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Decisione

RRB Nr. 135/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Embrach, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

24 febbraio 2021Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021

135. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Embrach)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Embrach haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 die Totalrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Embrach beschlos- sen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Ge- meindeordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeinde- gesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeinde- ordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Embrach aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Embrach am 29. November 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Embrach, Dorfstrasse 9, 8424 Em- brach, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli