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Decisione

RRB Nr. 1311/2022

Schulbauten der Zukunft, Raumstandards, Auftrag

5 ottobre 2022Tedesco5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2022

1311. Schulbauten der Zukunft (Auftrag)

Erwägungen

Die Bevölkerung des Kantons Zürich ist in den letzten Jahren durch- schnittlich um 1,3% pro Jahr gewachsen. Gemäss neusten Szenarien könnte sie bis 2050 von gegenwärtig über 1,5 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern auf knapp 2 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner anwach- sen. Mit dem Wachstum der Bevölkerung steigt auch der Bedarf an In- frastruktur, um die öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Besonders gross ist der Bedarf an Infrastruktur im Bildungsbereich. In den nächsten 25 Jahren wird an den Mittelschulen ein Wachstum von rund 6000 Schü- lerinnen und Schülern erwartet. Diesen steigenden Schülerzahlen soll mit bis zu vier zusätzlichen Schulstandorten begegnet werden. Das zeitgerechte, schnelle und wirtschaftliche Bereitstellen von drin- gend benötigter baulicher Infrastruktur für die Schulen hat sich in der Vergangenheit als herausfordernd dargestellt. Eine verlässliche Bedarfs- planung ist anspruchsvoll und das Sichern und Realisieren von benötigen Flächen ist aufwendig. Zudem fehlt den bestehenden Schulbauten oft die notwendige Flexibilität, die eine Anpassung an veränderte Bildungs- konzepte ermöglichen würde. Damit die notwendige Infrastruktur für die Schulen möglichst schnell und kosteneffizient erstellt werden kann, ist eine Standardisierung des Bedarfs an Schulraum sowie eine Vereinfachung der Planungs- und Bauweise anzustreben. Dabei muss der Anspruch auf Funktionalität im Dienste einer zeitgemässen und auch zukünftig entwicklungsfähigen Pädagogik und Didaktik im Vordergrund bleiben. Raumstandards, Systembauweise Die Bildungsdirektion hat «Richtlinien für die Schulraumplanung der Sekundarstufe II» erlassen. Diese decken die betrieblichen Anforde- rungen der Schulen der Sekundarstufe II ab. Sie unterstützen einen wirtschaftlichen sowie effizienten Schulbetrieb und ermöglichen − wo sinnvoll − eine Vereinheitlichung der Infrastruktur des Schulraums. Gestützt auf diese Richtlinien sind für den zukünftigen Schulraum Standards mit wenigen Typen von Schulräumen zu definieren sowie Flächen- und einheitliche Ausstattungs- und Ausbauvorgaben pro Schulraumtyp festzulegen. Mit verbindlichen Standards für die Schul- räume kann die Planung von Schulbauten vereinfacht werden, da sowohl die Vorgaben für die Flächen als auch für die Ausstattung von Beginn weg definiert sind. Mit verbindlich definierten Vorgaben für den Aus-

baustandard können im Sinne einer «Neuen Einfachheit» Wandbeläge, Leitungsführungen usw. so einfach wie möglich gestaltet und damit Kosten und Material gespart werden. Darüber hinaus ermöglichen Standards für die Räume, die auf einem Raster aufbauen, einen einfacheren Einsatz von Systembauweisen. Damit können die Planung verkürzt und der Grad der Vorfabrikation erhöht werden, womit eine kürzere Bauzeit erzielt wird. Mit einem vorgegebenen Raster kann auch eine flexible Nutzung sichergestellt werden. Dies er- möglicht und beschleunigt organisatorische Anpassungen. Standardi- sierte Gebäudeteile verbessern zudem die Möglichkeit der Wiederverwen- dung (Re-Use). Sowohl ganze Elemente bzw. Module als auch Teile wie Türen, Fenster usw. können später einfacher in anderen Neu- oder Um- bauten gleichen Standards wiederverwendet werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. Langfristig lassen sich zu- dem Kosten einsparen. Die Gebäudetechnik wird auf Einfachheit aus- gelegt. Smart-Tec- und Low-Tec-Ansätze werden geprüft. Pilotprojekt In den kommenden Jahren stehen vier Neubauten im Mittelschulbe- reich an. Dabei handelt es sich um den Neubau der Kantonsschule Zim- merberg in Wädenswil, der Kantonsschule Aussersihl an der Hohlstrasse in Zürich, der Kantonsschule Glattal in Dübendorf sowie des Ergän- zungsneubaus und Umbaus von Bestandsliegenschaften für die Kantons- schule Uetikon am See auf dem CU-Areal in Uetikon. Da es sich bei der Planung auf dem CU-Areal grösstenteils um Umbauten von Bestands- liegenschaften handelt und der Planungsstart des Neubaus der Kantons- schule Zimmerberg ansteht, bietet sich die Planung des Neubaus der Kantonsschule Zimmerberg in Wädenswil als Pilotprojekt für die Stan- dardisierung des Schulraumbedarfs an. Zunächst wird die Standardisierung für die Neubauten der Mittel- schulbauten definiert, da in diesem Bereich in den nächsten Jahren viele Neubauten anstehen. Doch auch im Bereich der Berufsfachschulen, Fach- hochschulen und der Universität besteht mit einer Standardisierung des Schulraumbedarfs Potenzial für eine Vereinfachung der Planung und der Bauweise. Sobald erste Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt vor- liegen, werden diese für die Planung der weiteren Bauten im Bildungs- portfolio analysiert. Die Bildungsdirektion soll beauftragt werden, zusammen mit der Baudirektion Raumstandards für die Schulbauten der Zukunft zu ent- wickeln. Dabei sollen Vorgaben bezüglich Flächenbedarf, Ausbau und Ausstattung definiert werden. Die Baudirektion soll in diesem Zusam- menhang gemeinsam mit der Bildungsdirektion beauftragt werden, die Planungs- und Bauweise zu vereinfachen. Dabei sollen Raster definiert

und Vorgaben zur Modularität, Vorfabrikation und Nutzungsflexibilität erstellt werden. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in die Planung des Verfahrens des Neubaus der Kantonsschule Zimmerberg in Wädens- wil einfliessen, der als Pilotprojekt dient. Für die Umsetzung der beiden Aufträge sollen in einem ersten Schritt die Projektorganisation aufgebaut und der Terminplan bestimmt werden. Die Federführung des Gesamtprojekts Schulraum der Zukunft, das bei- de Aufträge bzw. Teilprojekte umfasst, liegt bei der Baudirektion. Die Leitung des Teilprojekts Schulraumstandards liegt bei der Bildungsdi- rektion. Die Leitung des Teilprojekts Vereinfachung der Planungs- und Bauweise liegt bei der Baudirektion.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Bildungsdirektion wird beauftragt, zusammen mit der Baudirek- tion Raumstandards für die Schulbauten der Zukunft zu entwickeln.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, zusammen mit der Bildungs- direktion eine Vereinfachung der Planungs- und Bauweise auszuarbeiten und in einem Pilotprojekt umzusetzen.

III. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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