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Strassen, Gemeinde Fischenthal, 804 Hulfteggstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Februar 2013

126. Strassen (Fischenthal, 804 Hulfteggstrasse, Strasseninstandsetzung,

Erwägungen

Ausgabenbewilligung) Der in den 70er-Jahren neu erstellte Oberbau der 804 Hulfteggstrasse im 1,9 km langen Abschnitt Steg bis Tannenbergbächli (km 0.000–1.900) ist dringend sanierungsbedürftig. Die vorhandenen Belagsschichten weisen sehr unterschiedliche Stärken (12–25 cm) auf und sind teilweise auf einer Schottertränkung aufgebaut. Die Fahrbahnoberfläche weist Randverdrückungen, verschiedene Rissbilder, Ausmagerungen, Aus- körnungen, offene Nähte und defekte Randabschlüsse auf. Als letzte Massnahme wurde 1989 eine Oberflächenbehandlung durchgeführt. Auftretende Schäden wurden laufend provisorisch repariert. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes stehen zur Erhaltung der noch intakten Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit folgende Massnahmen an: – Ersetzen/Sanieren der beschädigten Randabschlüsse; – Ersetzen alter, defekter Schachtarmaturen; – Einbau einer neuen Tragschicht (örtlich) sowie ganzflächig einer neuen Deckschicht. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2013 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 14. Januar 2013 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 200 000 Nebenarbeiten 100 000 Technische Arbeiten 80 000 Total 1 380 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 380 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30549), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Budget 2013 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 804 Hulfteggstrasse, Gemeinde Fischen- thal, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 380 000 zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 14. Januar 2013).

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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