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Decisione

RRB Nr. 132/2021

Eidg. Volksabstimmung vom 13. Juni 2021, Durchführung

24 febbraio 2021Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021

132. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 3. Februar 2021 findet am 13. Juni 2021 die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (BBl 2020, 7635);

2. Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (BBl 2020, 7637);

3. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (AS 2020, 3835);

4. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO 2-Gesetz) (BBl 2020, 7847);

5. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) (BBl 2020, 7741). Die Vorlagen 3–5 kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrates steht somit unter Vorbehalt.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim- mungstag bis spätestens 16.00 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI.

II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Präsi- dentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungs- büro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli