RRB Nr. 1292/2022
OKey Stiftung für Kinder in Not, Winterthur, Erneuerung der Beitragsberechtigung
5 ottobre 2022Tedesco3 min
Source zh.ch
OKey Stiftung für Kinder in Not, Winterthur, Erneuerung der Beitragsberechtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2022
1292. OKey – Stiftung für das Kind in Not, Winterthur
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) be- schliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 40 Abs. 1 des Kin- der- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG, LS 852.1) kann die Bildungsdirektion Gemeinden und Dritten, die zusätzliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe erfüllen, Subven- tionen bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausrichten. Als zu- sätzliche Aufgaben gemäss § 40 Abs. 2 KJHG gelten insbesondere An- gebote zur gezielten Förderung von Kindern im Vorschulalter, die Erpro- bung besonderer Angebote- und Betreuungsformen, Angebote der Ju- gendarbeit sowie allgemeine Förder- und Präventionsmassnahmen von gemeindeübergreifender Bedeutung. Die Subventionen an Dritte berück- sichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesuchstellenden (§ 40 Abs. 3 KJHG). Mit Beschluss Nr. 1310/2020 erneuerte der Regierungsrat die Beitrags- berechtigung von OKey – Stiftung für das Kind in Not, Winterthur, für die Jahre 2021 und 2022. Mit Schreiben vom 13. Dezember 2021 ersucht OKey – Stiftung für das Kind in Not, Winterthur, um eine Erneuerung der Beitragsberechtigung mit Bezug auf die Fachstelle OKey für die Jahre 2023 bis 2026. Die Stiftung OKey gewährleistet im Rahmen der Tätigkeit ihrer Fach- stelle OKey Kindern und Jugendlichen in Notfällen eine rasche und nieder- schwellige Unterstützung während sieben Tagen in der Woche, 24 Stun- den am Tag. Ergänzend zur Opferberatung stellt sie die sozialarbeite- rische Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Opfer von Straftaten geworden sind, bei der Erstansprache nach einem Vorfall sicher, bis die ambulante Beratung im Jugendhilfezentrum einsetzt. Die Stiftung OKey übernimmt damit eine wichtige zusätzliche Aufgabe im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, die durch die Opferhilfe nicht abgedeckt wird. Die bewährte Dienstleistung der Stiftung OKey stellt eine unverzicht- bare zusätzliche Aufgabe im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dar. Die Stiftung OKey erfüllt die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen. Die Beitragsberechtigung kann daher gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes erneuert werden.
Das Amt für Jugend und Berufsberatung wird 2023 mit der Stiftung OKey sowie der kantonalen Opferhilfestelle neue Grundlagen für die Subventionierung erarbeiten. Die vorliegende Beitragsberechtigung ist vor diesem Hintergrund nur für zwei Jahre zu erneuern. Bei den Subventionen gestützt auf § 40 KJHG handelt es sich um ge- bundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Gemäss § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Bewilligung von neuen oder gebundenen einmaligen Ausgaben bis 1 Mio. Franken.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung von OKey – Stiftung für das Kind in Not, Winterthur, wird mit Bezug auf die Fachstelle OKey auf den 1. Janu- ar 2023 erneuert. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2024. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 31. De- zember 2023 beim Amt für Jugend und Berufsberatung einzureichen.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an die Geschäftsstelle Stiftung OKey, St. Galler- strasse 42, 8400 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli