten Entwick­ lungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 eingestellt. Die Investitionskos- ten sind weder im Budget 2021 noch im KEF 2022–2025 enthalten und können innerhalb der Leistungsgruppe nicht kompensiert werden. Die vorliegenden Ausgaben dienen der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages gemäss den geänderten §§ 19 und 21 KGeoIG in Verbindung mit §§ 5, 6 und 15 LKV bezüglich des Erlasses von Ausführungsvorschriften für den Leitungskataster. Die Kosten sind deshalb gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Langfristig sind ab dem Jahr 2027 mit jährlichen Kosten von Fr. 50 000 für den Betrieb und Fr. 100 000 für die externe Geschäftsstelle des kan- tonalen Leitungskatasters zu rechnen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird mit der Umsetzung des kantonalen Leitungs- katasters 2021 bis 2026 beauftragt.

II. Für den kantonalen Leitungskataster wird zu den Ausgabenbewilli- gungen gemäss Verfügungen des Amtes für Raumentwicklung Nrn. 118/ 2013, 90/2014 und 124/2017 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 260 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raument- wicklung, bewilligt. Davon gehen Fr. 1 100 000 zulasten der Erfolgsrech- nung und Fr. 160 000 zulasten der Investitionsrechnung. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 534 201.

III. Die Ausgabenbewilligung gemäss Dispositiv II steht unter dem Vorbehalt, dass die Änderung des Kantonalen Geoinformationsgesetzes gemäss Vorlage 5669 in Kraft tritt.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli