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Decisione

RRB Nr. 1275/2018

Einreihung Stabschef/in Amt für Justizvollzug (JUV), Stellenplan

19 dicembre 2018Tedesco6 min

Source zh.ch

Einreihung Stabschef/in Amt für Justizvollzug (JUV), Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Dezember 2018

1275. Amt für Justizvollzug (Einreihung Stabschef/in)

Erwägungen

1. Ausgangslage

1.1 Aufgaben und Organisation des Amts für Justizvollzug Dem Amt für Justizvollzug (JuV) obliegen der Straf- und Massnahmen- vollzug sowie die Durchführung der verschiedenen Haftarten. Im JuV sind rund 950 Mitarbeitende tätig, die über 40 Berufsgruppen angehören. Das JuV gliedert sich in sechs Hauptabteilungen. Neben dem Verwaltungs- sitz des JuV, in dem rund 250 Mitarbeitende untergebracht sind, betreibt es zwölf Vollzugsinstitutionen, die über den ganzen Kanton verteilt sind. Als Vollzugsbehörde sind die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) für die Durchführung der verschiedenen Sanktionen verantwortlich und weisen die Personen, denen eine Sanktion auferlegt wurde, in die ent- sprechenden Vollzugsinstitutionen ein bzw. führen Programme und Be- währungshilfe durch. Der Psychiatrisch-Psychologische Dienst (PPD) gewährleistet die psy- chiatrische Grundversorgung für alle Gefängnisse sowie Straf- und Mass- nahmenvollzugseinrichtungen im Kanton Zürich und führt deliktprä- ventive Therapieangebote und Risikoeinschätzungen mit Schwerpunkt Gewalt- und Sexualdelinquenz durch. Als Vollzugsinstitutionen nehmen die Untersuchungsgefängnisse Zü- rich (UGZ), die Vollzugseinrichtungen Zürich (VEZ), die Justizvollzugs- anstalt Pöschwies (JVA) und das Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) von den – auch ausserkantonalen – Vollzugs- und Strafverfolgungsbehör- den eingewiesene Insassinnen und Insassen auf. Die Linienaufgaben unterliegen derzeit einem grossen Wandel. Zum einen stehen grosse Investitionsprojekte an (z. B. Bau und Inbetrieb- nahme des Polizei- und Justizzentrums, Umbau des Vollzugszentrums Bachtel, Neukonzeption des Zentrums für ausländerrechtliche Adminis- trativhaft, Renovation des Gefängnisses Zürich, Neubau des Gefängnis- ses Winterthur, Schliessung der Gefängnisse Horgen und Affoltern und Ausbau der Justizvollzugsanstalt Pöschwies). Zum anderen werden die Art und Weise des Strafvollzugs geändert (z. B. Einführung Electronic Monitoring, Auslagerung der psychiatrischen Grundversorgung, Zentra- lisierung forensisch-therapeutischer Interventionen). Weiter werden die Haftformen adaptiert, um dem Aspekt der Wiedereingliederung besser Rechnung tragen zu können (z. B. Anpassung der Haftbedingungen für Frauen, Einführung des 2-Phasen-Modells in der Untersuchungshaft).

Hiermit geht auch ein Wandel des Berufsbildes der mit rund 600 Mit- arbeitenden grössten Berufsgruppe, den Aufseherinnen und Aufsehern bzw. Betreuerinnen und Betreuern, einher: weg von der reinen Sicherung des ordnungsgemässen Strafvollzugs hin zur Betreuung der Insassinnen und Insassen.

1.2 Aufgaben und Organisation des Stabs Amtsleitung Nach einer Evaluationsphase wurde 2014 entschieden, die Querschnitts- dienstleistungen Human Resources und Finanzen im ganzen Amt zu zen- tralisieren. Die Strukturanpassung wurde im Herbst 2015 umgesetzt. In diesem Rahmen wurden die Querschnittsdienstleistungen in den Bereichen Hu- man Resources und Finanzen, die vorher dezentral durch die Hauptabtei- lungen wahrgenommen wurden, in den bereits bestehenden Stabsdienst eingegliedert. Der Schritt der Zentralisierung war zwingend, um eine Ein- heitlichkeit der Vorgehensweisen und eine den üblichen Standards ent- sprechende Leistung in den genannten Bereichen sicherstellen zu können. Zudem wurde mit dem Umzug an die Hohlstrasse auch das Liegenschafts- management im Stab angesiedelt. Ein Grossteil des bis anhin dezentral geführten Mitteleinsatzes von Stabs- und Querschnittsdienstleistungen konnte somit erstmals zentral erfolgen. Diese Strukturanpassung führte nicht nur zu einer Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiets der Mitarbeitenden des Stabsdienstes, sondern auch dazu, dass der Stabs- dienst von weniger als 10 Mitarbeitenden auf über 40 Mitarbeitende an- wuchs. Im Sommer 2017 wurde – wiederum durch eine externe Beratung be- gleitet – eine weitere Zentralisierung vorgenommen, indem der bisher im PPD angesiedelte Bereich Evaluation und Entwicklung (EEQ) ebenfalls dem Stab angegliedert wurde. Dieser Bereich ist auf Dienstleistungen im Bereich der Projektdurchführung und -evaluation spezialisiert. Er er- bringt diese unter Anwendung wissenschaftlich fundierter Methoden für die ganze Direktion. Zudem wurde eine Fachstelle Forensik eingerichtet, um die strategische Weiterentwicklung der forensischen Psychiatrie zu koordinieren (insbesondere Kooperation mit der Psychiatrischen Univer- sitätsklinik Zürich). Gleichzeitig wurde entschieden, die Aufgabenwahr- nehmung im Bereich Personal weg von der administrativen Abwicklung von Personalgeschäften hin zu einem projektorientierten Vorgehen zu ent- wickeln. Dieser nach der Zentralisierung erfolgte Schritt war notwendig, um unter innovativem Einsatz gesamthaft zur Entwicklung der Mit- arbeitenden und zur Professionalisierung des Personalwesens im JuV beizutragen, um mit dem sich in der Linie vollziehenden Wandel Schritt zu halten und auch langfristig am Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben.

Der seit Sommer 2017 bestehende Stab Amtsleitung des JuV nimmt daher mit den Bereichen Recht und Kommunikation weiterhin herkömm- liche Stabsaufgaben wahr. Daneben haben sich aber seit der Reorganisa- tion 2015 auch die Verwaltungsaufgaben der Finanzen, des Personals und des Liegenschaftsmanagements fest im Stab etabliert. Zudem sind mit dem Forschungs-/Evaluations- und dem Forensikbereich neue Aufgaben mit wissenschaftlichem Schwerpunkt hinzugekommen.

2. Anpassungsbedarf Durch die Strukturveränderungen in den Stabsdiensten der Amtslei- tung JuV hat sich bereits 2015 die Führungsspanne des Amtsleiters er- heblich vergrössert. Die Erweiterung des Stabs Amtsleitung 2017 hat die Situation weiter verschärft. Es hat sich als notwendig erwiesen, dass der um die 50 Mitarbeitende umfassende Stab Amtsleitung analog einer Hauptabteilung geführt wird und dass die Schaffung der Funktion eines Stabschefs / einer Stabschefin als neugeschaffene Hierarchiestufe unab- dingbar ist. Gemäss Organisationsreglement des Stabs Amtsleitung (OrgSAL) ist der Stab Amtsleitung analog einer Hauptabteilung JuV organisiert, um- fasst sechs Fachbereiche sowie eine Fachstelle und wird von einem/einer Stabschef/in geleitet. Dessen/deren Aufgaben und Informationspflichten sind in den §§ 9 und 10 OrgSAL aufgeführt. In der Aufgabenwahrnehmung als Stabschef/in muss der/die Amtsin- haber/in zum einen den herkömmlichen Stabsaufgaben gerecht werden. Zum anderen verantwortet er/sie aber den geregelten und auf Innovation bedachten Verwaltungsablauf in den Bereichen Finanzen, Personal und Liegenschaftsmanagement. Benötigt wird zudem eine wissenschaftliche/ forensische Fundierung, um auch bei diesem Teil der Aufgaben sowohl in der Linie als auch im Zusammenspiel mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen die Amtsinteressen vertreten zu können. Sowohl als Stabs- chef/in als auch als Stellvertreter/in des Amtschefs begleitet und gestaltet er/sie den Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen in der Linie mit. Gleichzeitig gewährleistet er/sie die ordnungsgemässe Wahr- nehmung der Linienaufgaben in einem hochsensiblen Umfeld und ver- tritt das Amt in unterschiedlichen Fragen nach aussen. Die Richtposition Hauptabteilungschef/in ist gemäss Anhang 1 zur Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 177.111) in den LK 24 bis 27 VVO eingereiht. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durch- geführten Vereinfachten Funktionsanalyse sowie aufgrund des JuV-in- ternen Quervergleichs rechtfertigt sich für die Funktion Stabschef/in mit

Stellvertretungsfunktion des Amtschefs eine Einreihung in die Richt- position Hauptabteilungschef/in LK 26 VVO. Die entsprechende Ein- reihung wurde dem Personalamt zur Beurteilung vorgelegt und von die- sem als vertretbar beurteilt. Die Schaffung der Funktion Stabschef/in JuV kann vorliegend durch Umwandlung einer bestehenden Stelle in der Richtposition Oberarzt/ -ärztin LK 21 VVO erfolgen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan des Amts für Justizvollzug wird mit Wirkung ab 1. Januar 2019 wie folgt geändert: Bisher Klasse Neu Klasse 1 Oberarzt/-ärztin 21 1 Hauptabteilungschef/in 26

II. Mitteilung an Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli