RRB Nr. 1212/2013
Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Projekt "Anschluss" des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks, SAH, Objektkredit, Freigabe
30 ottobre 2013Tedesco4 min
Source zh.ch
Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Projekt "Anschluss" des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks, SAH, Objektkredit, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Oktober 2013
1212. Rahmenkredit für Integrationsprojekte
Erwägungen
(Projekt «Anschluss» des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks [SAH])
Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2008 ist das Ausländergesetz vom 16. Dezember 2005 (AuG; SR 142.20) in Kraft. Gemäss Art.12 Bst. b und c der Verord- nung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) kommen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistun- gen. 2008 richtete der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. Dezem- ber 2007 vorläufig aufgenommen waren, einen einmaligen Betrag von ins- gesamt rund 30 Mio. Franken aus. Davon gingen 16,7 Mio. Franken an den Kanton Zürich. Gestützt auf das frühere Finanzhaushaltsrecht (vgl. Übergangsbestim- mungen zum Inkraftsetzungsbeschluss des CRG [OS 63, 134]) bewilligte der Regierungsrat dafür einen Rahmenkredit für kantonale Integrations- projekte zulasten der Erfolgsrechnung des Kantonalen Sozialamts, Leis- tungsgruppe Nr. 3500 (RRB Nr. 1714/2008). Mit Beschluss Nr. 631/2013 ordnete der Regierungsrat an, dass die zulasten des Rahmenkredits für Integrationsprojekte bis Ende 2013 abge- wickelten Projekte durch das Kantonale Sozialamt abzurechnen und der mit RRB Nr. 1741/2008 bewilligte Rahmenkredit zu schliessen sei. Gleichzeitig wurde zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, ein neuer Rahmenkredit von 9 Mio. Franken be- willigt (rund 3,2 Mio. Franken aus dem noch nicht beanspruchten Teil des mit RRB Nr. 1741/2008 bewilligten Rahmenkredits und rund 5,9 Mio. Franken aus den nicht verwendeten Restbeträgen der jährlichen Integ- rationspauschale des Bundes). Die Zuständigkeit für die Verwendung und Verbuchung der Integrationspauschalen des Bundes wurde vom Regierungsrat ab 1. Januar 2014 auf die Fachstelle für Integrationsfra- gen übertragen. Der Regierungsrat beschliesst über die Beiträge an die Projekte und gibt die entsprechenden Objektkredite frei.
Projekt «Anschluss» des SAH Mit Eingabe vom 9. September 2013 reichte das SAH das Projekt- gesuch mit den Projektunterlagen ein und ersucht um Weiterführung und Unterstützung des Projekts. Die Fachstelle für Integrationsfragen hat das Gesuch geprüft und empfiehlt die Weiterführung und Unter- stützung. «Anschluss» richtet sich an anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Auf- genommene im Alter von 16 bis 25 Jahren. Das Programm ist auf lern- gewohnte und lernungewohnte Personen ausgerichtet, die über keine ab- geschlossene oder keine in der Schweiz anerkannte Berufsausbildung verfügen. Die Konfrontation mit neuen Berufsbildungsstrukturen, die sich erheblich von denen des Herkunftslandes unterscheiden, erschwert eine Integration in Regelstrukturen wie das staatliche Berufsbildungs- system erheblich. Das Programm nimmt sich mit besonderem Blick auf die sprachliche Förderung sowie die berufliche und soziale Vernetzung der besonderen Lage dieser Menschen an. Mit gezielten und prozessorientierten Mass- nahmen sollen Perspektiven für eine spätere berufliche Integration ge- schaffen und der bestehenden ungünstigen Integrationsprognose aktiv und nachhaltig entgegengewirkt werden. Das Programm umfasst im Wesentlichen: – Eintrittsphase: – Standortbestimmung und Abklärung – Hauptphase: – Förderung der Deutschkenntnisse, – Bearbeitung schulischer Schwächen, – gezielte Coachings, Bewerbungstraining, – Lehrstellensuche und -vermittlung. – Nachbetreuung: – Nachcoaching am Arbeitsplatz oder in der Lehre – Schlussbericht, Falldokumentation Die Fachstelle für Integrationsfragen begleitet das Programm der SAH seit 2012 (vgl. auch RRB Nrn. 249/2012 und 335/2013). Das SAH wurde verpflichtet, die Zuweisung der Teilnehmenden über die Triage- stelle der Stiftung Chance vorzunehmen. Ebenso wurde das SAH ver- pflichtet, die Kriterien, die für die Begleitung einer beruflichen Grund- ausbildung ausschlaggebend sind, sowie die Begleitung selber mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt abzustimmen.
Für die Weiterführung des Angebotes soll mit 20 Jahresprogramm- plätzen zu Fr. 28 473 pro Platz auf der Grundlage der Projektunterlagen ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 1 138 910 bewilligt werden. Der Be- trag gewährleistet die Durchführung des Programms von Januar 2014 bis Dezember 2015. Die Finanzierung über zwei Jahre ist durch den Rah- menkredit gesichert. Die Angebote zu den Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogrammen (BBIP) werden für die Jahre ab 2016 neu ausgeschrieben. Die Beiträge sind im Entwurf zum Budget 2014 und im KEF 2014–2017 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integra- tionsfragen, enthalten. Das Controlling erfolgt im Rahmen der BBIP durch die Fachstelle für Integrationsfragen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Beitrag für kantonale Integrationsprojekte wird aus dem Rah- menkredit gemäss RRB Nr. 631/2013 ein Objektkredit von Fr. 1 138 910 für das Projekt «Anschluss» des SAH zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, freigegeben.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi