Gesetz über Controlling und Rechnunglegung, neue und gebundene Ausgaben, Änderung, Inkraftsetzung auf den 1. Mai 2012
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Februar 2012
134. Gesetz über Controlling und Rechnungslegung
Erwägungen
(Änderung vom 31. Oktober 2011; Neue und gebundene Ausgaben) (Inkraftsetzung) Der Kantonsrat hat am 31. Oktober 2011 eine Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (Neue und gebundene Aus- gaben) beschlossen. Mit Verfügung vom 12. Januar 2012 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2012, 89). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (Neue und gebundene Ausgaben) kann auf den 1. Mai 2012 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 31. Oktober 2011 des Gesetzes über Control- ling und Rechnungslegung (Neue und gebundene Ausgaben) wird auf den 1. Mai 2012 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi