RRB Nr. 1215/2018
Stadt Zürich, Albisstrasse HVS 383, Einmündungsbereiche Widmer- und Studackerstrasse, Projektgenehmigung
12 dicembre 2018Tedesco4 min
Source zh.ch
Stadt Zürich, Albisstrasse HVS 383, Einmündungsbereiche Widmer- und Studackerstrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2018
1215. Strassen (Zürich, Albisstrasse HVS 383)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 23. Oktober 2018 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Verlegung zweier Bushaltestellen in die Albisstrasse, im Abschnitt Widmer- bis Studackerstrasse in Zürich (Bau Nr. 17 066), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zu- sicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Albisstrasse ist eine Hauptverkehrsstrasse (HVS 383). Über sie verläuft eine regionale Radroute. Das Projekt sieht vor, die Bushaltestelle «Dangelstrasse» von der Widmer-, und die Bushaltestelle «Wollishofen» von der Studacker- in die Albisstrasse Fahrtrichtung stadteinwärts zu verlegen und behindertenge- recht zu erstellen. Die Bushaltestelle «Dangelstrasse» kommt dabei nach der Einmündung Widmer-, die Bushaltestelle «Wollishofen» vor der Ein- mündung Studackerstrasse zu liegen. Die Massnahmen werden durch die ab dem Fahrplanwechsel 2018 vorgesehene Verlängerung der Buslinien Nrn. 184 und 185 bis zum Bahnhof Wollishofen ausgelöst. Da die Anpas- sungen wegen Verzögerungen bis zum Fahrplanwechsel nicht umgesetzt werden konnten, ist der Baubeginn unmittelbar nach dem Vorliegen der Projektgenehmigung vorgesehen. Das Vorhaben wird im Zuge des kom- munalen Strassenprojektes Staubstrasse (Bau Nr. 14 113) ausgeführt. Mit Schreiben vom 7. August 2018 hat das AFV seine Begehren zum Projekt geäussert. Das Projekt war in Bezug auf Art. 104 Abs. 2bis KV (LS 101) noch zu überprüfen. Am 5. September 2018 hat das Tiefbauamt der Stadt Zürich einen Leistungsnachweis nachgereicht. Die Buslinien 184 und 185 verkehren je im Halbstundentakt. Das heisst, pro Stunde ist mit vier Fahrten pro Richtung zu rechnen. Der durchschnittliche tägliche Ver- kehr auf der Albisstrasse beträgt rund 8000 Fahrzeuge. Die Stadt Zürich legt in ihrem Nachweis dar, dass die Bushaltestellen ohne eine Leistungs- einbusse auf der Albisstrasse erstellt werden können. Die neue Bushalte- stelle «Dangelstrasse» wird überholbar ausgestaltet. Die neue Bushalte- stelle «Wollishofen» kommt aus Platzgründen und wegen der Umsteige- beziehungen direkt vor der Lichtsignalanlage (LSA) bei der Studacker- strasse zu liegen und kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht
überholbar ausgestaltet werden. Wenn sich ein Bus anmeldet, wird die Grünzeit an der LSA entsprechend verlängert, sodass der motorisierte Individualverkehr (MIV) vor dem Bus durchfahren und der Bus ohne zusätzlichen Halt die Haltestelle anfahren kann. Anschliessend schaltet die LSA für eine durchschnittliche Anhaltedauer eines Busses (Erfah- rungswerte der Verkehrsbetriebe Zürich) auf Rot. Die Stadt Zürich kann nicht vollkommen ausschliessen, dass ein Bus an der Haltestelle gelegent- lich länger als die übliche Zeit stehen bleiben muss. Da die Haltestelle jedoch höchstens viermal pro Stunde (Halt auf Verlangen) angefahren wird, ist gesamthaft betrachtet dennoch kein negativer Einfluss auf die Leistungsfähigkeit für den MIV zu erwarten. Weiter kommt dem MIV zugute, dass die bisher erforderliche Rotphase bei der LSA für die Aus- fahrt der Buslinien 184 und 185 aus der Studackerstrasse vollständig entfällt. Das Projekt entspricht somit den Anforderungen von Art. 104 Da mit dem Projekt die Oberfläche der Albisstrasse nur geringfügig und ohne weitere Auswirkungen auf die Umgebung verändert wird, hat die Stadt Zürich auf die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens ge- mäss § 13 StrG sowie auf die Planauflage gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 5 StrG verzichtet. Das Vorhaben wurde vom Stadtrat mit Be- schluss Nr. 964 am 21. November 2018 festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten des Projektes betragen voraussichtlich rund Fr. 1 960 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendun- gen zulasten der Baupauschale betragen rund Fr. 413 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung des Plans über das ausgeführte Bau- werk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanz- controllingverordnung (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Verlegung der Bushaltestellen «Dangelstrasse» und «Wollishofen» in die Albisstrasse, im Abschnitt Widmer- bis Studackerstrasse, wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassen- gesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli