RRB Nr. 1205/2015
Einigungsamt, Amtsdauer 2015-2019, Ergänzungswahl
22 dicembre 2015Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2015
1205. Einigungsamt (Ergänzungswahl)
Erwägungen
Mit RRB Nr. 581/2015 wurden das Einigungsamt und die tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben (TPK) für die Amtsdauer 2015–2019 neu bestellt. Mit Ausnahme von Herrn lic. phil. Markus Hungerbühler (Beisitzer-Stellvertreter der Arbeitgeberseite im Eini- gungsamt) haben alle Beisitzerinnen und Beisitzer des Einigungsamtes auch Einsitz in der TPK. Es kann kantonale Geschäfte geben, bei denen sowohl das Einigungs- amt als auch die TPK mitzuwirken haben. In solchen Geschäften sind Interessenkonflikte denkbar, wenn in beiden Kommissionen mehrheit- lich dieselben Personen Einsitz haben. Um solchen Interessenkonflikten vorzubeugen, ist es sinnvoll, für das Einigungsamt zusätzliche Beisitze- rinnen und Beisitzer zu wählen. Gemäss § 6 des Gesetzes über das kan- tonale Einigungsamt (LS 821.5) wählt der Regierungsrat die Mitglieder des Einigungsamtes und die erforderliche Zahl von Ersatzleuten (Bei- sitzer-Stellvertreterinnen und -vertretern) für eine Amtsdauer von vier Jahren. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Anzahl Ersatzleute vor, und sofern erforderlich, kann der Regierungsrat Ergänzungswahlen vor- nehmen. Die Zusammensetzung der TPK ist in der Verordnung über die tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben und die Kontroll- behörde gemäss Entsendegesetz (LS 823.41) geregelt. Gemäss deren § 1 setzt sich die TPK aus je vier Vertreterinnen und Vertretern der Arbeit- geberschaft, der Arbeitnehmerschaft sowie von Staat und Gemeinden zusammen. Eine Zuwahl in die TPK ist somit nicht ohne Verordnungs- änderung möglich. Die Wahl weiterer Beisitzer-Stellvertreterinnen und -vertreter in das Einigungsamt ist somit erforderlich und zweckmässig. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen kann festgehalten werden, dass eine grössere Anzahl von Beisitzer-Stellvertreterinnen und -vertretern keine Mehr- ausgaben verursacht, da die Beisitzer-Stellvertreterinnen und -vertreter nicht pauschal, sondern nach Aufwand entschädigt werden.
Zur Gewinnung von zusätzlichen Mitgliedern wurden die interessier- ten Kreise eingeladen, Vorschläge zu unterbreiten. Von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wurden je zwei Kandidaturen eingereicht: – Karin Lenzlinger Diedenhofen, Dr. oec. HSG, Präsidentin der Zürcher Handelskammer, Vorstandsmitglied economiesuisse sowie Delegierte des Verwaltungsrates und Mitinhaberin von Lenzlinger Söhne AG – Kira Ciara Ann Spreng Binder, lic. iur. LLM, Rechtsanwältin beim Verband Zürcher Handelsfirmen – Dominik Dietrich, Regionalsekretär der Gewerkschaft Medien und Kommunikation syndicom – Daniel Zoricic Bühler, Regionalsekretär Zürich-Schaffhausen der Gewerkschaft syna Diese Kandidaturen wurden unter fachlichen und regionalen Gesichts- punkten geprüft. Den Wahlvorschlägen kann zugestimmt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 werden als zusätzliche Bei- sitzer-Stellvertreterinnen und -vertreter in das Einigungsamt gewählt: – Dr. oec. HSG Karin Lenzlinger Diedenhofen, Lenzlinger Söhne AG, Grossrietstrasse 7, 8606 Nänikon – Kira Ciara Ann Spreng Binder, lic. iur. LLM, Rechtsanwältin, See- gartenstrasse 2, 8008 Zürich – Dominik Dietrich, Stauffacherstrasse 60, Postfach, 8026 Zürich – Daniel Zoricic Bühler, Albulastrasse 55, 8048 Zürich
II. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi