RRB Nr. 1328/2021
Gemeindewesen, Oberstufenschulgemeinde Wädenswil, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
24 novembre 2021Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Oberstufenschulgemeinde Wädenswil, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021
1328. Gemeindeordnung (Oberstufenschulgemeinde Wädenswil)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Oberstufenschulgemeinde Wädenswil haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Oberstufenschulgemeinde Wädenswil beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeinde- gesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Oberstufenschulge- meinde Wädenswil aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Oberstufenschulgemeinde Wädenswil am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Schulpflege Wädenswil, Fuhrstrasse 16b, Postfach, 8820 Wädenswil, den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli