RRB Nr. 1216/2011
Gemeindewesen, Zweckverband Planungsgruppe Glattal, Statuten, Änderung, Genehmigung
5 ottobre 2011Tedesco3 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Planungsgruppe Glattal, Statuten, Änderung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2011
1216. Gemeindewesen (Zweckverband Planungsgruppe Glattal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandssta- tuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Dübendorf, Fällanden, Kloten, Maur, Nürensdorf, Opfikon, Rümlang, Schwerzen- bach, Volketswil, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen sind 1977 über- eingekommen, sich unter der Bezeichnung «Zürcher Planungsgruppe Glattal» als regionale Planungsvereinigung gemäss Planungs- und Bau- gesetz zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen (RRB Nr. 3012/ 1977). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demo- kratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Teilrevision zu unterziehen. Im Weiteren soll die Politische Gemeinde Greifensee in den Zweckverband aufge- nommen werden. Zwischen dem 2. November 2010 und dem 24. Juni 2011 haben die zu- ständigen Gemeindeorgane der 14 Verbandsgemeinden der Teilrevision der Verbandsstatuten zugestimmt. Die Bezirksräte Bülach, Dielsdorf und Uster haben bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden.
3. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Ausgestaltung des Initiativ- und des Referendumsrechts gemäss den Vorgaben der Kan- tonsverfassung. Die geltenden Statuten aus dem Jahre 2006 beschrän- ken das Initiativrecht auf Gegenstände des fakultativen Referendums. Neu erstreckt sich das Initiativrecht auch auf Gegenstände des obligato- rischen Referendums, wozu insbesondere auch Kreditgeschäfte ab einer bestimmten Höhe gehören. Ebenso wurde der Anwendungsbereich des
fakultativen Referendums auf alle Beschlüsse der Delegiertenver- sammlung erweitert, wobei einige wenige Geschäfte davon ausgenom- men sind. Im Weiteren werden die Finanzkompetenzen der Verbands- organe angepasst. Neu sind einmalige Ausgaben ab Fr. 800 000 der Urnenabstimmung unterstellt, bisher lag die Grenze bei Fr. 1 000 000. Die Gemeinde Greifensee wird neu in den Zweckverband aufgenom- men. Damit verbunden ist eine Reihe von Anpassungen an den Sta- tuten (Art. 1, 24 und 26a). Die teilrevidierten Statuten geben, soweit ersichtlich, zu keinen recht- lichen Einwendungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung der Statuten des Zweckverbands Planungsgruppe Glattal wird genehmigt.
II. Mitteilung an – die Geschäftsleitung der Zürcher Planungsgruppe Glattal, Sekreta- riat, Neuhofstrasse 34, Postfach, 8600 Dübendorf, – die Stadträte – Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf, – Opfikon, Postfach, 8152 Glattbrugg, – Kloten, Kirchgasse 7, Postfach 1036, 8302 Kloten, – die Gemeinderäte – Bassersdorf, Karl Hügin-Platz, 8303 Basserdorf, – Dietlikon, Postfach, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, – Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, – Greifensee, Im Städtli 3, Postfach 68, 8606 Greifensee, – Maur, Zürichstrasse 8, 8124 Maur, – Nürensdorf, Kanzleistrasse 2, Postfach, 8309 Nürensdorf, – Rümlang, Glattalstrasse 201, Postfach, 8153 Rümlang, – Schwerzenbach, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach, – Volketswil, Zentralstrasse 5, 8604 Volketswil, – Wallisellen, Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen, – Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, Postfach, 8306 Brüttisellen,
– die Bezirksräte – Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, – Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, – sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli