RRB Nr. 1224/2012
Notariatsgebührenverordnung, Änderung, Inkraftsetzung
28 novembre 2012Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2012
1224. Notariatsgebührenverordnung,
Erwägungen
Änderung vom 24. September 2012 (Inkraftsetzung) Mit Beschluss vom 24. September 2012 änderte der Kantonsrat die Notariatsgebührenverordnung vom 9. März 2009, indem er § 4 Abs. 1 lit. f neu einfügte. Diese Bestimmung sieht vor, dass für Sicherstellungen von Darlehen und Guthaben infolge Umwandlung früherer Investitions- beiträge und Darlehen des Kantons und der Gemeinden im Sinne von §§ 28–30 des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes vom 2. Mai 2011 keine Gebühren erhoben werden. Weiter hat der Kantonsrat festgelegt, dass der Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu bestimmen hat. Nachdem die Rechtsmittelfrist ungenutzt verstrichen ist, soll die Änderung der Notariatsgebührenverordnung auf den 1. März 2013 in Kraft treten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 24. September 2012 der Notariatsgebührenver- ordnung vom 9. März 2009 wird auf den 1. März 2013 in Kraft gesetzt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen An- trag und dessen Begründung erhalten.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I in der Geset- zessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi