RRB Nr. 126/2009
Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Regensberg, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
28 gennaio 2009Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2009
126. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Regensberg)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Re- gierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Regensberg haben am 28. September 2008 an der Urne einer Totalrevision der Gemeinde- ordnung zugestimmt. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die Durchführung der Erneuerungswahlen der Schulpflege mit gedruckten Wahlvorschlägen und Anpassungen an die neue Volksschulgesetzgebung. Die Änderungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Regens- berg am 28. September 2008 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.
II. Mitteilung an die Primarschulpflege Regensberg (Präsidentin: Hanna Hinnen, Im Höfli 159, 8158 Regensberg), den Bezirksrat Diels- dorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, an die Direktion der Justiz und des Innern und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi