RRB Nr. 122/2019
Eidgenössische Volksabstimmung vom 10. Februar 2019, Ergebnisse, Publikation
13 febbraio 2019Tedesco2 min
Source zh.ch
Eidgenössische Volksabstimmung vom 10. Februar 2019, Ergebnisse, Publikation
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Februar 2019
122. Eidgenössische Volksabstimmung vom 10. Februar 2019;
Erwägungen
Ergebnisse, Publikation Am 10. Februar 2019 fand die eidgenössische Volksabstimmung über fol- gende Vorlage statt: Volksinitiative vom 21. Oktober 2016 «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» (BBl 2018, 3501) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezem- ber 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1) sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert einer Frist von drei Tagen nach Ver- öffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat be- treffend diese Volksabstimmung schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen. Die Abstimmungsproto- kolle sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist der Bun- deskanzlei zuzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Fe- bruar 2019 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amts- blatt veröffentlicht (ABl 2019-02-15).
II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.
III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli