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Gemeinnütziger Fonds, Beitrag an den Verein Zürcher Forum für das Projekt «Phänomena», Gewährung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2022

1304. Gemeinnütziger Fonds (Beitrag an den Verein Zürcher Forum für das Projekt «Phänomena») Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Ge- nehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausge- schlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auf‌lagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auf- ‌lagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nach- träglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Gegenstand des vorliegenden Beschlusses ist ein Beitrag von Fr. 5 000 000, welcher der Genehmigung des Kantonsrates bedarf. Die erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen zum Gesuch wurden eingeholt. Der Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt, und der Fonds kann diese Verpflichtung mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.

A. Beitragsgesuch Mit Gesuch vom 20. Oktober 2021 hat der Verein Zürcher Forum um Gewährung eines Beitrags von Fr. 5 000 000 aus dem Gemeinnützigen Fonds an das Projekt «Phänomena» ersucht.

1. Gesuchstellende Organisation Das Zürcher Forum wurde 1968 als einfache Gesellschaft von Dr. h.c. Georg Müller gegründet. Daraus wurde 1991 das Zürcher Forum, eine Stiftung für kulturelle Aktivitäten, die Ende 2016 aufgelöst wurde. Für die Organisation der neuen Phänomena wurden die Strukturen den heutigen Anforderungen angepasst und am 23. Oktober 2018 ein gemeinnütziger Verein unter demselben Namen gegründet. Der Verein Zürcher Forum ist die Trägerorganisation für die Phänomena. Er ist nicht gewinnorientiert und hat zum Ziel, kulturelle Aktivitäten zu för- dern und die Menschen für den nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt zu sensibilisieren. Hauptfokus liegt dabei auf der erlebnisba- sierten Bildung für Jung und Alt.

2. Vorhaben

2.1 Überblick Die Phänomena soll von April bis Oktober 2024 in Dietikon statt- finden. Sie ist eine Erlebniswelt zu den Themen Mensch, Natur und Wissenschaft. Auf dem grössten Erlebniscampus der Schweiz werden Naturgesetze, wissenschaftliche Phänomene und komplexe Zusammen- hänge erfahrbar gemacht. Die Phänomena richtet sich generationen- übergreifend an alle Bevölkerungsschichten der gesamten Schweiz und erreicht dank des niederschwelligen Vermittlungsansatzes auch bildungs- ferne und themenkritische Gruppen. Mehr als eine Million Besuchende aus allen Sprachregionen der Schweiz werden erwartet. Durch das Be- suchsaufkommen, die vielen beteiligten Partnerinnen und Partner, die neu geschaffenen Arbeitsplätze und das investierte Volumen ergibt sich eine grosse Auswirkung auf die regionale Volkswirtschaft. Berechnungen des Vereins Zürcher Forum zeigen einen Effekt von rund 405 Mio. Fran- ken mit einem erwarteten Steuervolumen von rund 65 Mio. Franken auf. Davon werden rund 80% in der Region Zürich wirksam.

2.2 Ausgangslage Die Phänomena hatte 1984 in Zürich ihre Premiere und war ein Gross- erfolg mit weit über einer Million Besuchenden. Sie wurde in den Jah- ren darauf in Holland, Deutschland und Südafrika mit grossem Erfolg präsentiert. Seither sind über 35 Jahre vergangen und die Welt hat sich verändert. Die Themen Erde, Luft, Wasser, Feuer (Energie), aber auch Gentechnologie, künstliche Intelligenz oder Klima waren schon damals Themen der Phänomena. Aber die Fragen zu Klima, Ressourcen, Mobi- lität, Energie, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz haben sich deutlich akzentuiert und sind auf der politischen Agenda angekommen. Die Verfügbarkeit von Informationen hat sich ebenfalls radikal verän- dert. Auf zahlreichen Kanälen stehen der breiten Bevölkerung qualitativ unterschiedliche Informationen zur Verfügung. Es ist nicht leicht, sich in diesem vielfältigen Angebot zurechtzufinden. Um sich eine eigene Mei- nung zu bilden, seine Umwelt mitzugestalten und für sein Tun Verant- wortung zu übernehmen, ist es wichtig, die Welt, ihre Phänomene und Zusammenhänge zu verstehen. Die Phänomena stellt der breiten Bevöl- kerung auf einem Erlebniscampus aktuelle wissenschaftliche und gesell- schaftsrelevante Erkenntnisse konsolidiert zur Verfügung. Gegenwärtig gibt es in der Schweiz kein vergleichbares Bildungsangebot für alle Be- völkerungsschichten.

2.3 Projektziele Das Verständnis von Gesetzmässigkeiten, Prozessen in der Natur und deren Einfluss auf den Alltag erlaubt es Menschen, Entscheidungen über ihren Lebensstil und die Zukunft besser und überzeugter zu treffen. Um sich ein solides Weltbild anzueignen, braucht es Anregungen, Fakten, Erlebnisse und bleibende Erkenntnisse. Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels soll insbesondere die kommende Generation von der Wissenschaft begeistert und motiviert werden. Die Phänomena schafft Schlüsselmomente, die auch persönliche Aus- und Weiterbil- dungsentscheide stimulieren. Die Phänomena nimmt sich diesen Auf- gaben an, beleuchtet die Perspektiven aus verschiedenen Winkeln und sorgt für Faszination. Sie ist ein Brückenschlag zum besseren Verständ- nis einer komplexer werdenden Welt und bildet die Verbindung zwi- schen Wissenschaft und Gesellschaft. Die Phänomena verfolgt folgende inhaltlichen Ziele: – Neugier für zentrale wissenschaftliche Themen in der breiten Bevöl- kerung wecken – Wissen vermitteln, Erkenntnisse ermöglichen und Verständnis für Zusammenhänge fördern – neue Perspektiven und die ganzheitliche Betrachtungsweise von gesell- schaftlichen Herausforderungen fördern, welche die Wissenschaft beschäftigen – Wissenschaft positiv erlebbar machen – junge Generation für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Natur- wissenschaft und Technik) und -Berufe begeistern, insbesondere Mäd- chen und Frauen – Entscheidungskompetenz bei Fragen zu Umwelt, Lebensstil und Zu- kunft fördern Die Phänomena bietet ein attraktives Angebot für Schulen durch – ein lehrplanrelevantes Schulangebot mit themenbezogenem Besuch des Erlebniscampus für alle Schulstufen, – kostenloses Unterrichtsmaterial zur Vor- und Nachbearbeitung lehr- planrelevanter Themen für attraktiven Unterricht mit oder ohne Be- such der Phänomena, – Ausbildung der Lehrpersonen in attraktiven Webinaren, – Angebot Sprachaustausch von Schulklassen (in Zusammenarbeit mit Movetia), – Angebot Einblick Technologieunternehmen (in Zusammenarbeit mit Swissmem) sowie – Einbezug der Pädagogischen Hochschule Zürich und von Fachorgani- sationen bei der Ausarbeitung der Angebote für Schulen.

Die Phänomena berücksichtigt die Nachhaltigkeit, indem – ein Energie-Netto-Null-Betrieb für den Erlebniscampus angestrebt wird, – die einzelnen Erlebnisstationen nach der Phänomena, wenn immer möglich, langfristig einem breiten Publikum verfügbar gemacht wer- den sowie – der motorisierte Individualverkehr minimal gehalten wird, indem im Ticketpreis die Hin- und Rückreise mit dem öffentlichen Verkehr in- tegriert ist und keine Autoparkplätze zur Verfügung gestellt werden.

2.4 Projektbeschrieb Die Phänomena besteht aus einem Erlebniscampus in Dietikon im Entwicklungsgebiet Niderfeld für den Besuch vor Ort und einer digitalen Wissensplattform, um das Wissen langfristig zur Verfügung zu stellen.

2.4.1 Erlebniscampus Auf dem grosszügigen Erlebniscampus mit einer Grundfläche von 7 ha und einer Ausstellungsfläche von 85 000 m² (davon 15 000 m² gedeckt im Hauptgebäude) werden alle Sinne angesprochen: spielen, anfassen, spüren, hören, riechen, sehen, ausprobieren, schmecken, lesen usw. Thematische, berührende Szenografien schaffen Momente der Identi- fikation mit den Inhalten, wecken Neugier, lassen die Besuchenden stau- nen, diskutieren und nachdenken. Eine barrierefreie Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen gehört ebenso zum Konzept wie Erho- lungszonen und ansprechende Gastronomieangebote als Abwechslung während des erlebnisreichen Tages. Die Phänomena greift wissenschaftlich fundierte Themen auf, die von den einfachen Grundphänomenen hin zum Alltag und in die aktuelle Wissenschaft führen. Bei der definitiven Auswahl und Entwicklung der Lernerlebnisse arbeitet die Phänomena mit den führenden Schweizer Forschungsinstituten, Fachhochschulen, Universitäten, Technischen Hochschulen, Start-ups, Fachinstitutionen sowie Expertinnen und Ex- perten zusammen. Unter Einbezug erfahrener Szenografinnen und Szenografen werden die neusten Themen in noch nie dagewesener Form präsentiert und erlebbar gemacht. Grosse Herausforderungen im Bereich Umwelt und Gesellschaft stehen bei den folgenden Themenbereichen im Vordergrund: Klima, Mobilität, Biodiversität, Energie, künstliche Intel- ligenz, Weltraum, Physik/Chemie, Gesellschaft usw. Gemeinsam mit dem Kanton und involvierten Fachorganisationen werden im Rahmen der laufenden Planungsphase Schwerpunkte für die Umsetzung definiert und mögliche Vermittlungsziele priorisiert. Neben der Vermittlung von theoretischen Aspekten legt die Phänomena grossen Wert auf einen starken Praxisbezug. Bei der Erklärung von Lösungs-

ansätzen werden Massnahmen und (Pilot-)Projekte aus der Praxis her- angezogen. Wirtschaft, öffentliche Hand und Forschung werden einge- laden, ihre zukunftsweisenden Massnahmen zu präsentieren.

2.4.2 Digitale Wissensplattform Die digitale Wissensplattform dient den Interessierten während und nach ihrem Besuch auf dem Erlebniscampus zur Vertiefung der Inhalte. Über eine App sind die interaktiven Angebote jederzeit unterwegs ab- rufbar. Weiter werden auf der Plattform die Unterrichtsmaterialien und Webinare für Lehrpersonen zur Verfügung gestellt. Die Wissensplatt- form steht der breiten Bevölkerung als qualitativ hochwertige Informa- tionsquelle rund um die Themen der Phänomena frei zur Verfügung.

2.5 Zeitplan Planungsphase 2022 In der Planungsphase wird alles so weit konkretisiert, dass die Um- setzung in Angriff genommen werden kann. Die in der Vorstudie bereits erarbeiteten Konzepte werden detaillierter ausgearbeitet. Die Phase umfasst insbesondere die Definition der Schwerpunktthemen, die Er- stellung der inhaltlichen und künstlerischen Konzepte und Detailpla- nungen der einzelnen Fachthemen sowie die Vorbereitung der Bauein- gabe und die Offerteinholung. Umsetzungsphase 2022/2023 In der Umsetzungsphase geht es darum, den Campus sowie die Wis- sensplattform zu erstellen und alle nötigen flankierenden Massnahmen für ein nationales Bildungserlebnis umzusetzen. Die Phase umfasst ins- besondere das Erstellen der Bauten, der Inhalte und der digitalen Wis- sensplattform sowie die Rekrutierung und Schulung des Personals. Betriebsphase 2024 In dieser Phase findet der Betrieb der Phänomena und der Ausbau der Wissensplattform statt. 3. Kosten und Finanzierung

3.1 Kosten Die Kosten sind mit rund 47,0 Mio. Franken budgetiert. Die Budget- berechnungen beruhen auf Schätzungen bzw. Erfahrungswerten. Bei der Infrastruktur, den Bauten und den Exponaten wird mit Kostendächern gearbeitet. Die detaillierten Offerten stehen nach der Planungsphase zur Verfügung. Das Budget beruht auf der Annahme einer Mindestanzahl von 500 000 Besucherinnen und Besuchern.

Die Kosten gliedern sich wie folgt (Schätzung): Kosten in Franken Planungsarbeiten 470 000 Erlebnisstationen 5 900 000 Ausstellungsinfrastruktur 11 730 000 Warenaufwand für Restauration und Kiosk 1 575 000 Personal 15 012 000 Raumaufwand Backoffice 265 000 Unterhalt, Verbrauchsmaterial und Reparaturen 1 230 000 Auf- und Abbauaufwand 3 610 000 Versicherungen, Abgaben, Gebühren, Bewilligungen 1 060 000 Energie und Entsorgung 1 163 000 Verwaltung 628 000 Marketing und Kommunikation 3 360 000 Lizenzen und Entgelte 280 000 Unvorhergesehenes 700 000 Total 46 983 000

3.2 Finanzierung Das Vorhaben soll zu je rund einem Drittel durch Erträge der Phä- nomena, private Partnerinnen und Partner und Beiträge der öffentli- chen Hand finanziert werden: Die Eigenleistung beträgt 17,2 Mio. Fran- ken aus Eintrittserträgen. Private Partnerinnen und Partner steuern 14,8 Mio. Franken bei. Von der öffentlichen Hand sind Beiträge von 15,0 Mio. Franken beantragt. Die Standortgemeinde Dietikon unter- stützt die Phänomena mit einem Betrag von mehr als Fr. 500 000. Der Stadtrat von Zürich beantragt dem Gemeinderat einen Beitrag von 2,5 Mio. Franken. Zudem haben die meisten Zürcher Gemeinden des Limmattals zugestimmt, die Phänomena mit einem Beitrag von Fr. 2 pro Einwohnerin und Einwohner zu unterstützen. Die Beiträge der privaten Partnerinnen und Partner und der öffentli- chen Hand stellen die Investitionskosten sicher. Diese sind mit einem Kostendach versehen und daher statisch. Über die Eintritte wird insbe- sondere der Ausstellungsbetrieb finanziert. Diese Einnahmen können je nach Besucheraufkommen stark schwanken. Entsprechend der Besu- cherzahl verändert sich auch der Betreuungs-, Waren- und Dienstleis- tungsaufwand. Dieser verhält sich weitgehend im Gleichschritt mit den Einnahmen.

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen: Finanzierung in Franken in % (gerundet) Eigenleistung (Erträge aus Eintritten) 17 209 000 37 Sponsoring* 11 500 000 24 Stiftungen/Private 3 274 000 7 Bund 6 000 000 13 Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich 5 000 000 11 Andere Kantone 1 300 000 3 Standortgemeinden** 2 700 000 6 Total 46 983 000 100 * Beiträge von 2,5 Mio. Franken zugesichert (Stand Gesuchseingabe) ** Beiträge von 2,35 Mio. Franken zugesichert (Stand Gesuchseingabe)

Die Phänomena ist ein gemeinnütziges Projekt ohne das Ziel einer Gewinnmaximierung. Allfällige Verluste werden durch den Verein Zürcher Forum getragen. Sie können allenfalls durch die Veräusserung der Bauten und der Exponate kompensiert werden. Allfällige Gewinne werden gemäss dem Zweck des Vereins für Nachfolgeprojekte verwendet oder gemäss vertraglichen Vereinbarungen anteilmässig zurückerstattet, was bei einem Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds angewendet würde. Die Jahresrechnungen einschliesslich der Schlussabrechnung werden durch ein anerkanntes Treuhandbüro revidiert.

B. Entscheid Unter Berücksichtigung der massgeblichen Umstände ist über das Beitragsgesuch unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantons- rates wie folgt zu entscheiden:

1. Beitrag Dem Verein Zürcher Forum ist für das Projekt «Phänomena» ein Bei- trag von Fr. 5 000 000 aus dem Gemeinnützigen Fonds zu gewähren.

2. Bedingungen und Auf‌lagen Die Gewährung des Beitrags ist neben den im Dispositiv genannten allgemein üblichen Bedingungen und Auf‌lagen mit den folgenden beson- deren Bedingungen und Auf‌lagen zu verbinden: a) Die Standortgemeinden haben sich mit einem Beitrag von insgesamt Fr. 2 000 000 an den Kosten zu beteiligen. Fallen deren Beiträge gerin- ger aus, wird der Beitrag des Kantons anteilmässig gekürzt (Bedin- gung). b) Der Bund hat sich mit einem Beitrag von Fr. 5 000 000 an den Kosten zu beteiligen. Leistet er einen geringeren Beitrag, wird der Beitrag des Kantons anteilmässig gekürzt (Bedingung).

c) Der Empfänger orientiert den Gemeinnützigen Fonds jährlich über den Stand der Planung und Realisierung sowie der Kosten (Auf‌lage). d) Der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert dreier Jahre seit der Gewährung des Beitrags mittels Online-Formular um die Auszahlung des ersten Teilbetrags von höchstens 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). e) Der Empfänger prüft die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Or- ganisationen, die ähnliche Inhalte anbieten (Technorama, Naturama, Kulturama, Naturmuseum der Universität Zürich, Scientifica, Natur- zentren usw.), um die Phänomena nicht in Konkurrenz, sondern in Er- gänzung zu diesen bestehenden Angeboten im Raum Zürich auszu- richten (Auf‌lage). f) Der Empfänger bietet dem Kanton, insbesondere der Volkswirt- schaftsdirektion, Möglichkeiten zur konzeptionellen und inhaltli- chen Mitwirkung an, vor allem zu den Themen Mobilität, MINT-Be- rufe, Diversity, Künstliche Intelligenz und Kreislaufwirtschaft / Food Waste (Auf‌lage). g) Bei der Auswahl und Entwicklung der Lernerlebnisse arbeitet die Phä- nomena mit den Zürcher Hochschulen zusammen. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags oder eines noch nicht aus- bezahlten Teils davon verjährt fünf Jahre nach der Fälligkeit des Bei- trags (§ 10 Abs. 3 LFG). Das Generalsekretariat der Finanzdirektion kann auf begründetes Gesuch hin aus besonderen Gründen auf die Gel- tendmachung der Verjährung gemäss § 10 Abs. 3 LFG für eine bestimmte Dauer verzichten.

3. Begründung Unsere Gesellschaft steht vor grossen Herausforderungen in Zusam- menhang mit der Klimaerwärmung und der effizienten Nutzung der vorhandenen Ressourcen für eine wachsende Bevölkerung. Engagierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erarbeiten die nötigen Grund- lagen, um evidenzbasiert Entscheidungen für eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Dabei machen sie in Zusammenarbeit mit der Politik und einer innovativen Wirtschaft auch Vorschläge, wie ein gemeinsamer Weg in eine lebenswerte Zukunft gestaltet werden kann. Die Entscheide als Gemeinschaft (z. B. Abstimmungen, Gesetze) und das individuelle Verhalten jeder einzelnen Person (z. B. Konsumverhalten, Engagement) entscheiden, ob es gelingt, die ambitionierten Ziele (z. B. Klimaziel Netto- Null bis 2050) zu erreichen. Dies ist nur möglich, wenn ein grosser Teil der Bevölkerung versteht, welche Herausforderungen anstehen (Klima, Energie, Raumplanung usw.), welche Lösungen zur Verfügung stehen und welchen Beitrag sie selbst leisten können.

Hier setzt die Phänomena an. Die Besuchenden erleben, was wissen- schaftliche Evidenz bedeutet, welche Erkenntnisse vorhanden sind und welche Lösungsvorschläge für verschiedene Herausforderungen vorlie- gen. Mit diesem Wissen und zusätzlichen Anregungen können sie kom- petenter mitreden, mitgestalten, mitbestimmen und selbst besser Verant- wortung übernehmen. Zusätzlich erreicht die Phänomena dank dem ein- maligen Format mit niederschwelligem Erlebnischarakter und der grossen medialen Ausstrahlung als «must see»-Erlebnis Menschen über das interessierte Fachpublikum hinaus. Genau diese Personen sind in Zukunft entscheidend, um politische Mehrheiten für einen gemeinsamen Weg in eine lebenswerte Zukunft zu erreichen. Die Phänomena ist ein Leuchtturmprojekt mit nationaler Ausstrahlung: generationenverbin- dend, zukunftsgerichtet, nachhaltig und frech. Ein bleibendes Erlebnis für die ganze Schweiz. Beim Projekt «Phänomena» handelt es sich um ein Vorhaben aus dem Bereich der Bildung, für das im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 LFG Mittel aus dem Gemeinnützigen Fonds verwendet werden können. Das Vorhaben ist zudem gemeinnützig, ohne der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Ver- pflichtungen zu dienen (§ 6 Abs. 1 lit. a LFG). Es hat durch seinen Stand- ort und sein Einzugsgebiet einen klaren Bezug zum Kanton Zürich und kommt in erster Linie dessen Bevölkerung zugute (§ 6 Abs. 1 lit. b LFG). Ebenso kann von der hohen Qualität und der langfristigen Wir- kung des Vorhabens ausgegangen werden (§ 6 Abs. 1 lit. c LFG). Auch wenn das Vorhaben nicht über die übliche Tätigkeit des Vereins Zürcher Forum hinausgehen sollte (§ 3 Abs. 1 lit. a Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds [VGF; LS 612.1]), wäre aufgrund seiner mindes- tens kantonalen Bedeutung (§ 3 Abs. 1 lit. b VGF) und positiven Auswir- kungen eine Ausnahme im Sinne von § 5 Abs. 3 VGF gerechtfertigt. Mit den Beiträgen der Städte Dietikon und Zürich sowie mehrerer Ge- meinden des Limmattals erfolgt im Weiteren eine angemessene Unter- stützung der Standortgemeinden gemäss § 3 Abs. 1 lit. c VGF. Der Beitrag ist nach dem Gesagten im Interesse des Kantons und ent- spricht den Vorgaben des Lotteriefondsgesetzes sowie der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Dem Verein Zürcher Forum wird für das Projekt «Phänomena» ein Beitrag von Fr. 5 000 000 aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt. II. Die Gewährung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates, unter den Bedingungen und Auf‌lagen, die in den Er- wägungen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedin- gungen und Auf‌lagen:

a) Der Empfänger hat der Fondsverwaltung elektronisch die Erfüllung aller Auf‌lagen zuzusichern (Bedingung). b) Der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auf‌lage). c) Der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auf‌lage). d) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat der Empfänger dem Gemeinnützigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auf‌lage). III. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags oder eines noch nicht ausbezahlten Teils davon verjährt fünf Jahre nach der Fälligkeit des Bei- trags. IV. Die Finanzdirektion wird beauftragt, den Beitrag gemäss Disposi- tiv I unter Berücksichtigung des Vorbehalts sowie der Bedingungen und Auf‌lagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen. V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. VI. Mitteilung an den Empfänger des Beitrags gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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