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Decisione

RRB Nr. 1209/2016

Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung), Änderung, Schreiben an das EFD

14 dicembre 2016Tedesco4 min

Source zh.ch

Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung), Änderung, Schreiben an das EFD

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2016

1209. Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung;

Erwägungen

Änderung, Vernehmlassung) Das Eidgenössische Finanzdepartement eröffnete am 23. September 2016 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Verordnung über die Ver- rechnungssteuer (Verrechnungssteuerverordnung, VStV, SR 642.211). Mit dieser Vorlage soll ein Anreiz dafür geschaffen werden, dass inländische Konzerne ihre Finanzierungstätigkeiten vermehrt in der Schweiz aus- üben. Nimmt eine inländische Konzerngesellschaft Fremdkapital auf, fällt auf den darauf geschuldeten Zinszahlungen grundsätzlich die Schweizer Verrechnungssteuer an. Davon ausgenommen sind zwischen Konzern- gesellschaften bestehende Guthaben (Art. 14a Abs. 1 VStV). Diese Aus- nahme ist allerdings nach geltendem Recht nicht anwendbar, wenn eine inländische Konzerngesellschaft Obligationen einer zum gleichen Kon- zern gehörenden ausländischen Gesellschaft garantiert (Art. 14a Abs. 3 VStV). Damit soll verhindert werden, dass die über solche Obligationen aufgenommenen Mittel auf dem Weg der konzerninternen Finanzierung in die Schweiz fliessen. Wegen der Belastung von Zinsen mit der Verrechnungssteuer finden konzerninterne Finanzierungstätigkeiten heute häufig in ausländischen Konzerngesellschaften statt. Dadurch entgehen der Schweiz Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Aufgrund der internationalen Entwicklungen, namentlich wegen ver- schärfter Substanzanforderungen, neuer Verrechnungspreisrichtlinien und der länderbezogenen Berichterstattung muss zudem damit gerechnet wer- den, dass Finanzierungsaktivitäten, die in substanzschwachen Finanzge- sellschaften ausgeübt werden, von ausländischen Steuerverwaltungen vermehrt kritisch geprüft und gegebenenfalls steuerlich nicht mehr an- erkannt werden. Um dies zu verhindern, müssten inländische Konzerne inskünftig ihre ausländischen Finanzierungsstrukturen mit zusätzlichen Aufgaben ausstatten. Damit würden Arbeitsplätze und Funktionen von der Schweiz ins Ausland verlagert. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, schlägt der Bundesrat vor, Abs. 2 und 3 von Art. 14a VStV anzupassen. Neu soll die in Art. 14a Abs. 1 VStV für konzerninterne Guthaben vorgesehene Ausnahme von der Verrechnungssteuer auch anwendbar sein, wenn eine inländische Kon- zerngesellschaft eine Obligation einer ausländischen Konzerngesellschaft garantiert. Vorausgesetzt ist, dass die ausländische Konzerngesellschaft

höchstens Mittel im Umfang ihres Eigenkapitals an die inländische Kon- zerngesellschaft weiterleitet (Art. 14a Abs. 3 VStV gemäss Vernehmlas- sungsvorlage). Übersteigen die von der ausländischen an die inländische Konzerngesellschaft weitergeleiteten Mittel den Umfang des Eigenkapi- tals der ausländischen Konzerngesellschaft, ist Art. 14a Abs. 1 VStV nicht anwendbar. Neu soll zudem der Kreis der von Art. 14a Abs.1 VStV erfassten Kon- zerngesellschaften nicht nur vollkonsolidierte, sondern auch teilkonsoli- dierte Gesellschaften (z. B. Joint Venture mit Beteiligungsanteil von 50%) umfassen (Art. 14a Abs. 2 VStV gemäss Vernehmlassungsvorlage). Die Verordnungsänderung soll im ersten Semester 2017 in Kraft treten.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zu- stellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Dokument an vernehmlas- sungen@estv.admin.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 23. September 2016, mit dem Sie uns den Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Verrech- nungssteuer (Konzernfinanzierung) zur Stellungnahme unterbreitet ha- ben. Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äus- sern uns wie folgt: Wir begrüssen, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen eine Ver- besserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die konzerninterne Finanzierung von inländischen Konzernen erzielt wird. Inländische Kon- zerne können damit die konzerninterne Finanzierung zu international wettbewerbsfähigen Bedingungen im Inland vornehmen. Indem ausländische Konzerngesellschaften Mittel aus einer von einer inländischen Konzerngesellschaft garantierten Obligation höchstens im Umfang ihres Eigenkapitals ohne Verrechnungssteuerfolgen an die inlän- dische Konzerngesellschaft weiterleiten können, bleibt der Sicherungs- zweck der Verrechnungssteuer erhalten. Zusammen mit der Unterneh- menssteuerreform III, namentlich der dort vorgesehenen zinsbereinig- ten Gewinnsteuer auf überdurchschnittlichem Eigenkapital, kann sich diese Massnahme positiv auf Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Schweiz und damit auch auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden auswirken. Personelle Auswirkungen sind weder beim Bund noch bei den Kantonen und Gemeinden zu erwarten. Wir stimmen daher der Änderung der Verordnung über die Verrech- nungssteuer (Konzernfinanzierung) zu.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanz- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi