RRB Nr. 1210/2018
Fremdkapitalaufnahmen 2019, Ermächtigung
12 dicembre 2018Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2018
1210. Fremdkapitalaufnahmen 2019 (Ermächtigung)
Erwägungen
Das Jahr 2018 wies Fremdkapitalfälligkeiten von 207 Mio. Franken auf. Im Weiteren wurde gemäss Budget 2018 mit einem Finanzierungsbedarf von rund 375 Mio. Franken aus der Erfolgsrechnung und der Investitions- rechnung gerechnet. Diese Finanzierungsbedürfnisse von rund 600 Mio. Franken wurden mit zwei Anleihen über insgesamt 490 Mio. Franken und kurzfristigen Aufnahmen am Geldmarkt abgedeckt. Ende 2018 setzt sich das am Kapitalmarkt aufgenommene Fremdkapital wie folgt zu- sammen: in Mio. Franken 2018 in % 2017 in % Kassenscheine 400 9,9 400 10,7 Darlehen mit festem Zinssatz 50 1,3 250 6,7 Staatsanleihen mit variablem Zinssatz 0 0,0 0 0,0 Staatsanleihen mit festem Zinssatz 3582 88,8 3099 82,6 Total 4032 100,0 3749 100,0 In Einklang mit den seinerzeitigen Vertragsbedingungen ist 2019 eine Staatsanleihe über 250 Mio. Franken zurückzuzahlen. Damit beziffern sich die Fremdkapitalfälligkeiten 2019 auf insgesamt 250 Mio. Franken: Gläubiger Volumen Zins Laufzeit Staatsanleihe 250 Mio. Franken 0,5% 2013 – 6. Juni 2019 Nach heutiger Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf 2019 aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung rund 800 Mio. Fran- ken (Stand Novemberbrief). Zusammen mit den Fremdkapitalfälligkei- ten von 250 Mio. Franken beziffert sich der zu refinanzierende Betrag 2019 somit auf 1,05 Mrd. Franken. Das Jahr 2019 weist wiederum planerische Unsicherheiten auf. Deshalb ist eine entsprechende Reserve in die Er- mächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital einzustellen. 2019 sollen höchstens 1,25 Mrd. Franken am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Kapitalaufnahmen im mittel- und langfristigen Laufzeitenbereich sol- len hierbei wie üblich in Form von öffentlichen Anleihen (in Form der Festübernahme auf kompetitiver Basis) oder Darlehen aufgenommen werden. In Einklang mit den jeweiligen Aussichten am Kapitalmarkt können sämtliche Laufzeiten berücksichtigt werden, wobei mittel- bis langfristige Kapitalaufnahmen zu bevorzugen sind und einer ausgewoge-
nen Fälligkeitsstaffelung gebührend Rechnung zu tragen ist. Wie in den Vorjahren ist bei der Begebung von Staatsanleihen wiederum ein Emis- sionsvolumen von mindestens 200 Mio. Franken pro Anleihe und bei Dar- lehen mindestens 50 Mio. Franken anzustreben. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (LS 611) ist für die Aufnahme von langfristigen Mitteln der Regierungsrat zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen, insbesondere zur Schaffung einer höheren Flexibilität bei der Kapital- beschaffung, ist die Finanzdirektion zu ermächtigen, mittel- und lang- fristige Fremdgelder bis zum Gesamtbetrag von höchstens 1,25 Mrd. Fran- ken aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2019 auf dem Weg der An- leihensemission und von Darlehensaufnahmen Fremdkapital im Gesamt- betrag von höchstens 1,25 Mrd. Franken aufzunehmen und die Konditio- nen zu vereinbaren.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli