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Decisione

RRB Nr. 125/2016

Strassen, Zürich, Kornhausstrasse RVS 30050, Projektgenehmigung

17 febbraio 2016Tedesco3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Februar 2016

125. Strassen (Zürich, Kornhausstrasse RVS 30050)

Erwägungen

Mit Schreiben, das am 5. November 2015 hierorts eingegangen ist, unter- breitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Kornhaus- strasse im Bereich der Bushaltestelle «Nordstrasse», Zürich (Bau Nr. 08 100), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusi- cherung der Anrechenbarkeit der Kosten an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die drei Haltestellen «Nordstrasse» im Bereich der Kreuzung Kornhaus-/Nordstrasse an den Fahrbetrieb mit Doppel- gelenk-Trolleybussen anzupassen (Verlängerung der Bushaltestellen) und behindertengerecht auszubauen. Im Zuge der Bauarbeiten soll zudem der Strassenbelag erneuert werden. Die Radroute entlang der Kornhaus- strasse wird bis anhin auf einem kombinierten Rad- und Gehweg ge- führt. Diese Verkehrsführung wird neu auch über den Kreuzungsbereich der Nordstrasse weitergeführt. Die Einmündung der Schindlerstrasse in die Kornhausstrasse wird neu als Gehwegüberfahrt ausgebildet. Im Be- reich der Kornhausstrasse Süd wird ein neuer Fussgängerstreifen mit Mit- telinsel erstellt. Die beiden Fussgängerstreifen an der Nordstrasse wer- den leicht verschoben. Der Baubeginn ist für den Juni 2016 vorgesehen. Mit Schreiben vom 3. Juli 2013 nahm das AFV im Rahmen der Begeh- rensäusserung nach § 45 StrG zum Vorhaben Stellung. Das Projekt wurde entsprechend bereinigt. Die Leistungsfähigkeit der Kornhausstrasse wird durch die geplanten baulichen Massnahmen nicht beeinflusst. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 ff. StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist sind zwei Einsprachen gegen das Projekt eingegangen, aus denen sich verschiedene untergeordnete Änderungen des Projekts ergeben haben. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 158 vom 25. Februar 2015 wurde das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Kornhausstrasse betragen voraussichtlich rund Fr. 3 242 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Wer- ke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 328 000. Da- von betragen die Kosten für den öV-Anteil des Baus rund Fr. 110 000.

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrech- nung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erneuerung der Kornhausstrasse im Bereich der Bushaltestellen «Nordstrasse» in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zü- rich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi