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Decisione

RRB Nr. 1267/2010

Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlage Birmensdorf, Statuten, Änderung, Genehmigung

1 settembre 2010Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlage Birmensdorf, Statuten, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2010

1267. Gemeindewesen (Zweckverband Kläranlage Birmensdorf)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Bonstetten, Stallikon, Uitikon und Wettswil a. A. bilden seit 1970 einen Zweckver- band für den gemeinsamen Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage (RRB Nr. 179/1970). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Teilrevision zu unterziehen. Zwischen dem 3. Juni und 9. Dezember 2009 haben die Stimmberechtigten der sechs Verbandsgemeinden den Statutenände- rungen zugestimmt. Die Bezirksräte Dietikon und Affoltern haben bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel er- griffen wurden. Die Änderungen der Statuten umfassen im Wesentlichen die demo- kratische Ausgestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferen- dums im Verbandsgebiet. Im Weiteren wurden die Finanzbefugnisse der Verbandsorgane neu geregelt. Die Bestimmungen geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung der Statuten des Zweckverbands Kläranlage Birmens- dorf wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Kläranlagekommission des Zweckverbands Kläranlage Birmensdorf, c/o Gemeindeverwaltung Birmensdorf, Stalli- konerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Aesch, Dorfstrasse 3, 8904 Aesch, Birmensdorf, Stallikoner- strasse 9, 8903 Birmensdorf, Bonstetten, Postfach 88, 8906 Bonstetten, Stallikon, Reppischtalstrasse 53, Postfach 72, 8143 Stallikon, Uitikon, Zür- cherstrasse 59, 8142 Uitikon-Waldegg, und Wettswil a. A., Postfach 181, 8907 Wettswil a. A., den Bezirksrat Dietikon, Kirchplatz 5, 8953 Die- tikon, den Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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