RRB Nr. 1266/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Kleinandelfingen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
10 novembre 2021Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Kleinandelfingen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. November 2021
1266. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Kleinandelfingen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Kleinandelfingen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Klein- andelfingen beschlossen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des In- krafttretens der Gemeindeordnung, welche die notwendigen Anpassun- gen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttre- tens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeord- nung der Politischen Gemeinde Kleinandelfingen aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Klein- andelfingen am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Kleinandelfingen, Kanzleistrasse 2, 8451 Kleinandelfingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Post- fach 281, 8450 Andelfingen, den Ombudsmann des Kantons Zürich, Jürg Trachsel, Forchstrasse 59, 8032 Zürich, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli