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Decisione

RRB Nr. 1261/2011

Strassen, Zürich, Kreuzbühlstrasse kant. S-20, Projektgenehmigung

26 ottobre 2011Tedesco3 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Kreuzbühlstrasse kant. S-20, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2011

1261. Strassen (Zürich, Kreuzbühlstrasse kant. S-20)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 16. September 2011 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die provisorische Anpassung der Haltestelle Kreuzplatz einschliesslich des angrenzenden Strassenraumes, Abschnitt Kreuz- bis Zollikerstrasse, auf dem Gebiet der Stadt Zürich (Bau Nr. 10 057), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Stras- sengesetzes vom 27. September 1981 (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unter- haltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Belag in der Kreuzbühlstrasse auf einer Länge von etwa 90 m zu erneuern sowie die bestehende Haltestellen- situation bei der Tramhaltestelle Kreuzplatz zu verbessern. Dies wird notwendig, da sich die Umsetzung des Projektes Kreuzplatz (Neuge- staltung; Bau Nr. 00212) bis ins Jahr 2017 verzögert und verschiedene Reparaturmassnahmen an der bestehenden Infrastruktur nicht bis dahin aufgeschoben werden können. In den vergangenen Jahren haben sich bei der Tramhaltestelle schwere Personenunfälle ereignet, die vermutlich auch im Zusammenhang mit den engen Platzverhältnissen bei der Haltestelleninsel stehen. Die Tram- haltestelleninsel, die zwischen Tramtrassee und der Kreuzbühlstrasse liegt, muss daher für Fussgängerinnen und Fussgänger verbreitert und an die Bedürfnisse der mobilitätsbehinderten Personen angepasst wer- den. Wegen der Haltestellenverbreiterung müssen die stadtauswärts- führenden MIV-Fahrspuren leicht nach rechts verschoben und der be- stehende Gehweg baulich angepasst werden. Im Zuge der Bauarbeiten werden die Fahrbahnbeläge der Kreuzbühlstrasse einschliesslich der Beläge auf den Gehwegen wegen ihres schlechten Zustandes erneuert. Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein Provisorium bis zur definitiven Umsetzung des Strassenbauprojektes Kreuzplatz. Mit Stellungnahme vom 3. August 2011 hat das Amt für Verkehr dem Vorhaben zugestimmt. Da es sich bei dem Projekt um ein Provisorium handelt, hat die Stadt Zürich auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG sowie auf eine Planauflage gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet. Mit Verfügung Nr. 201 vom 29. September 2011 wurden durch die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements das Strassenprojekt festgesetzt und die Aus- gaben bewilligt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Der Baubeginn war für den 10. Oktober 2011 vorgesehen. Für die Bauarbeiten ist eine Bauzeit von drei Wochen geplant. Da den geplan- ten Massnahmen aus technischer Sicht nichts entgegensteht, stimmte das Amt für Verkehr am 3. Oktober 2011 dem vorzeitigen Baubeginn zu. Die Kosten für die provisorische Anpassung der Tramhaltestelle Kreuz- platz und des angrenzenden Strassenraums betragen rund Fr. 637 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Diese Kosten können voll- umfänglich der Unterhaltspauschale belastet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belastet werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die provisorische Anpassung der Haltestelle Kreuzplatz einschliesslich des angrenzenden Strassenraumes, Abschnitt Kreuzstrasse bis Zollikerstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi